1. Bieter und Käufer erkennen die nachstehenden Versteigerungsbedingungen mit ihrer Teilnahme an unserer Versteigerung an. Sie gelten auch für den freihändigen Verkauf.
2. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR versteigert öffentlich im fremden Namen und für fremde Rechnung.
3. Auf Wunsch wird dem Ersteigerer der Auftraggeber der jeweiligen Gegenstände mitgeteilt.
4. Die zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor dem Versteigerungstermin zu angegebener Zeit besichtigt werden; im Falle von Rechten können nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) im virtuellen Datenraum die zur Verfügung gestellten Dokumenten eingesehen werden.
5. Die Gegenstände und Rechte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Sie können Beschädigungen oder Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen aufweisen, die im Katalog oder sonstigen Beschreibungen nicht erwähnt sind. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert neue oder gebrauchte Gegenstände bzw. Rechte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben, Baujahre oder sonstige wertbestimmende Angaben sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte und Beschreibungen sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Schriftliche oder mündliche Zustandsberichte geben lediglich eine subjektive Meinung wieder und stellen keine abweichende Individualabrede von den vorgenannten Regelungen dar. Sie werden unverbindlich lediglich als Zusatzinformation erbracht. Gemäß § 474 Abs 1 Satz 2 BGB finden die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Schadensersatzansprüche gegen DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR, deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie den Einlieferer sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche beträgt ein Jahr. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung einer Telefon- oder Telekommunikationsverbindung, insbesondere auch bei höherer Gewalt. Wird im Fall des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung, u.a. auch der Gebotsannahme, kurzfristig oder auf Dauer gänzlich verhindert, so sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Epidemien, Sabotage, Stromausfälle, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Bei der Versteigerung kann es online live zu regional unterschiedlich langen Übertragungszeiten (Latenzzeiten) kommen. Für technische Probleme aller Art bei der Übertragung der Versteigerung übernehmen wir keine Haftung. Im Falle einer möglicherweise erfolgten Nicht-Annahme eines Gebots hat der Bieter im Streitfall den Nachweis zu erbringen, dass wir, die Deutsche Pfandverwertung, fahrlässig gehandelt hätten.
Das Rückgabe- und Widerrufsrecht nach §§ 312bff, 355ff BGB (Fernabsatzgesetz) gilt in einer öffentlichen Versteigerung nicht: weder für Kaufaufträge, die durch Online-Gebote, schriftliche, mündliche oder telefonische Gebote zustandekommen. Der Abbildungsteil von Katalogen und sonstigem Informationsmaterial dient generell der Zusatzinformation zu einer persönlichen Besichtigung; Irrtümer vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Abbildungs- und Textteil ist der Text verbindlich. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR übernehmen keinerlei Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen, maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
6. Teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen oder Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter, die voll geschäftsfähig sind und an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR, wenn nicht anders angegeben, bis spätestens 24 Stunden vor Versteigerung, einen Handelsregisterauszug bzw. Prokura-Nachweis übermittelt haben. Notwendige Voraussetzung und Bedingung ist die rechtzeitige Registrierung vorab und die Bestätigung durch DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sowie die rechtzeitige Übermittlung eines schriftlichen Gebotsformulars vorab mit dem Wunschpreis des Bieters, um zur Versteigerung zugelassen zu werden. Damit ist der Bieter auch berechtigt, online-Live-Gebote, in Präsenz oder telefonisch Gebote abzugeben. Auch die persönliche Gebotsabgabe vor Ort erfolgt elektronisch durch uns gegen Kaution zu Verfügung gestellte Rechner. Eine Sicherheitsleistung von 1 Euro von dem persönlichen Bankkonto des Bieters per Banküberweisung an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist zur Feststellung der Identität aufgrund Geldwäschegesetz GwG notwendig. Die Kontodaten werden nach Akzeptanz des schriftlichen Gebotsformulars an den Bieter per E‑Mail übermittelt. Dieser 1 Euro wird umgehend nach Beendigung der Versteigerung zurücküberwiesen. Falls die Identität des Bieters bereits bekannt ist, braucht er den Betrag nicht zu überweisen.
Die Gebote sind in Euro abzugeben. Die Gebote sind bindend. Es besteht kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind berechtigt, die im Katalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen und auszulassen. Sämtliche Artikel können kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, aufgrund rechtlicher Gründe zurückgezogen werden können. Das Angebot entsteht erst durch Aufruf. Es besteht kein Anspruch auf Aufruf. Aufgrund eventueller technischer Probleme kann die Aktualität der Angaben nicht gewährleistet werden. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Gesteigert wird in der Regel in 10 %-Schritten.
7. Die Höhe der Aufrufpreise wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
8. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angaben von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung Sicherheiten geleistet werden oder die Bonität nicht zweifelsfrei von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR festgestellt werden kann oder Gründe bestehen, dass Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit bestehen. Geben mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Höchstgebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR den Gegenstand neu ausbieten. Will der Höchstbietende das Gebot nicht gelten lassen, kann DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegeben Gebot erteilen. Die in einem schriftlichen Gebotsformular angegebenen Beträge für den eventuellen Zuschlagspreis verstehen sich ausschließlich des Aufgelds zzgl. MwSt. auf das Aufgeld. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich einen vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an einen anderen Bieter abgegeben werden. ln allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis zzgl. Aufgeld zzgl. MwSt. auf das Aufgeld) und sofortige Abnahme der ersteigerten Sachen oder Übertragung der Rechte. Im Zweifelsfall ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend.
10. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgelds auf den Zuschlagspreis in Höhe von 25% oder nach in der Versteigerungsankündigung veröffentlichten Aufgeldstaffel, jeweils zuzüglich der hierauf anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Es wird von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR keine MwSt. auf den Zuschlagspreis berechnet.
11. Die Zuschlagsrechnung wird sofort nach Versteigerungsende per E‑Mail an den Bieter versandt. Der Bieter verpflichtet sich zur Sicherstellung des Empfangs von E‑Mails mit PDF-Anhängen durch die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR. Die Zahlung der Gesamtforderung hat umgehend durch Sofortüberweisung vom persönlichen Bankkonto des Bieters an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR zu erfolgen. Wird die vollständige Zahlungsverpflichtung bis 7 (sieben) Tage nach Zuschlag nicht eingehalten, kann der Kaufgegenstand nochmals versteigert werden. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen, und dessen Sicherheitsleistungen fallen an den Versteigerer. Der erste Käufer bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Hinweis zu ausnahmsweise akzeptierter Barzahlung: Nur gültige Euro-Geldscheine sind in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Laut der Deutschen Bundesbank sind Euro-Münzen ein beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel, zu deren Annahme die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nur wie folgt verpflichtet ist: Münzgeld muss pro Käufer nur bis zu einer Gesamtmenge von 50 Münzen oder einem gesamten Münzwert bis 100 Euro angenommen werden
12. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlusts oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung der Zuschlagsrechnung auf den Käufer über.
13. Die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständigen Zahlungseingang, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Zur Verpackung, Verwahrung und Versand sind DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nicht verpflichtet; eine Versicherung besteht nicht. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Gefahr und Kosten Für die verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 10 Euro pro Tag je Gegenstand erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist der Versteigerer ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Sache oder mit seiner Zahlung im Verzug, werden Verzugszinsen entsprechend §§ 288 BGB in Höhe von 5% bzw. 8% über dem Basiszinssatz erhoben. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus Zuschlag mit der Maßgabe, dass der nicht abgenommene Gegenstand nochmals versteigert werden kann. Macht der Einlieferer hiernach Schadensersatz geltend, so haftet der Käufer neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgutes sowohl für das Aufgeld von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR aus der ursprünglichen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös bei einer erneuten Versteigerung. Auf einer bei einer erneuten Versteigerung erzielten Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch. Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber /in abgetreten.
14. Der mit der Leitung der Versteigerung beauftragte Versteigerer
hat das Recht. Personen, die die Besichtigung des Versteigerungsguts sowie Durchführung und Ablauf der Versteigerung gleich in welcher Form oder Art stören, von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen und nötigenfalls durch eigenes Sicherheitspersonal oder mit polizeilicher Hilfe entfernen zu lassen. Die von diesen Personen hinterlegte Sicherheitsleistung verfällt dann sofort an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR.
15. Der Versteigerer kann die Versteigerung unterbrechen oder abbrechen, wenn er weiß oder nach den Umständen annehmen muss, dass:
15.1. Personen Verabredungen getroffen haben, nach denen andere
vom Mitbieten oder Weiterbieten abgehalten werden sollen;
15.2. Sachen durch vorgeschobene Personen ersteigert werden sollen, um von den Beteiligten zum gemeinsamen Vorteil veräußert oder
unter ihnen verteilt zu werden;
15.3. Personen mitbieten, die privat oder gewerbsmäßig das Mitbieten für andere übernehmen oder sich dazu erbieten;
15.4. Personen einen Kaufring bilden mit der Absicht, die Höhe des
Versteigerungserlöses zu minimieren.
Der Versteigerer kann die in Nummer 15.1 bis 15.4 bezeichneten Personen von der Teilnahme an der Versteigerung ausschließen und nötigenfalls durch eigenes Sicherheitspersonal oder mit polizeilicher Hilfe entfernen lassen. Die von diesen Personen hinterlegte Sicherheitsleistung verfällt dann sofort an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR.
16. Der Käufer kann gegenüber DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers bleibt ausgeschlossen soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von
Geräten ist strengstens untersagt.
18. Alle Personen während der Besichtigung oder Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
19. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten, und weitere Schäden haftet der Käufer.
20. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
21. Ein Bieter, der im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
22. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, sodass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
23. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR nimmt Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) und DSGVO hingewiesen wird.
24. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen. Bis zum Erhalt eines Verbringungsnachweises bleibt die gesetzliche MwSt. als Sicherheit hinterlegt.
25. Die Versteigerung wird in deutscher Sprache durchgeführt.
25.1 Die öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen Durchführung wir als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer beliehen sind. Die Sprache aller die Versteigerung betreffenden Vorgänge, Handlungen, Texte und Verträge ist Deutsch (vgl. VwVfG § 23 (1) Amtssprache).
25.2 Kaufinteressenten, die nicht über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level C1 verfügen, verpflichten sich, zur Teilnahme einen öffentlich bestellten, vereidigten Dolmetscher hinzuzuziehen. Mit Teilnahme an der Versteigerung erklären die Kaufinteressenten (Bieter) hierzu ihr Einverständnis.
26. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden gemäß § 14 BGB, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) durch Einzelrichter, bei Anwendung des materiellen Rechts und der Verfahrenssprache des Schiedsgerichts der IHK München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche bei nicht Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
27. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
28. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind ermächtigt, die Rechte des Käufers im eigenen Namen geltend zu machen.#
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F. Eberhard Ostermayer und Dr. Dagmar Gold
– Allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer –
Bierhäuslweg 9, D‑83623 Dietramszell
E‑Mail: anfrage@deutsche-pfandverwwertung.de
Internet: www.deutsche-pfandverwwertung.de
Kontaktstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nach § 36 Abs. 1 VSBG sind wir aufgrund unserer Betriebsgröße aber nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie eine Angelegenheit klären möchten – sprechen Sie uns einfach an! Wir versuchen stets, Problemfälle gütlich und einvernehmlich zu regeln.