Die Anwendung der vertraglichen und gesetzlichen Pfand- und sonstiger Verwertungsrechte ermöglicht dazu berechtigte Gläubiger
kostengünstig und schnell ihre Forderungen zu realisieren.
- I. Ihre Alternativen bei der Forderungsrealisierung
- II. Vorteile einer Pfandrechtsverwertung in Stichworten (direkt zu Kapitel II)
I. Ihre Alternativen bei der Forderungsrealisierung
Im deutschen Rechtssystem stehen Kaufleuten und Unternehmern zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Forderungen bei leistungsgestörten Verträgen zu realisieren:
Hier geht es zum Anwaltskosten-Rechner (kostenlos):
7 Vorteile für Gläubiger durch die öffentliche Versteigerung:
1. Zahlungsbereitschaft des Schuldners
2. Minderung des Streitwerts
Falls der Verwertungserlös zur Deckung der fälligen Forderungen nicht ausreicht, mindert sich aber der Streitwert über die Restforderung bei einem anschließenden gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren. (Diese Minderung des Streitwerts führt mitunter in der Praxis dazu, dass manche Anwälte in Hinsicht auf ihre Honorare zuerst das Mahn- und Klageverfahren vorziehen.)
3. Freiwerden blockierter Immobilien oder Lagerflächen
4. Kurzfristige Forderungsrealisierung
5. Wertfeststellung durch Hoheitsakt
6. Signifikante Vorteile im Insolvenzverfahren
7. Minimierung der Geschäftsführerhaftung
„Und was kostet mich das denn?“
Die Forderungsrealisierung durch vertragliche und gesetzliche Pfandrechte ist für den Gläubiger im Grunde kostenlos, denn der Schuldner muss sich als Verursacher sämtliche aus dem Verfahren entstehenden Kosten zurechnen lassen. Diese Kosten sind an erster Stelle aus dem Versteigerungserlös aufzurechnen.
Der für den Verwertungsvorgang eingeschaltete öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer ist auf die Unabhängigkeit und gewissenhafte Durchführung im Verfahren vereidigt. Er hat wirtschaftlich unabhängig vom Auftraggeber (dem Gläubiger) zu sein. Deshalb erhält er vom Käufer ein angemessenes Aufgeld.
Seriös arbeitende Versteigerer werden mit dem Gläubiger dessen Zielsetzungen besprechen. Sie werden ihn immer darauf hinweisen, wenn die aus dem Verwertungsverfahren entstehenden Kosten nicht im Verhältnis zu den daraus entstehenden Chancen und Vorteilen stehen werden.
Gesetzliche Bestimmungen — Umsetzung der Pfandrechtsverwertung:
- Sind die zivilrechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 1220, 1234 erfüllt, kann der Notverkauf von gepfändeten Gegenständen oder Rechten im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß § 1235 BGB der Regel kurzfristig innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen sein.
- Kontrolliertes Verfahren durch Ordnungsämter und Industrie- und Handelskammern, gemäß § 3 Versteigererverordnung VerstV (Anzeigenpflicht jeder Versteigerung)
- Die Zivilprozessordnung ist für den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer bei der Durchführung seiner Aufgabe nicht einschlägig. Er hat sich hierbei nach den Bestimmungen des BGB, HGB, GmbHG, AktG, der VerstV, GeWO, und Geldwäschegesetz zu richten. Das verschafft erweiterte Spielräume bei der Gestaltung des Verwertungsverfahrens. Es ermöglicht bessere Optionen als eine Verwertung durch Gerichtsvollzieher nach den Bestimmungen der ZPO und GVGA.
- Gewährleistungsausschluss: Rechte oder Gegenstände, die im Wege der öffentlichen Versteigerung veräußert wurden, sind gemäß § 445 BGB immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
- Haftungsausschluss gegenüber Dritten: Gemäß § 935 Abs. 2 BGB sind alle Rechte und Gegenstände, die im Wege der öffentlichen Versteigerung ersteigert wurden, immer gutgläubig erworben.
- Die Eigentumsübertragung des Pfands wird mit Zuschlag durch hoheitlichen Akt rechtskräftig an den höchstbietenden Käufer bewirkt.
- Der Wert von Gegenständen oder Rechten wird durch Zuschlag im Wege der öffentlichen Versteigerung festgestellt (Surrogatsprinzip).
- Der Gerichtsvollzieher hat ggfs. eine so genannte gütliche Einigung mit dem Schuldner (Teilzahlungsvergleich, zeitlich gestreckt) abzuschließen. Hingegen werden die Eigentumsrechte des Gläubigers mit der öffentlichen Versteigerung gewahrt, denn mit Zuschlag ist das Verfahren abgeschlossen.
Vorteile bei Einschaltung der Deutschen Pfandverwertung im Verfahren:
- Die Pfandrechtsverwertung durch uns ist ein bewährtes Verfahren.
- Know-how in der rechtskonformen Abwicklung, langjährige Erfahrung und stets kurzfristige Umsetzung des Verfahrens (meist innerhalb von 14 Tagen bis 3 Wochen; bei verderblicher Pfandware kurzfristig).
- Vorhandenes Vertragswerk für eine schnelle Adaption auf jeweilige Anforderungen. Wir arbeiten mit anwaltlich erstellten, geprüften Verträgen.
- Laufend optimierte Prozesse unter Einbindung der AI (KI).
- Kaufmännische Kompetenz in der pro-aktiven Generierung geeigneter Kaufinteressenten, national und international, für höchste Versteigerungserlöse. Zahlreiche bestehende Kontakte zu Käufern.
- Bekanntmachung der Versteigerung über Anzeigen (Print und online), Presse, Newsletter, Briefaussendungen, relevante Social-Media-Kanäle und Erstellung von Videos für Social-Media-Kommunikation.
- Technisch bewährte Infrastruktur für rechtskonforme Online-Live-Versteigerungen mit Live-Stream auf deutschem Server; Wahrung der Datensicherheit nach EU-Richtlinien. Wir haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, um (anstatt durch Zuschlag mittels Zeitalgorithmus) Versteigerungen durch unser entwickeltes Online-Live-Verfahren mit extrem niedriger Latenzzeit durchzuführen. Bei uns erteilt der Versteigerer persönlich live (gemäß § 156 BGB) rechtskonform den Zuschlag. Die Bieter können die Versteigerung live an Ihren Bildschirmen mitverfolgen. Das schafft Vertrauen. Durch Online-Live-Bieten wurde der Kreis der teilnehmenden Bieter erheblich vergrößert. So werden bestmögliche Versteigerungsergebnisse erreicht.
- Für hunderte von Unternehmen haben wir die kurzfristige Realisierung von Forderungen bis in Millionenhöhe bewirkt.
II. Vorteile einer Pfandrechtsverwertung in Stichworten
Sie sparen Zeit und Geld
- Kurzfristige kaufmännische Lösung: Die Zivilprozessordnung und Gerichtsvollzieherordnung sind für uns nicht einschlägig.
- Durchführung der Forderungsrealisierung meist innerhalb von 14 Tagen bis drei Wochen.
- Die öffentliche Versteigerung findet unwiderruflich zu einem fixen Termin statt.
- Kein Gerichtsverfahren und Titulierung nötig: Das Pfandrecht entsteht kraft Gesetz oder Vertrag.
- Bewirkt kurzfristige Beräumung blockierter Immobilien oder Lagerflächen.
- Das Verfahren kostet Sie letztendlich nichts. Der Schuldner hat als Verursacher die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden aus der Masse beglichen, sofern diese ausreichend ist.
Optimierung Ihrer Optionen
- Bestmögliche Chance auf Verminderung des Streitwerts.
- Keine Anwendung des § 166 (1) InsO bei Rechten wie verpfändte Unternehmensanteile, Wertpapiere, Lizenzrechte, Markenrechte, IP-Rechte, Domains, Patente (vgl. BGB-Urteil 27.10.2022, IX ZR 145/21).
- In der Regel bringt die Verwertung durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer höhere Erträge.
- Wahrung der Eigentumsrechte des Gläubigers: Mit der öffentlichen Versteigerung vermeiden Sie eine so genannte gütliche Einigung des Gerichtsvollziehers mit dem Schuldner (Teilzahlungsvergleiche, zeitlich gestreckt).
Bewährtes Verfahren und finanzielle Vorteile
- Für hunderte Unternehmen haben wir bewirkt, ihre Forderungen bis in Millionenhöhe zu realisieren.
- Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Versteigerung von Sachen und Rechten aller Art.
- Durchführung in bewährter, routinierter Abwicklung sowie technisch bewährte Infrastruktur für rechtskonforme Online-Live-Versteigerungen mit Live-Stream.
- Pro-Aktiver Verkauf, angemessene Bewerbung der Versteigerungsgegenstände und Rechte.
- Verkauf zum Höchstgebot in einer öffentlichen Versteigerung als Präsenzveranstaltung oder als Online-Live-Versteigerung gemäß Versteigererverordnung (Zuschlag live persönlich, sehr niedrige Latenzzeit); unwiderrufliche Eigentumsübertragung durch Zuschlag.
- Netzwerk an nationalen und internationalen Kaufinteressenten ermöglicht bestmögliche Verwertungsergebnisse.
- Umgehende Überweisung der Erlöse.
Rechtskonforme Abwicklung und Diskretion
- Verfahren durch auf seine Unabhängigkeit und gewissenhafte Durchführung vereidigten öffentlich bestellten Versteigerer.
- Inklusive anwaltlich geprüfter Verträge.
- Langjährige Erfahrung im Umgang mit Schuldnern und deren Anwälten.
- Kontrolliertes Verfahren durch die Ordnungsämter und Industrie- und Handelskammer.
- Gewährleistungsausschluss beim Verkauf des Pfands. (§ 445 BGB)
- Grundsätzlich gutgläubiger Erwerb durch den Käufer (§ 935 Abs. 2 BGB). Unwiderrufliche Eigentumsübertragung und Wertfeststellung kraft Hoheitsakt.
- Das Risiko von Folgeklagen wird vermindert.
- Wir sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten im Verfahren vereidigt.
- Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen
- Funktion und rechtliche Stellung des Versteigerers
- Informationen zur Inventarisierung
- Auftrag zur Inventarisierung
- Beratungsauftrag Pfandrechtsverwertung
- In Bezug auf Pfandrechte — relevante Bedingungen
- Direkt zur Feststellung der Pfandreife