- Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen
- Funktion und rechtliche Stellung des Versteigerers
- Informationen zur Inventarisierung
- Auftrag zur Inventarisierung
- Beratungsauftrag Pfandrechtsverwertung
- In Bezug auf Pfandrechte — relevante Bedingungen
- Direkt zur Feststellung der Pfandreife
Die Anwendung der vertraglichen und gesetzlichen Pfand- und sonstiger Verwertungsrechte ermöglicht dazu berechtigten Gläubigern, im Vergleich zu aufwendigen Mahn- und Gerichtsverfahren kostengünstig und schnell Ihre Forderungen zu realisieren.
Eine Pfandrechtsverwertung ist ein hoheitlicher Akt, wobei gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. In diesem Video erklären unsere Avatare Christian und Katharina, wie Sie eine rechtskonforme Pfandrechtsverwertung einfach und schnell einleiten können. Das weitere Video mit Avatar Markus gibt Ihnen wichtige Hinweise zur Beauftragung des öffentliche bestellten, vereidigten Versteigerers.
Vielen Dank für Ihr Interesse! Bitte schauen Sie sich die Videos bis zu Ende an.
Unter dem ersten Video haben wir alle Kapitel aufgelistet. So können Sie einzelne Abschnitte ein weiteres Mal ansehen (durch Bewegen des unteren Pfeils auf der Timeline an die entsprechende Stelle).
Anschließend bitte hier links in der Aufzählung auf „Direkt zur Feststellung der Pfandreife“ klicken. Eine Formularübersicht für die speziellen Fälle ist für registrierte Benutzer zugänglich. Wählen Sie nach Ihrer Registrierung dort das passende Formular aus und senden es uns ausgefüllt zu. Auf der Startseite (Home) können Sie als registrierte Benutzer auch direkt über “Konto” (ganz oben links) sowie auf dem Feld “Feststellung der Pfandreife” > Login (Home, scrollen) zu dieser Formularübersicht gelangen.
Wir kontaktieren Sie kurzfristig nach Erhalt Ihres Formulars zur Feststellung der Pfandreife. Anhand dieser Informationen sprechen wir mit Ihnen gezielt über Ihren Fall.
Video-Kapitel:
00:00 Begrüßung und Einleitung
01:26 Voraussetzungen
02:35 Allgemeine Informationen vorab (§§)
03:53 Über uns als öffentlich bestellte Versteigerer
04:03 Zivilrechtliche Voraussetzungen
05:39 Gewerberechtliche Voraussetzungen
06:14 Einleitung Pfandrechtsverwertung
08:26 Versteigerungsauftrag
08:58 Anmeldung IHK + Ordnungsamt
09:16 Öffentliche Bekanntmachung
09:46 Kosten
12:20 Anmerkung von uns
13:59 Schlusswort und Abspann
Der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer ist vom Staat damit beliehen, die Verwertung aufgrund vertraglichen oder gesetzlichen Pfandrechts durchzuführen und ist somit Teil der Rechtspflege. Weitere Informationen hier im Video: