Immobilienversteigerung
Der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer ist dazu berechtigt, für Dritte Immobilien im Wege der Versteigerung oder dem Bieterverfahren zu verkaufen.
Die meisten der für die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG tätigen Versteigerer betreiben ihr erlaubnispflichtiges Gewerbe sowohl als Versteigerer als auch als Immobilienmakler nach §§ 34 b und 34 c der GewO.
Wenn Immobilien verkaufen — dann jetzt!
Gegenwärtig besteht die historisch wahrscheinlich einmalige Chance, beim Verkauf von Immobilien Höchstpreise zu erzielen. Voraussetzung hierfür ist die richtige Strategie. Experten warnen, dass bei Immobilien der Preisspielraum nach oben weitgehend ausgereizt ist.
Bekanntermaßen befindet sich das Finanzsystem, besonders in Europa, auf “dünnem Eis”. Deshalb empfiehlt es sich für den vorausschauenden Anleger, jetzt das offene Zeitfenster zu nutzen und beim “Betongold” die Gewinne mitzunehmen. Schließlich können selbst Finanzprofis bei den volatilen Finanzmärkten keine seriöse Prognose über die Dauer des derzeitigen Booms abgeben.
Es ist historisch erwiesen, dass Immobilienbesitzer in Zeiten wirtschaftlicher Verwerfungen nicht zwangsläufig zu den Gewinnern zählen. In den so genannten 1a-Lagen sind Immobilien häufig überwertete Spekulationsobjekte, die im Krisenfall dramatisch an Wert verlieren. Auch greift in Krisenzeiten der Staat mit hohen Steuerbelastungen und Abgaben zu. Das ist im 20. Jahrhundert zweimal geschehen: 1924 als Hauszinssteuer und nach 1945 als Lastenausgleich.
Wichtig zu wissen: Beim Verkauf können entscheidende Fehler begangen werden! Wer nicht selbst über ausreichend Zeit, das spezifische Know-how und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick verfügt, ist gut beraten, mit der Verkaufsabwicklung einen Profi zu beauftragen.
Wenn Sie einen möglichst hohen Verkaufspreises erzielen wollen, empfiehlt es sich, zunächst die Entscheidung über den richtigen Absatzweg zu fällen — noch bevor Sie einen Vertriebspartner einschalten. Die Beschäftigung mit dieser Frage kann für Sie sehr lohnend sein.
Immobilienversteigerung oder Bieterverfahren
Wenn für das Objekt eine große Nachfrage besteht, ist der Verkauf von Immobilien über eine Versteigerung oder Bieterverfahren sinnvoll, denn ein solches Vorgehen bietet erstklassige Erfolgschancen. Dieser Absatzweg ist die beste Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums den höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Im Gegensatz zum Immobilienmakler ist es die Aufgabe des Versteigers, den Bestpreis zu ermitteln. Aufgrund des unterschiedlichen Ansatzes entsteht für den Versteigerer nicht das Maklerdilemma, das in der Endphase der Verhandlungen häufig zu Preisabschlägen führt.
Sinnvoll ist die Beauftragung des Versteigerers auch dann, wenn für das Objekt die Zwangsversteigerung droht.
Wir wurden in der Vergangenheit regelmäßig von Anwälten der Kreditnehmer eingeschaltet. Grund hierfür war, dass wir als Versteigerer allein aufgrund unserers Services (Bewerbung, Beratung, Besichtigungen) stets höhere Verwertungserlöse als die verbeamteten Rechtspfleger im Zwangsversteigerungsverfahren erzielen.