Kontakt
Sehr geehrte Interessenten,
über unsere Webseite informieren wir ausführlich über Leistungsspektrum, Ablauf und Voraussetzungen einer öffentlichen Versteigerung (u.a. über Steuerleiste “Leistungen”, “Pfandrechte”, “FAQ”, “Pfandverwertung — So funktioniert’s” mit Erklärvideo).
Ergänzend bieten wir Ihnen kostenfrei ein bis zu 30-minütiges Erstgespräch an, in dem wir die allgemeinen Voraussetzungen und den typischen Verfahrensrahmen einer öffentlichen Versteigerung erläutern.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Beratung ohne konkretisierte Verwertungsabsicht leisten können. Unsere Rolle als öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer ist nicht die eines Beratungsdienstleisters; bei der öffentlichen Versteigerung handeln wir als Teil der Rechtspflege im funktionellen Sinn. Wir bitten daher um Kontaktaufnahme nur dann, wenn die Entscheidung zur Durchführung einer Versteigerung grundsätzlich getroffen ist und es um die geordnete Umsetzung geht.
Sondierungen werden im Regelfall von der beauftragen Anwaltschaft gegenüber ihren Mandanten nach Zeitaufwand abgerechnet. Aus Gründen der Fairness und weil auch unsere Arbeitszeit eine kalkulatorische Ressource ist, berechnen wir jede über das Erstgespräch hinausgehende Beratung nach Aufwand auf Stundenbasis; hierüber informieren wir Sie vorab. Bei Erteilung eines Versteigerungsauftrags kann der auf Stundenbasis angefallene Beratungsaufwand angerechnet werden.
Ihr Team der Deutschen Pfandverwertung
