Der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer stellt im deutschen Rechtssystem diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine für alle Parteien faire - weil marktgerechte - Lösung herbeizuführen hat.
Der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer stellt im deutschen Rechtssystem diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine für alle Parteien faire - weil marktgerechte - Lösung herbeizuführen hat.