Sanierungs‑, Restrukturierungs- und Forderungsberatung
Die Inhaber der Ostermayer und Dr. Gold GbR sind durch das IfUS-Institut, Heidelberg, lizensierte Sanierungs- und Restrukturierungsberater.
Die Inhaber der Ostermayer und Dr. Gold GbR sind durch das IfUS-Institut, Heidelberg, lizensierte Sanierungs- und Restrukturierungsberater.
Unsere originäre Aufgabe als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer ist es, bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig Lösungen zur Realisierung von Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten für Gläubiger und Schuldner herbeizuführen. Dabei verfolgen wir, im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern, stets einen kaufmännischen Ansatz, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir nehmen beide Positionen in Betracht, denn wir sind auf unsere Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt und berücksichtigen die Situation von Schuldner und Gläubiger gleichermaßen.
Mit krisengeschüttelten Unternehmen und mit der Insolvenz von Unternehmen sind wir im Rahmen unserer Tätigkeit vertraut. Die Ursachen von Unternehmenskrisen sind fast immer im kaufmännischen Bereich festzustellen. Deshalb liegt es nahe, dass sinnvollerweise zunächst Kaufleute eine pragmatische Lösung herbeiführen.
Sanierungskonzepte werden auch von Anwaltskanzleien angeboten. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb ein Jurist sich ebenfalls im kaufmännischen Bereich als alleiniger Berater dazu berufen sieht, krisengebeutelte Unternehmen vor der Zerschlagung oder Zahlungsunfähigkeit bewahren zu können. Selbstverständlich ist juristische Beratung bei einer Unternehmenssanierung wertvoll. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass selbst sehr versierte Juristen außerhalb ihrer juristischen Kernkompetenz ihre Sicht an die Realitäten des Unternehmers eher nicht anpassen und die Unternehmenssituation mit den Augen des Kaufmanns sehen können. Für einen Juristen stellt sich die Unternehmenswelt als solche dar, die durch Paragraphen geregelt ist, weshalb der Blick primär auf potentielle Risiken gerichtet ist und darauf, was nicht möglich ist. Dabei braucht der Unternehmer gerade in der Krise Antworten darauf, was möglich ist!
Wir sind keine Juristen. Als gute Kaufleute lautet unser pragmatischer Ansatz zunächst: Was geht? Was ist möglich? Wie können wir kurzfristig eine tragfähige Lösung herbeiführen, um eine Unternehmenskrise zu beenden? Unter diesen Prämissen erarbeiten wir Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Krise. Wir verzichten auf vollmundige, selbstbelobigende BWL- und Marketingfloskeln, sondern packen an.
Wenn Sie lediglich Finanzierungsangebote suchen, ist das nicht unsere Art einer Zusammenarbeit. Warum bieten wir keine Finanzierungen selbst an? Weil wir keinerlei Ambitionen haben, Unternehmen quasi durch die Hintertür zu übernehmen.
Es geht vielmehr um Turn-Around-Management. Bei der professionellen Restrukturierungs- und Sanierungsberatung ist die erste Prämisse herauszufinden, wie das Leistungspotenzial eines angeschlagenen Unternehmens wieder aufgebaut werden kann, um eine existenzerhaltene Rentabilität zu erreichen. Die Sanierung ist eine komplexe, zielorientierte, zeitlich begrenzte Aktionsfolge mit dem Ziel, eine nachhaltige Ertragskraft von Krisenunternehmen wieder herzustellen, wie das Gabler Wirtschaftslexikon treffend zusammenfasst. Hierbei ist das multidisziplinäre Wissen eines für diese Aufgabe qualifizierten Teams erforderlich.
Fallbezogen arbeiten wir Hand in Hand mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Betriebswirtschaftlern und Rechtsanwälten zusammen.
Die Bewältigung von Unternehmenskrisen ist eine der schwierigsten Management-Aufgaben. Patentrezepte gibt es nicht. Jedes Unternehmen ist anders. Aber alle Unternehmen lassen sich nach der IDW S 6 mit der gleichen Systematik zur Identifikation der Krisenursachen analysieren.
Auf Empfehlung und Vorschlag von Kreditinstituten führen wir im Team mit Sanierungsfachleuten ein modernes Sanierungsmanagement nach IDW S 6 durch nach bewährter Systematik:
Stufe 1
1. Analyse der Krisenursache und Krisenstadium im Unternehmen
- Krisenursachen und Symptome
- Krisenstadien
2. Krisenfrüherkennung und Frühwarnsysteme
- Krisenfrüherkennung aus Unternehmersicht
- Kennzahlen zur Krisendiagnose
3. Überprüfung von Insolvenztatbestände
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Insolvenzantragsfristen
- Insolvenzgründe im Einzelnen
Stufe 2
Die außergerichtliche Sanierung
1. Erstellung von Sanierungskonzepten
Erstellungsanlass sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute ‑MaRisk BTO 1.2.5 bei der Behandlung von Problemkrediten. Das Sanierungskonzept dient der nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens.
2. Strategisches Restrukturierungskonzep
- Phasen der Restrukturierung
- Strategisch induzierte Bestimmungen des Veränderungsbedarfs
- Bausteine der Restrukturierung und strategische Dimensionen
- Strategischer Restrukturierungsinhalte
- Mehrwert durch strategische Restrukturierung
- Strategische Erfolgsfaktoren
3. Leistungswirtschaftliche (operative) Sanierung).
- Erfolgsfaktoren nachhaltiger leistungswirtschaftlicher Restrukturierung
- Erfolgreiche Restrukturierung durch das ganzheitliche Re-Design des Geschäftsmodells
- Fünf Dimensionen wertorientierter Geschäftsmodelle
wie Wertposition, Wertangebot, Wertschöpfung, Wertabschöpfung, Wertdisziplin
4. Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen
- Finanzierungsbedarf in der Sanierungsphase
- Fälligkeitsorientierte Sanierungsmaßnahmen
- Liquiditätsorientierte Sanierungsmaßnahmen
- Kapitalstrukturierte Sanierungsmaßnahmen
- Sicherungsorientierte Sanierungsmaßnahmen
5. Integrierte Finanz- bzw. Sanierungsplanung
- Rollierende Liquiditätsplanung für 13 Wochen auf Wochenbasis
- Bestandteile und Aufbau einer integrierten Finanzplanung
nach Erfolgsplan (GuV), Liquiditätsplan, Bilanzplan - Plausibilisierung der Planungsrechnung
- Einsatz von Standardsoftwarelösungen
6. Umsetzung von Sanierungsprojekten
- Einsetzen des CRO/Sanierungsgeschäftsführers
- Einsetzen von Interimsmanagern
- Einschalten von Unternehmensberatern
- Einrichten eines Project Management Office
- Maßnahmenumsetzung
- Übertragung der Verantwortlichkeiten zurück auf das Unternehmen
- Überwachung des Sanierungsprozesses durch Controlling
Spezialaspekte in der Unternehmenskrise
1. Rechtliche Besonderheiten in der Krise
- Zivil- und Strafrechtliche Aspekte in der Unternehmenskrise
2. Das Krisenmanagement unter Berücksichtigung der finanzierenden Banken
- Bankenaufsichtsrechtlicher Rahmen
- Handlungsalternativen von Kreditinstituten
- Begleitung der Sanierung durch Kreditinstitute
3. Handlungsalternativen von Warenkreditversicherern, Leasinggebern und Factoring-Unternehmen
4. Aus arbeitsrechtlicher Sicht
- arbeitsrechtlich mögliche Sanierungsmaßnahmen
wie Personalabbau, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Änderung materieller Arbeitsbedingungen,arbeitsrechtlich mögliche Sanierungsmaßnahmen wie Personalabbau, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Änderung materieller Arbeitsbedingungen, Umstrukturierung, Änderungen im Verhältnis Arbeitgeber zum Betriebsrat und Gewerkschaften, Kurzarbeit
5. M & A in der Krisen- und Insolvenzsituation
- Distressed M&A Prozessablauf bei Krisenunternehmen
Motivlage auf Verkäufer- und Käuferseite, Transaktionsstrukturen und mögliche Transaktionsformen, Bewertung und Kaufpreisfindung
6. Steuerliche Aspekte bei der Sanierung
- Besteuerung von Sanierungsgewinnen
- Untergang von Verlustvorträgen
- Erhalt von Verlustvorträgen in Sonderfällen
- Einzelne Sanierungsmaßnahmen und ihre steuerliche Auswirkung
Stufe 3
1. Die Sanierung durch Anwendung StaRUG Verfahren
- Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- Gestaltung von Rechtsverhältnissen
- Gruppenbildung
- Planangebot- und Planannahme
- Sanierungsmoderation
2. Die Sanierung nach mittels Insolvenz
- Sanierungsalternativen der Insolvenzordnung (SanInsFoG)
- Vorgespräche mit dem Insolvenzgericht
- Der Insolvenzplan
- Sanierungsinstrumente im eröffneten Insolvenzverfahren
- Die Eigenverwaltung
- Das Schutzschirmverfahren
Sie suchen einen ehrlichen und zuverlässigen Partner? Dann freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
- Unterstützung bei der Eigensanierung
- Durchführung eines StaRUG-Verfahrens
- Umsetzung eines ESUG-Regelverfahrens