Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen bei Ver­zug

Öffent­li­che Ver­stei­ge­rung bei Annah­me­ver­zug, Erfül­lungs­ver­zug oder dro­hen­dem Ver­derb

Die ein­fa­che und rechts­kon­for­me Lösung in Ver­zugs­s­sa­chen wird über die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung erreicht.