Informationen zu den Pfandrechten des Werkunternehmers (Unternehmerpfandrecht)
Setzen Sie auf die Kraft Ihrer Pfandrechte!
Die Verwertung verpfändeter Gegenstände im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung bietet eine rechtssichere, schnelle und wirtschaftlich effiziente Möglichkeit zur Realisierung offener Forderungen – insbesondere bei Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers. Im Vergleich zu langwierigen und kostspieligen Inkassoverfahren stellt sie in der Regel die unkomplizierteste Lösung dar.
Führende Speditionen und international tätige Logistikunternehmen vertrauen regelmäßig auf unsere Expertise und beauftragen uns mit der professionellen Umsetzung ihrer Pfandrechte.
Wir führen durch:
§ 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht
§ 647 BGB: Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
Ihr Auftraggeber zahlt nicht? Wir setzen Ihr Pfandrecht durch.
Für Unternehmen in den Bereichen Industrie-Maintenance, Kfz-Betriebe, Flugzeug- und Bootswerften sowie verwandte Branchen bieten wir rechtskonforme und effiziente Lösungen zur Forderungsrealisierung.
Rechtssichere Forderungsdurchsetzung durch öffentliche Versteigerung
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir befugt, Forderungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Pfandrechte durch öffentliche Versteigerung zu realisieren – rechtskonform, zügig und wirtschaftlich effizient.
Unbürokratische und effiziente Abwicklung
Die Durchsetzung Ihrer Forderungen erfolgt ohne langwierige gerichtliche Verfahren. Unsere Expertise gewährleistet eine strukturierte und schnelle Verwertung Ihrer Sicherheiten.
Umsetzung i.d.R. innerhalb von 4 bis 5 Wochen
Durch die frühzeitige Beauftragung entfallen wesentliche Verzögerungsfaktoren:
- Kein Mahn- oder Klageverfahren erforderlich
- Keine gerichtlichen Termine oder Vollstreckungsverfahren notwendig
- Keine Wartezeiten auf Gerichtsvollzieher
Kosteneffiziente Durchsetzung – ohne sonstige finanzielle Vorleistungen
Ihr gesetzliches Pfandrecht entsteht unmittelbar mit dem Zahlungsverzug des Schuldners. Durch unsere Beauftragung vermeiden Sie:
- Kosten für Inkassounternehmen
- Gebühren für Schuldnerermittlung, Mahnbescheide und Gerichtsverfahren
- Vorschüsse für Gerichtsvollzieher und Gutachter.
Vergütung: Unsere Honorierung erfolgt überwiegend durch das Aufgeld des Käufers – für Sie fallen lediglich die Auslagen für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung an; weitere Kosten oder finanzielle Vorleistungen entstehen i.d.R. nicht.
Fazit
Die Verwertung von Sicherheiten im Wege der öffentlichen Versteigerung ist eine rechtssichere, schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen.