Haftungsausschluss: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern lediglich Hinweise aus der Praxis. Der Inhalt dieser Webseite ist die Darstellung unserer Tätigkeit und keine Werbung.
Wir schaffen Lösungen.
Deutsche Pfandverwertung —
Sicherheitenverwertung aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte sowie Sicherungsübereignung
Als öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer (Auktionatoren) führen wir Verwertungen von Pfandsicherheiten durch – rechtskonform, transparent und vollständig dokumentiert, mit minimiertem Execution Risk.
Ihr Nutzen:
Professionelle Sicherheitenverwertung mit klaren, belastbaren Prozessen
Marktgerechte Erlöse durch qualifizierte Versteigerung und strukturierte Vermarktung
Nachvollziehbare Abwicklung gegenüber Schuldnern, Gläubigern und Drittbeteiligten
Institutionell anschlussfähige Verwertungsstandards für anspruchsvolle Gläubigerstrukturen.
Unsere Auftraggeber sind Finanzinstitute, Investmentfonds und andere institutionelle Investoren, die Immobilienwirtschaft, Werkunternehmer, Logistikunternehmen, Kaufleute sowie Erben und Nachlassbeteiligte. Wir bewirken werthaltige, zügige und marktgerechte Verwertungen mit planbarer Erlös- und Zeitachse.
Mitglied im BvV e. V. (Berlin) – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer.
Pfandverwertung für
Finanz– und Investorenbranche
Öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen, Wertpapieren sowie IP-Rechten (Patente, Lizenzen, Marken, Domains) auf Grundlage vertraglicher Pfandrechtsvereinbarungen, gerichtlicher Titel oder gesetzlicher Bestimmungen. Die Verwertung erfolgt transparent, dokumentiert und mit minimiertem Execution Risk – als marktgerechter Verwertungsweg außerhalb langwieriger streitiger Verfahren.
Pfandverwertung für die
Immobilienwirtschaft
Öffentliche Versteigerung der vom Miet- oder Beräumungsschuldner in die Objekte Immobilieneigentümern eingebrachten Gegenstände – gemäß § 562 BGB Vermieterpfandrecht, § 592 Verpächterpfandrecht , § 885a ZPO Beschränkter Vollstreckungsauftrag. Legalisiert kurzfristige Beräumung blockierter Mietobjekte.
Pfandverwertung für
Maintenance/Werkunternehmer
Der Unternehmer hat gemäß § 647 BGB wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag an den von ihm eingebrachten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers ein gesetzliches Pfandrecht, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind – typisch bei Maschinen, Fahrzeugen, Komponenten.
Pfandverwertung für die
Logistikwirtschaft
Spediteure, Lagerhalter, Frachtführer, Verfrachter sind gemäß HGB und BGB privilegiert. Der Gesetzgeber überträgt ihnen ein Pfand- und Verwertungsrecht nach §§ 464, 475b, 495, 440 HGB an den sich vom Schuldner in ihrem Besitz befindlichen Gegenständen. Diese Pfandrechte entstehen kraft Gesetz. Schnelle, rechtskonforme Verwertung – verhindert Haftungsrisiken für den Logistiker.
Pfandverwertung für
Kaufleute
Leistungsgestörte Verträge haben regelmäßig kaufmännische Ursachen. Daher ist die kaufmännische Lösung in der Regel die beste Option.
Pfandverwertung
aufgrund Teilung
Wir wandeln Sachwerte durch öffentliche Auktion in teilbares Geld – für eine gerechte Teilung bei Erbauseinandersetzungen oder der Aufhebung von Bruchteils- bzw. Gütergemeinschaften. Der Erlös tritt an die Stelle des Gegenstands (dingliche Surrogation).
Sanierungs- und
Restrukturierungsberatung
Durch unsere Kompetenz als zertifizierte Sanierungs- und Restrukturierungsberater des IfUS-Instituts (Heidelberg) entwickeln wir in Krisensituationen tragfähige, rechtskonforme Lösungen zur nachhaltigen Neuausrichtung Ihres Unternehmens.
Wenn eine Sicherheitenverwertung
zeitkritisch und vertraulich umzusetzen ist:
Kontaktieren Sie uns.
