Pfand­rechts­ver­wer­tung — So funk­tio­nierts

Die Anwen­dung der ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen Pfand- und sons­ti­ger Ver­wer­tungs­rech­te ermög­licht dazu berech­tig­ten Gläu­bi­gern, im Ver­gleich zu auf­wen­di­gen Mahn- und Gerichts­ver­fah­ren kos­ten­güns­tig und schnell Ihre For­de­run­gen zu rea­li­sie­ren.

Eine Pfand­rechts­ver­wer­tung ist ein hoheit­li­cher Akt, wobei gesetz­li­che Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. In die­sem Video erklä­ren unse­re Ava­tare Chris­ti­an und Katha­ri­na, wie Sie eine rechts­kon­for­me Pfand­rechts­ver­wer­tung ein­fach und schnell ein­lei­ten kön­nen. Das wei­te­re Video mit Ava­tar Mar­kus gibt Ihnen wich­ti­ge Hin­wei­se zur Beauf­tra­gung des öffent­li­che bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rers. 

Vie­len Dank für Ihr Inter­es­se! Bit­te schau­en Sie sich die Vide­os bis zu Ende an. 

Unter dem ers­ten Video haben wir alle Kapi­tel auf­ge­lis­tet. So kön­nen Sie ein­zel­ne Abschnit­te ein wei­te­res Mal anse­hen (durch Bewe­gen des unte­ren Pfeils auf der Time­line an die ent­spre­chen­de Stel­le).

Anschlie­ßend bit­te hier links in der Auf­zäh­lung auf „Direkt zur Fest­stel­lung der Pfand­rei­fe“ kli­cken. Eine For­mu­lar­über­sicht für die spe­zi­el­len Fäl­le ist für regis­trier­te Benut­zer zugäng­lich. Wäh­len Sie nach Ihrer Regis­trie­rung dort das pas­sen­de For­mu­lar aus und sen­den es uns aus­ge­füllt zu. Auf der Start­sei­te (Home) kön­nen Sie als regis­trier­te Benut­zer auch direkt über “Kon­to” (ganz oben links) sowie auf dem Feld “Fest­stel­lung der Pfand­rei­fe” > Log­in (Home, scrol­len) zu die­ser For­mu­lar­über­sicht gelan­gen.

Wir kon­tak­tie­ren Sie kurz­fris­tig nach Erhalt Ihres For­mu­lars zur Fest­stel­lung der Pfand­rei­fe. Anhand die­ser Infor­ma­tio­nen spre­chen wir mit Ihnen gezielt über Ihren Fall. 

 

Video-Kapi­tel:

00:00 Begrü­ßung und Ein­lei­tung

01:26   Vor­aus­set­zun­gen

02:35  All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen vor­ab (§§)

03:53  Über uns als öffent­lich bestell­te Ver­stei­ge­rer

04:03  Zivil­recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen

05:39  Gewer­be­recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen

06:14  Ein­lei­tung Pfand­rechts­ver­wer­tung

08:26  Ver­stei­ge­rungs­auf­trag

08:58  Anmel­dung IHK + Ord­nungs­amt

09:16  Öffent­li­che Bekannt­ma­chung

09:46 Kos­ten

12:20  Anmer­kung von uns

13:59   Schluss­wort und Abspann


Der öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer ist vom Staat damit belie­hen, die Ver­wer­tung auf­grund ver­trag­li­chen oder gesetz­li­chen Pfand­rechts durch­zu­füh­ren und ist somit Teil der Rechts­pfle­ge. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier im Video: