Ers­te Head­line

Haf­tungs­aus­schluss: Wir geben kei­ne Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung, son­dern ledig­lich Hin­wei­se aus der Pra­xis. Der Inhalt die­ser Web­sei­te ist die Dar­stel­lung unse­rer Tätig­keit und kei­ne Wer­bung.

Wir schaf­fen Lösun­gen.

Deut­sche Pfand­ver­wer­tung — For­de­rungs­rea­li­sie­rung auf­grund Siche­rungs­über­eig­nung sowie ver­trag­li­cher und gesetz­li­cher Pfand­rech­te.

Als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer über­neh­men wir für Finanz­in­sti­tu­te, Immo­bi­li­en­wirt­schaft,  (Werk-)Unternehmer, Logis­tik­bran­che, Kauf­leu­te und Erben die rechts­kon­for­me Durch­füh­rung der Ver­wer­tun­gen auf­grund gesetz­li­cher und ver­trag­li­cher Pfand­rech­te und Siche­rungs­über­eig­nung. Wir sind Mit­glied im BvV e.V. Bun­des­ver­band öffent­lich bestell­ter und ver­ei­dig­ter Ver­stei­ge­rer.

Pfand­rechts­ver­wer­tung für
Finanz­in­sti­tu­te

Öffent­li­che Ver­stei­ge­rung von Unter­neh­mens­an­tei­len, Wert­pa­pie­ren, Paten­ten, Lizenz­rech­ten, Mar­ken­rech­ten, IP-Rech­ten, Domains auf­grund ver­trag­li­cher Pfand­rechts­ver­ein­ba­rung oder gesetz­li­cher Bestim­mung

Pfand­rechts­ver­wer­tung für die
Immo­bi­li­en­wirt­schaft

Öffent­li­che Ver­stei­ge­rung der vom Miet- oder Beräu­mungs­schuld­ner in die Objek­te Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern ein­ge­brach­ten Gegen­stän­de gemäß § 562 BGB Ver­mie­ter­pfand­recht, § 592 Ver­päch­ter­pfand­recht
, § 885a ZPO Beschränk­ter Voll­stre­ckungs­auf­trag

Pfand­rechts­ver­wer­tung für
Maintenance/Werkunternehmer

Der Unter­neh­mer hat gemäß § 647 BGB wegen sei­ner For­de­run­gen aus dem Ver­trag an den von ihm ein­ge­brach­ten oder aus­ge­bes­ser­ten Sachen des Bestel­lers ein gesetz­li­ches Pfand­recht, wenn sie bei der Her­stel­lung oder zum Zwe­cke der Aus­bes­se­rung in sei­nen Besitz gelangt sind.

Pfand­rechts­ver­wer­tung für die
Logis­tik­wirt­schaft

Spe­di­teu­re, Lager­hal­ter, Fracht­füh­rer, Ver­frach­ter sind gemäß HGB und BGB pri­vi­le­giert. Der Gesetz­ge­ber über­trägt ihnen ein Pfand- und Ver­wer­tungs­recht nach §§ 464, 475b, 495, 440 HGB an den sich vom Schuld­ner in ihrem Besitz befind­li­chen Gegen­stän­den. Die­se Pfand­rech­te ent­ste­hen kraft Gesetz.

Pfand­rechts­ver­wer­tung für
Kauf­leu­te

Leis­tungs­ge­stör­te Ver­trä­ge haben immer kauf­män­ni­sche Ursa­chen. Daher ist die kauf­män­ni­sche Lösung in der Regel die bes­te Opti­on.

Pfand­rechts­ver­wer­tung
auf­grund Tei­lung

Sach­wert in Geld­wert wan­deln – für eine gerech­te Tei­lung. Ding­li­che Sur­ro­ga­ti­on wird durch öffent­li­che Ver­stei­ge­rung in der Erbaus­ein­an­der­set­zung oder der Auf­he­bung der Bruch­teils- oder Güter­ge­mein­schaft bewirkt.

Sanie­rungs- und
Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­tung

Als zer­ti­fi­zier­te Sanie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­ter des IfUS-Insti­tuts Hei­del­berg bera­ten wir Sie über die Mög­lich­kei­ten der For­de­rungs­si­che­rung durch ver­trag­li­che Pfand­rech­te.

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Brandbeschleuniger Insolvenzrecht
Brand­be­schleu­ni­ger Insol­venz­recht
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Pfandrechte aufgrund Vertrag oder Gesetz.
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