Fragen und Antworten.
Was ist eine Auktion?
Was ist eine öffentliche Versteigerung ?
Ein hoheitlicher Akt, bei dem nach einem geregelten Verfahren Sachwert in Geldwert gewandelt wird. Für die öffentlichen Versteigerung gilt die Legaldefinition des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB. In Pfand genommene Gegenstände oder Rechte aufgrund gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechts müssen im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Es wird der für diesen Ort und Zeitpunkt mögliche Marktpreis festgestellt. Versteigerungen aufgrund von Pfandrechten müssen immer öffentlich sein und können nur von dazu berechtigten Personen, wie z.B. Notaren oder den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer durchgeführt werden. Das ist deshalb so geregelt, weil der Schuldner keinen Einfluss auf den Preis nehmen kann und sich auf die Unabhängigkeit und besondere Sachkenntniss des Versteigerers verlassen muss. Der Versteigerer ist darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch zu erfüllen. Das bedeutet, er ist verpflichtet die Bewertung und Verwertungen unter Beachtung der Rechte aller Beteiligten zu angemessenen Kosten durchzuführen.
Die Verwertung von Pfändern wird Gegensatz zum üblichen Weg der Forderungsbeitreibung mittels Mahn‑, Klage oder Insolvenzverfahren durch ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Weil aber hierbei die Rechte des Schuldners nicht durch ein Gerichtsverfahren überprüft werden, schreibt der Gesetzgeber bei der Verwertung als Kontrollinstanz ein nach BGB, HGB, ZPO, Zwangs-verwaltungsgesetz, Pfandleihverordnung, GmbHGB, AktG und Versteigererverordnung geregeltes Verfahren vor.
Was ist der Unterschied zwischen einer Versteigerung und einer Auktion?
Unter einer Versteigerung versteht man nach deutschem Recht den hoheitlichen Akt der Pfandrechtsverwertung. Im Gesetzeswerk der Versteigererverordnung (VerstV) wird der Begriff “Versteigerer” verwendet. In Zusammenhang mit öffentlichen Versteigerungen (Pfandrechtsversteigerungen) durch einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer wird deshalb nicht die Bezeichnung Auktion oder Auktionator benutzt. Eine öffentliche Versteigerung erfolgt nach dem Surrogatsprinzip, das bedeutet, der Sachwert wird in Geldwert gewandelt.
Hingegen wird bei einer Auktion für freiwillig zum Verkauf eingelieferte Objekte ein höchstbietender Käufer ermittelt.
Ist zunächst bei Gericht ein Titel zu erwirken, um das Pfandrecht geltend zu machen?
Nein — das Pfandrecht entsteht kraft Gesetz oder Vertrag.
Muss ein Gutachten erstellt werden?
Nein — die Werteinschätzung des Versteigerers wird nach laufender Rechtsprechung vor Gericht anerkannt.
Warum ist die öffentliche Versteigerung rechtssicher?
Es ist ein hoheitlicher Akt, der nach einem gesetzlich geregelten Verfahren nur von dazu befugten Personen wie den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer durchgeführt werden darf.
Welche rechtlichen Vorteile hat der Auftraggeber bei der öffentlichen Versteigerung?
Gutgläubiger Erwerb, Gewährleistungsausschluss, Rechtsfriede.
Wer kann an einer öffentlichen Versteigerung teilnehmen?
Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Versteigerung (Pfandrechtsverwertung) immer öffentlich zu erfolgen hat. Eine öffentliche Versteigerung muss einem größeren, nicht individuell abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein. Jedermann, auch der Schuldner, hat das Recht teilzunehmen.
Kann ich mich in meiner Eigenschaft als Gläubiger an der Versteigerung beteiligen?
Ja. Der Pfandgläubiger kann sich an der Versteigerung beteiligen: § 1239 BGB (1) Mitbieten des Gläubigers. Erhält der Pfandgläubiger den Zuschlag, so ist der Kaufpreis als von ihm empfangen anzusehen. Das bedeutet der Gläubiger kann bis zur Höhe seiner Forderung, ohne dass eine tatsächliche Zahlung für den Zuschlagspreis auf das Pfand leisten muss, mitbieten. Das Pfand geht dann in das rechtmäßige Eigentum des Gläubigers über und er kann frei darüber verfügen. Wenn das Pfand dem Gläubiger für einen geringeren Betrag als seine Forderung zugeschlagen wird, dann verbleibt ihm in Höhe des verbliebenen Betrags eine Forderung an den Schuldner buzw. die Insolvenzmasse. Der Gläubiger behält somit die Kontrolle und kann verhindern, dass die Sachen oder Rechte nicht unter seiner Preisvorstellung verkauft wird.
Wo finden die Versteigerungen statt?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Pfandrechtsverwertungen an dem Ort stattfinden müssen, wo das Pfand anfällt. Ausnahme ist, wenn an einem anderen Ort ein höherer Erlös zu erwarten wäre.
Was ist ein Einlieferer?
Ein Einlieferer ist die Person oder Unternehmer, in dessen Besitz sich das Pfand befindet, dass zur Versteigerung kommen soll.
Wie kann ich Pfänder zur Versteigerung einliefern?
Grundvoraussetzung ist, dass ein vertragliches Pfandrecht vereinbart wurde oder dass es ein gesetzliches Pfandrecht gibt. Die Pfandreife muss eingetreten sein. Das heißt, die Forderung ist fällig gestellt, der Schuldner wurde über die Geltendmachung des Pfandrechts und die beabsichtige Pfandrechtsverwertung fristgerecht informiert. Ansonsten ist für Sie als Auftraggeber das Vorgehen ganz einfach: Füllen Sie das Online-Formular zur Feststellung der Pfandreife (“Pfandrechtsverwertung einleiten”) aus und senden Sie uns dieses zu (“Absenden”-Button). Senden Sie uns dann per Email — oder bei großen Bilddateien per WeTransfer — aussagekräftige Digitalfotos in jpg-Format. Sie erhalten von uns anschließend den Versteigerungsvertrag, der unser Angebot darstellt. Erst mit Ihrer Unterzeichnung des Vertrags ist Ihr Auftrag an uns erteilt.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das Verwertungsverfahren muss zu angemessenen Kosten durchgeführt werden. Damit kein Verschleuderungsvorwurf zu unterstellen ist, muss das Pfand angemessen beworben werden. Das ist z.B. bei einer Spezialmaschine, einem Warenlager oder einem Kunstwerk aufwendiger als bei einem leicht verkäuflichen PKW.
Welche Sicherheiten gibt es bei Ansprüchen von Seiten Dritter?
Der Gesetzgeber privilegiert den Pfandverkauf über den Weg der öffentlichen Versteigerung.
Alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände sind laut § 935 BGB Abs 2 immer gutgläubig erworben. Es kann jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ansprüche von Markenrechten sind ausgeschlossen.
Haben Dritte einen Herausgabeanspruch an vom Mieter eingebrachten Sachen?
Nein. Ein Vermieter kann sich im Rahmen des Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommmende Eigentumsvermutung stützen. Behauptet ein Dritter, Eigentümer an die von dem Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen zu sein und verlangt er deshalb die Herausgabe, kann sich der Vermieter zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommende Eigentumsvermutung des § 1006 BGB stützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.03.2017 — V ZR 268/15 -. Begründung: Zwar könne die Eigentumsvermutung durch Beweis des Gegenteils widerlegt werden, so der Bundesgerichtshof. Dazu genüge aber nicht, dass der Dritte nachweise, zu einem früheren Zeitpunkt Eigentümer gewesen zu sein. Vielmehr sei der Nachweis erforderlich, dass der Mieter trotz des Besitzerwerbs nie Eigentümer geworden sei.
Können in Pfand genommene Kraftfahrzeuge ohne KfZ-Papiere öffentlich versteigert werden?
Ja — der Käufer erhält eine Kaufbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Gibt es bei Pfandrechtsversteigerungen einen Mindestpreis?
Pfandrechtsverwertungen werden nach dem Surogatsprinzip durchgeführt. Es wird der Sachwert in Geldwert gewandelt. Es wird hierbei der für diesen Tag und Ort mögliche Marktpreis festgestellt. Deshalb gibt es keinen Mindestzuschlagspreis. Das Pfand darf nicht verschleudert werden. Es muss zu angemessenen Kosten der Höchstbietende ermittelt werden. Als Regulativ erlaubt der Gesetzgeber, dass der Auftraggeber sich an der Versteigerung beteiligen kann. Bis zur Höhe seiner Forderung muss er selbstverständlich keine Zahlung für einen Zuschlag leisten.
Was ist das Aufgeld?
Das Aufgeld ist eine Gebühr, die der Bieter zuzüglich zum Zuschlagspreis zahlt. Auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. In der Versteigerungsankündigung zur jeweiliegen Versteigerung wird die Höhe des Aufgelds angegeben.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Bei einer öffentlichen Pfandrechtsverwertung erfolgt die Bezahlung immer in bar oder durch barähnliche Zahlungsmittel wie bankbestätigte Schecks.
Kann ich in Pfand genommene Sachen oder Rechte einfach selbst verkaufen?
Grundsätzlich ist zu beachten: Ein in Pfand genommener Gegenstand ist nicht Eigentum des Gläubigers! Ein Gläubiger darf darüber nicht nach Gutdünken verfügen. Von Seiten Dritter können berechtigte Ansprüche bestehen, die dem Gläubiger nicht bekannt sind. Der Schuldner hat das Recht, dass das Pfand nach gesetzlichen Bestimmungen des Pfandrechtes verkauft wird. Vgl. § 1244 BGB Rechtswidrige Veräußerung (1): “Die Veräußerung des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des §1235, des §1237 Satz 1 oder des § 1240 verstoßen wird.” Nicht gesetzeskonforme Pfandrechtsverwertung können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Kann ich in Pfand genommene Sachen über Ebay versteigern?
Nein, ein Verkauf über Internetplattformen wie Ebay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes.
Was ist, wenn der Mietschuldner Pfandobjekte entfernt?
Wichtiger Hinweis: Wenn ein Mietschuldner einen Teil oder alle Pfandobjekte aus dem Mietobjekt bei bestehendem Pfandrecht entfernt, der Gläubiger zuvor das Pfandrecht geltend gemacht hat, dann macht sich der Mietschuldner nach § 289 StGB strafbar. Gläubiger sollten in diesem Fall erwägen, Stafanzeige gegen diesen Mieter zu erstatten.
Was geschieht im Insolvenzfall?
Das BGH stärkte mit dem Urteil (BGH, 9. Oktober 2014, Az: IX ZR 69/14) das Vermieterpfandrecht im Insolvenzverfahren.
Vermieterpfandrecht im Insolvenzverfahren — BGH-Urteil
Das BGH stärkte mit dem Urteil (BGH, 9. Oktober 2014, Az: IX ZR 69/14) das Vermieterpfandrecht im Insolvenzverfahren. Hinweis: Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzverfahren fort, ist der Insolvenzverwalter NICHT berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig aufdie nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeit begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor der Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen. Vom BGH behandelter Fall: Ein Mieter war in erheblichem Rückstand und fiel in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter nutzte das Mietobjekt auch nach Insolvenzeröffnung weiter, so das die ab Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Mieten als Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter zu berichtigen waren. Diese Mieten zahlte der Insolvenzverwalter jedoch nicht. Der Vermieter machte wegen sämtlicher Mietrückstände von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch. Nach 3 166 InsO war ausschließlich der Insolvenzverwalter zur Verwertng der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände berechtigt. Dem Vermieter stand am Verwertungserlös jedoch ein Absonderungsrecht zu! Nach der Verwertung kehrte der Insolvenzverwalter den Verwertungserlös mit der Tilgungsbestimmung aus, dass der unzureichende Erlös vorrangig auf die NACH Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Mieten anzurechnen sei. Der BGH gab dem Vermieter recht, da der Insolvenzverwalter nicht befugt sei, bei der Verwertung der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände von der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge abzuweichen. Der Vermieter erhält daher bei der Verwertung vorrangig seine Insolvenzforderungen aus dem Vermieterpfandrecht befriedigt, mit denen er sonst ausfallen würde (weitere Details: juris.org).
Wie kann ich die Versteigerung verhindern?
Durch Zahlung der Forderung und der bis dahin aufgelaufenen Kosten. Dazu zählen auch die Kosten, die dem Auftraggeber aus dem Versteigerungsverfahren entstehen.
Darf ich mich an der Versteigerung beteiligen?
Ja. Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Versteigerung (Pfandrechtsverwertung) immer öffentlich zu erfolgen hat. Eine öffentliche Versteigerung muss einem größeren, nicht individuell abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein. Jedermann, auch der Schuldner, hat das Recht teilzunehmen.
Wo finden die Versteigerungen statt?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Pfandrechtsverwertungen an dem Ort stattfinden müssen, wo das Pfand anfällt. Ausnahme ist, wenn an einem anderen Ort ein höherer Erlös zu erwarten wäre.
Es ist mir peinlich zur Versteigerung zu kommen?
Sie können sich durch Dritte vertreten lassen oder ein schriftliches Gebot abgeben. Dazu müssen Sie aber eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe Ihres Gebotes bei uns hinterlegen. Wenn Sie keinen Zuschlag erhalten, bekommen Sie die Kaution umgehend zurücküberwiesen.
Wird mein Ruf geschädigt?
Wir sind zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet und von unserer Seite aus wird Ihr Name nicht erwähnt.
Was soll ich zur Versteigerung mitbringen?
Wir bitten Sie, 30 Minuten vor Auktionsbeginn zu kommen, um sich zu registrieren und eine Bieterkarte in Empfang zu nehmen. Wir bitten Sie, sich mit einen gültigen Ausweis oder Reisepass auszuweisen und die Zahlung sicherzustellen (s. auch: “Wie kann ich an der Versteigerung teilnehmen?”).
Wie kann ich an der Versteigerung teilnehmen?
Vor der Teilnahme müssen Sie sich unter Vorlage Ihres Passes oder Personalausweises registrieren lassen. Dann erhalten Sie Ihre Bieterkarte mit der Sie dann mitbieten können. Um Missbrauch zu vermeiden, wird in der Regel die Hinterlegung einer Kaution verlangt. Dieser Betrag wird sofort nach Beendigung der Versteigerung zurückerstattet. Um sicherzustellen, dass sich nur ernsthafte Bieter an der Versteigerung beteiliegen, ist eine Kaution mitunter erforderlich. Die Erhebung und Höhe der Kaution wird in den jeweiliegen Versteigerungsbedingungen angekündigt.
Kann ich ohne persönliche Teilnahme mitbieten?
Ja, entweder Sie übersenden uns ein schriftliches Abwesenheitsgebot oder Sie bieten am Telefon mit. Alternativ bieten wir in vielen Fällen die Möglichkeit, durch Webcast an der Versteigerung teilnehmen.
Was ist ein Abwesenheitsgebot?
Durch Abgabe eines Abwesenheitsgebots ermöglichen Sie es unseren Mitarbeitern, in Ihrem Auftrag zu bieten. Der Versteigerungssvertreter bietet für Sie nur bis zu dem Höchstbetrag, den Sie abgegeben haben. Sie haben drei Möglichkeiten, um ein Abwesenheitsgebot abzugeben:
1. durch Fax
2. Per Telefon
3. Online.
Um Online teilzunehmen, müssen Sie sich registrieren lassen und ein Benutzerkonto erstellen. Wenn Sie als Höchstbietender den Zuschlag erhalten, senden wir Ihnen eine Rechnung per E‑Mail. Die Rechnung enthält alle Informationen bezüglich der Zahlung, ggfs. Demontage des Versteigerungsguts sowie weitere Details.
Welche Sicherheiten gibt es bei Ansprüchen von Seiten Dritter?
Alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände sind laut § 935 BGB Abs 2 immer gutgläubig erworben.
Kann ich die zur Versteigerung angeboten Objekt zuvor besichtigen?
Eine mindestens zweistündige Besichtigungzeit ist vor jeder Versteigerung gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Besichtigungszeiten werden auf den Versteigerungsankündigungen mitgeteilt.
Gibt es bei Pfandrechtsversteigerungen einen Mindestpreis?
Pfandrechtsverwertungen werden nach dem Surrogatsprinzip durchgeführt. Es wird der Sachwert in Geldwert gewandelt. Es wird hierbei der für diesen Tag und Ort mögliche Marktpreis festgestellt. Deshalb gibt es keinen Mindestzuschlagspreis. Das Pfand darf nicht verschleudert werden. Es muss zu angemessenen Kosten der Höchstbietende ermittelt werden.
Was ist das Aufgeld?
Das Aufgeld ist eine Gebühr, die der Bieter zuzüglich zum Zuschlagspreis zahlt. Das Aufgeld sollte bei der Gebotsabgabe immer mit einkalkuliert werden. In der Versteigerungsankündigung zur jeweiliegen Versteigerung ist die Höhe angegeben.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Bei einer öffentlichen Pfandrechtsverwertung erfolgt die Bezahlung immer in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
Habe ich Gewährleistungsansprüche?
Wenn nicht anders vereinbart, sind auf Objekte, die in einer öffentlichen Versteigerung erworben werden, Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Fragen, die sich nicht durch Besichtigung oder Katalogbeschreibung klären lassen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Wann muss ich das ersteigerte Objekt abholen
Mit Zuschlag geht das Objekt in Ihr Eigentum über. In Pfandrechtsangelegenheit ist eine schnellstmögliche Übernahmne und Abtransport, in der Regel oft sofort, erforderlich.
Werden die von mir in Pfand genommenen Sachen verschleudert?
Bei einer öffentlichen Versteigerung wird nach einem geregelten Verfahren der für diesen Ort und Zeitpunkt mögliche Marktpreis ermittelt. Abgesehen davon kann der Schuldner mitbieten.
Welche Rechte habe ich als Schuldner?
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir auf unsere Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt. Wir sind dazu verpflichtet, die Rechte aller Beteiligten, dass bedeutet auch die der Schuldner, zu wahren. Näheres finden Sie unter Schuldnerrechte.
Kann ich Gegenstände nach Geltendmachung des Pfandrechts noch mitnehmen?
Nein. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Mietschuldner einen Teil oder alle Pfandobjekte aus dem Mietobjekt bei bestehendem Pfandrecht entfernen, der Vermieter/Gläubiger zuvor das Pfandrecht geltend gemacht hat, dann machen Sie sich als Mietschuldner nach § 289 StGB strafbar. Sie riskieren, dass womöglich Strafanzeige gegen Sie erstattet wird.
Was ist eine öffentliche Versteigerung?
Öffentliche Versteigerungen sind Versteigerungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.
Wer kann an einer Versteigerung teilnehmen?
Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Versteigerung (Pfandrechtsverwertung) immer öffentlich zu erfolgen hat. Eine öffentliche Versteigerung muss einem größeren, nicht individuell abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein. Jedermann, auch der Schuldner, hat das Recht teilzunehmen.
Wer sind die Einlieferer?
Die Einlieferer sind Insolvenzverwalter, Spediteure, Vermieter, Erben, Kreditinstitute, Nachlassverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmer, Pfandhäuser oder andere Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen.
Was soll ich zur Versteigerung mitbringen?
Wir bitten Sie, 30 Minuten vor Auktionsbeginn zu kommen, um sich zu registrieren und eine Bieterkarte in Empfang zu nehmen. Wir bitten Sie, sich mit einen gültigen Ausweis oder Reisepass auszuweisen und die Zahlung sicherzustellen.
Wie kann ich teilnehmen?
Um an der Versteigerung teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Personalausweis und einen Barbetrag zur Hinterlegung der Kaution. Dies dient auch dazu, sogenannte Spaßbieter zu verhindern.
Kann ich ohne persönliche Teilnahme mitbieten?
Ja. Entweder Sie übersenden uns ein schriftliches Abwesenheitsgebot oder Sie bieten am Telefon mit. Alternativ bieten wir in vielen Fällen die Möglichkeit, durch Webcast an der Versteigerung teilnehmen.
Was ist ein Abwesenheitsgebot?
Durch Abgabe eines Abwesenheitsgebots ermöglichen Sie es unseren Mitarbeitern, in Ihrem Auftrag zu bieten. Der Versteigerungssvertreter bietet für Sie nur bis zu dem Höchstbetrag, den Sie abgegeben haben. Sie haben drei Möglichkeiten, um ein Abwesenheitsgebot abzugeben:
1. durch Fax
2. Per Telefon
3. Online.
Um Online teilzunehmen, müssen Sie sich registrieren lassen und ein Benutzerkonto erstellen. Wenn Sie als Höchstbietender den Zuschlag erhalten, senden wir Ihnen eine Rechnung per E‑Mail. Die Rechnung enthält alle Informationen bezüglich der Zahlung, ggfs. Demontage des Versteigerungsguts sowie weitere Details.
Welche Sicherheiten gibt es bei Ansprüchen von Seiten Dritter?
Alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände sind laut § 935 BGB Abs 2 immer gutgläubig erworben.
Kann ich die zur Versteigerung angebotenen Objekte zuvor besichtigen?
Eine mindestens zweistündige Besichtigungzeit ist vor jeder Versteigerung gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Besichtigungszeiten werden in den Versteigerungsankündigungen mitgeteilt.
Gibt es bei Pfandrechtsversteigerungen einen Mindestpreis?
Pfandrechtsverwertungen werden nach dem Surrogatsprinzip durchgeführt. Es wird der Sachwert in Geldwert gewandelt. Es wird hierbei der für diesen Tag und Ort mögliche Marktpreis festegestellt. Deshalb gibt es keinen Mindestzuschlagspreis. Das Pfand darf nicht verschleudert werden. Es muss zu angemessenen Kosten der Höchstbietende ermittelt werden.
Was ist das Aufgeld?
Das Aufgeld ist eine Gebühr, die der Bieter zuzüglich zum Zuschlagspreis zahlt. Das Aufgeld sollte bei der Gebotsabgabe immer mit einkalkuliert werden. Sie müssen wissen, welcher Betrag Ihnen inklusive Aufgeld der Gegenstand wert ist. In der Versteigerungsankündigung zur jeweiligen Versteigerung ist die Höhe angegeben.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Bei einer öffentlichen Pfandrechtsverwertung erfolgt die Bezahlung immer in bar oder durch bankbestätigten Scheck oder andere bargleiche Zahlungsmittel.
Ist die Teilnahme an Versteigerungen mit Risiken verbunden?
> Zuschlag: Entgegen der manchmal in Filmen dargestellten Szenen erhält man in einer Versteigerung oder Auktion nicht aus Versehen den Zuschlag. Der Auktionator/Versteigerer wiederholt stets sowohl die Gebotshöhe als auch die Bieternummer bei einem Gebot und vorallem beim Zuschlag. > Zustand des Versteigerungsguts: Es ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass vor jeder Versteigerung ein mindestens zweistündiger Besichtigungstermin stattzufinden hat. So kann sich jeder Interessent über den Zustand der Objekte informieren.
Habe ich Gewährleistungsansprüche?
Wenn nicht anders vereinbart, sind auf Objekte, die in einer öffentlichen Versteigerung erworben werden, Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Fragen, die sich nicht durch Besichtigung oder Katalogbeschreibung klären lassen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Wie erwerbe ich im Freiverkauf angebotene Objekte?
Freiverkäufe werden normalerweise bei einzelnen höherwertigen Objekten durchgeführt. Der Erwerb erfolgt in direkter Verhandlung mit unserem Auktionshaus.
Wann muss ich das ersteigerte Objekt abholen?
Mit Zuschlag geht das Objekt in Ihr Eigentum über. In Pfandrechtsangelegenheit ist eine schnellstmögliche Übernahmne und Abtransport, oft sofort, erforderlich.
Wo finden Vermieterpfandrechtsversteigerungen von privaten Wohneigentum statt?
Die Versteigerung des Wohnungs- und Kellerinventars erfolgt als Gesamtheit. Das heißt, der Höchstbietende bekommt den Zuschlag für sämtliche, in der Wohnung und dem Keller befindlichen Gegenstände. Die Wohnung und der Keller muss durch den Käufer besenrein geräumt werden. Persönliche Papiere und Daten, sowie Dinge, die offensichtlich im Dritteigentum stehen (z.B. Krankenhilfsmittel, Decoder von Kabelfernsehanbietern, u.a.) werden nicht mit versteigert und müssen in der Wohnung verbleiben.
Wie hoch ist das Aufgeld bei Vermieterpfandrechtsversteigerungen bei privaten Mietverträgen?
In der Regel wird kein Aufgeld erhoben. Andernfalls wird die Höhe vorher bekanntgegeben
Wie lange habe ich Zeit, die Wohnung zu räumen?
In der Regel 1 Woche. Sie können ggfs. mit dem Auftraggeber diesen Punkt vorab klären.
Was passiert, wenn ich die Räumung nicht fristgerecht schaffe?
In diesem Fall übernehmen wir die Räumung und stellen Ihnen die Kosten in Rechnung. Aus diesem Grund erheben wir eine Kaution in angemessener Höhe, die erst nach vollständiger und fristgerechter Räumung an Sie erstattet wird.
Gibt es ein Mindestgebot?
Bei Pfandrechtsversteigerungen in der Regel nicht.
Kann ich auch später zahlen?
Bei öffentlichen Versteigerungen schreibt der Gesetzgeber das Bargeldprinzip unmittelbar nach der Versteigerung vor.
Gibt es ein Rücktrittsrecht?
Bei öffentlichen Versteigerungen gibt es kein Rücktrittsrecht. Mit Zuschlag geht die Sache oder das Recht mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum des Bieters über.
Kann ich bei Mängel den Preis mindern?
Nein. Es wird so wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung versteigert. Bedenken Sie dies bitte bei Ihren Geboten und kalkulieren Sie eventuelle Reparaturkosten ein. Sie erhalten während der Besichtigung ausreichend Gelegenheit, sich über Güte und Beschaffenheit der Sachen zu informieren. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder sich nicht sicher sind, dann sollten Sie auf ein Gebot verzichten.
Was geschieht mit vorgefundenen Sparbüchern?
Diese werden grundsätzlich nie mitversteigert und müssen zusammen mit persönlichen Papieren an uns übergeben werden.
Was passiert, wenn ich bei einem Zuschlag mit Auflage der Räumung diese nicht fristgerecht schaffe?
In diesem Fall übernehmen wir die Räumung und stellen Ihnen die Kosten in Rechnung. Aus diesem Grund erheben wir eine Kaution in angemessener Höhe, die erst nach vollständiger und fristgerechter Räumung an Sie erstattet wird.
Kann ich mich vorher über die Sachen informieren?
Vor jeder öffentlichen Versteigerung schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich alle Kaufinteressenten während einer mindestens zweistündigen Besichtigung über das zur Versteigerung anstehende informieren können.
Wie werden Vermieterpfandrechtsversteigerungen durchgeführt?
Die Versteigerung des Wohnungs- und Kellerinventars erfolgt als Gesamtheit. Das heißt, der Höchstbietende bekommt den Zuschlag für sämtliche in der Wohnung und dem Keller befindlichen Gegenstände. Die Wohnung und der Keller müssen durch den Käufer besenrein geräumt werden. Persönliche Papiere und Daten sowie Dinge, die offensichtlich im Dritteigentum stehen (z.B. Krankenhilfsmittel, Decoder von Kabelfernsehanbietern), werden nicht mitversteigert und müssen in der Wohnung verbleiben.
Welche Sicherheiten habe ich bei Ansprüchen von Seiten Dritter?
Alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände sind laut § 935 BGB Abs 2 immer gutgläubig erworben. Inhaber von Markenrechten können diese Markenrechte auf durch öffentliche Versteigerung in den Verkehr gebrachte Gegenstände nicht geltend machen.
Vorträge und Seminare
Unternehmen und Verbänden bieten wir Vorträge und Seminare über die Möglichkeiten und Vorteile bei der Nutzung von Pfandrechten sowie über die praktische Umsetzung von Pfandrechtsverwertungen an. Für Kongresse und Messen können Sie uns als Keynote-Speaker buchen.
Liquidationen
Wir führen die komplette Liquidation von Unternehmen und Nachlässen vor Ort im Objekt durch. Das vermeidet Lager- und Transportkosten. Wir versteigern in Gesamtheit. Der Käufer erhält mit dem Zuschlag die Auflage der besenreinen Beräumung. Gegenstände wie Kunstwerke, Antiquitäten, Musikinstrumente, KFZ, Schmuck, Uhren, originale Designer-Möbel, Porzellan, Massiv-Silbergerät, Sammlungen, Briefmarken, Münzen, Bücher, Wertpapiere, und Maschinen aber nur sofern diese tatsächlich hochwertig, wertvoll oder bedeutend sind werden gesondert an einem geeigneten anderen Ort verwertet.
Wir verfügen über tausende von Kontakten zu Kaufinteressenten. Die Durchführung der Versteigerung ist für den Auftraggebner sehr einfach. Wir stehen Ihnen hierbei als bewährter Partner zur Verfügung.
Absonderung und Verwertung
Im Insolvenzfall werden Pfändungspfandrechte unwirksam. Die Sicherungsrechte bleiben dem Gläubiger aber wertmäßig erhalten. Die in Pfand genommenen Gegenstände oder Rechte zählen dann zu den Absonderungen. Grundsätzlich hat der Insolvenzverwalter gemäß § 88 InsO die Verwertungsbefugnis, wenn der Gläubiger sein Pfandrecht nicht einen Monat vor Antrag auf Insolvenzverfahren erworben hat. Für das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters ist es ausreichend, dass er den Besitz im Antragsverfahren in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter erworben hat und dass ein Veräußerungsverbot erlassen war. Von diesem Zeitpunkt an kann er eine Herausgabe an den Gläubiger abwehren. Er muss den Besitz aber tatsächlich übernommen haben. Der mittelbare Besitz des Verwalters reicht für ein Verwertungsrecht nicht aus.
Der Gläubiger muss seine Absonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter schriftlich geltend machen und dabei den Gegenstand oder das Recht, auf das sich das Absonderungsrecht bezieht, bezeichnen.
Der Insolvenzverwalter darf gegenüber dem Gläubiger keine “Aussonderungsgebühren” verlangen. Der Gläubiger ist gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht auskunftspflichtig. Er muss keine Dokumente herausgeben. Auch wenn von Seiten der Insolvenzverwaltung mitunter Gegenteiliges behauptet wird. Die Insolvenzverwaltung befindet sich z.B. aufgrund chaotischer Buchhaltung des Schuldners oft in Beweisnot.
Der Insolvenzverwalter darf eine bewegliche Sache an der er ein Pfandrecht besitzt freihändig verwerten. Bevor er das Pfand an einen Dritten veräußert, muss er dem absonderungsberechtigten Gläubiger wie und zu welchem Preis der Gegenstand oder das Recht veräußert werden soll.
Der Gläubiger hat binnen einer Woche das Recht eine günstigere Verwertungsmöglichkeit nachzuweisen oder nachweisen zu lassen. Dann hat der Insolvenzverwalter diese Möglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, als wenn er die Möglichkeit wahrgenommen hätte.
Hinweis aus der Praxis: Insolvenzverwalter verwerten mitunter ohne weitere Gespräche mit den absonderungsberechtigten Gläubigern. Wenn der Gläubiger, z. B. durch Pfandverwertungsgutachten belegen kann, dass ein höherer Verwertungserlös möglich gewesen wäre, so kann der Insolvenzverwalter schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Der Insolvenzverwalter erhält aus dem Verwertungserlös eine Pauschale von mindestens 9 Prozent zzgl. 19 % Umsatzsteuer und weitere Pauschalen für die Verwertungskosten. Liegen die tatsächlich entstandenen Verwertungskosten erheblich höher oder niedriger als die Pauschalen, sind die tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen (§ 171 Abs. 2 S. 2 InsO). Es steht dem Insolvenzverwalter frei, Dritte mit der Verwertung zu beauftragen.
Befürchtungen des absonderungsberechtigten Gläubigers, der Insolvenzverwalter könne sein Verwertungsrecht dazu missbrauchen, dass er untätig bleibt und den Verkauf nicht zügig betreibt, beugt die Insolvenzordnung durch die allgemeine Verwertungspflicht nach dem Berichtstermin (§ 159 InsO) und vor allem dadurch vor, dass der Gläubiger vom Berichtstermin an laufend die geschuldeten Zinsen aus der Insolvenzmasse fordern kann (§ 169InsO). Der Zinslauf endet mit der Auszahlung des Verwertungserlöses an den Gläubiger. Der Zinssatz richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn der Insolvenzverwater sich in Verzug befindet, können auch Verzugszinsen verlangt werden.
Freigabe: Der Insolvenzverwalter ist nicht gezwungen, von seinem Verwertungsrecht Gebrauch zu machen. Stattdessen kann er dem Gläubiger nach (§ 170 Abs. 2 InsO) die Verwertung überlassen. Dies ist zweckmäßig, wenn der Gläubiger günstigere Verwertungsmöglichkeiten besitzt, etwa weil er einen mit der Verwertung von Pfandrechten gut eingeführten öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer beauftragt.
Kostenbeteiligung des Gläubigers: Die Verwertung von Sicherungsgut ist im Insolvenzfall mit Kosten verbunden, die den Erlös schmälern. Sie entfallen auf die Feststellung, welche Gegenstände dem jeweiligen Sicherungsvertrag unterliegen, auf die Erhaltung des Sicherungsguts bis zur Verwertung und auf die Verwertung selbst. Hat der Verwalter dem Vermieter die Verwertung des Gegenstandes oder der Forderung überlassen, so sind 4% des Erlöses für die Kosten der Feststellung, 19 % des Erlöses für die Umsatzsteuer, sofern durch die Verwertung solche zu Lasten der Masse ausgelöst wird, an die Masse abzuführen.
Die Verwertung durch den Insolvenzverwalter gegenüber einer Verwertung durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer bedeutet in der Regel erhebliche finanzielle Nachteile zulasten des Gläubigers. Das Verwertungsverfahren entzieht sich, insbesondere was die Verwertungskosten betrifft, dessen Kontrolle. In der Regel zählt es nicht zur Kernkompetenz des Gläubigers, in der knapp bemessenen Frist von einer Woche einen höchstbietenden Kaufinteressenten zu generieren. Wir verfügen über Kontakte zu tausenden von Kaufinteressenten und können kurzfristig Abnehmer generieren. Der Gläubiger sollte diese Chance zumindest wahrnehmen, denn es entstehen im ihm keine Kosten.
Bei Insolvenzfällen werden wir von pfandberechtigten Gläubigern oft gefragt, ob wir noch kurzfristig helfen können, ihre Pfandrechte zu realisieren. Leider ist dann “das Kind zumeist schon in den Brunnen gefallen” und das Pfand befindet sich im Insolvenzbeschlag. Dann wird z.B. die Umsatzsteuer in Höhe von 19% fällig, die bei einer vorinsolvenzlichen Verwertung nicht durch den Gläubiger zu entrichten gewesen wäre. Wir können Gläubigern bei der Realisierung ihrer Forderungen immer dann am besten helfen, wenn sie bei Zahlungsproblemen sofort handeln.
Schuldnerrechte
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteiger sind wir auf unsere Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt. Wir sind verpflichtet, sowohl die Rechte des Gläubígers, als auch die Rechte des Schuldner zu wahren.
Die Besitzer von Pfandrechten sind privilegiert, denn sie müssen bei Zahlungsausfall nicht über den üblichen Rechtsweg das Mahn‑, Klage- oder Insolvenzverfahren beschreiten. Sie können bei der Forderungsrealisierung ein vereinfachtes Verfahren anwenden bei dem die Verwertung des Pfandes n i c h t davon abhängig, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer hat.
Die Durchführung des Verfahrens ist dadurch kostengünstiger und wird erheblich beschleunigt. Das ist im Interesse von Gläubiger und Schuldner. Weil aber hierbei die Rechte des Schuldners nicht durch ein Gerichtsverfahren überprüft werden, schreibt der Gesetzgeber bei der Verwertung als Kontrollinstanz ein nach BGB, HGB, ZPO, Zwangsverwaltungsgesetz, Pfandleihverordnung, GmbHGB, AktG und Versteigererverordnung geregeltes Verfahren vor.
Wer auf der einen Seite in Sachen Pfandrecht die besonderen Privilegien, die ihm der Gesetzgeber ermöglicht in Anspruch nimmt, der ist konsequenterweise dazu verpflichtet die verbundenen Obliegenheiten einzuhalten.
Eine Pfandrechtsverwertung ist ein hoheitlicher Akt und darf nur von dazu befugten Personen wie den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteiger durchgeführt werden. Als Schuldner müssen Sie einen eigenhändigen Verkauf des Pfands durch den Gläubiger mit Aufrechnung auf Ihre Verbindlichkeiten nicht hinnehmen. Es ist Ihr gutes Recht, dass für das Pfand durch eine unabhängige Instanz der höchstbietende Käufer im Wege der öffentlichen Versteigerung oder Freiverkauf ermittelt wird.
Grundsätzlich ist zu beachten: Ein in Pfand genommener Gegenstand ist n i c h t Eigentum des Gläubigers! Vgl. § 1244 BGB Rechtswidrige Veräußerung (1): Die Veräußerung des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2 BGB, des § 1235 BGB, des § 1237 Satz 1 BGB oder des § 1240 BGB verstoßen wird.
Der Gesetzgeber und die Gerichte lassen bei der Pfandrechtsverwertung keine Abkürzungen offen. Wer gegen die rechtlichen Bestimmungen verstößt, kann -
zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden; vgl. BGH-Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09 u n d
- strafrechtlich nach § 246 StGB wegen Unterschlagung belangt werden; vgl., anstatt vieler: Urteil des OLG Hamm vom 8. Juli 2013, Az. 5 U 111/12.
Zur Durchführung von öffentlichen Versteigerungen und Freihandverkäufen sind befugt:
a) Notare (§ 20 Abs. 3 BNotO) mit der Einschränkung: Eine Versteigerung beweglicher Sachen sollen sie nur vornehmen, wenn diese durch die Versteigerung unbeweglicher Sachen oder durch eine von dem Notar beurkundete oder vermittelte Vermögensauseinandersetzung veranlasst ist.) Anmerkung: Eine pro-aktive Vermarktung von Versteigerungsgütern durch den Notar findet in der Regel nicht statt, denn eine Vertriebstätigkeit zählt nicht zu dessen Kernkompetenzen. Ein optimaler Verwertungserlös ist deshalb eher nicht zu erwarten.
b) Gerichtsvollzieher (§ 237 GVGA) mit der Einschränkung: nach § 249 GVGA Absatz (3) 1 muss der Gerichtsvollzieher den Auftrag ablehnen, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hat, mit der Versteigerung einen zugelassenen Versteigerer zu beauftragen und der aufsichtführende Richter diese Möglichkeit für den Bezirk des Amtsgerichts festgestellt hat.) Anmerkung: Der Gerichtsvollzieher ist nur in seinem Bezirk tätig. Die Durchführung von Versteigerungen ist eine von vielen Aufgaben. Eine überregionale Vermarktung zählt nicht zu seinen Kernkompetenzen. Auch hier ist ein optimaler Verwertungserlös eher nicht zu erwarten.
c) öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer (Legaldefinition nach 383 BGB) mit der Einschränkung: Ist der Versteigerer nur für bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. für Kunst oder Briefmarken) öffentlich bestellt, dann darf er nur in dem so sachlich beschränkten Umfang tätig werden. Anmerkung: Der Versteigerer generiert pro-aktiv- national und international- Kaufinteressenten. Seine Honorierung erfolgt nicht nach einer Gebührenordnung sondern bemisst sich zum Großteil am Versteigerungserlös. Es ist in seinem Interesse möglichst viele Kauflustige davon zu überzeugen sich an der Versteigerung zu beteiliegen.
Werden andere Personen beauftragt, liegt keine Versteigerung im Sinne § 383 BGB vor! Ferner: Ein Verkauf von Pfändern über Ebay und andere Versteigerungsplattformen im Internet ist k e i n e öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes!
Falls Sie über keine Mittel oder Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, ist die für Ihren Wohnort zuständige Anwaltskammer gerne bereit, Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt zu benennen.
Zu Ihrer Information: Im Falle unrechtmäßig durchgeführten Pfandverwertung erstellen wir als Sachverständiger Gutachter Pfandrechtsverwertungsgutachten und können den möglichen Erlös feststellen, den der Verkauf des Pfandes erbracht hätte, wenn rechtmäßig verwertet worden wäre.
Öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer
Öffentliche Versteigerungen oder Freihandverkäufe sind ein hoheitlicher Akt und werden in einem geregelten Verfahren durchgeführt. Hierfür stehen allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer zur Verfügung, denn Sie sind zur Verwertung aller vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte berechtigt. Das ist so, weil der jeweilige Eigentümer des Versteigerungsguts keinen Einfluss auf Preis und Mindestgebot nehmen kann. Er muss sich auf die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Versteigerers verlassen können. Der Versteigerer ist darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch zu erfüllen. Das bedeutet, er ist verpflichtet die Bewertung und Verwertungen unter Beachtung der Rechte aller Beteiligten zu angemessenen Kosten durchzuführen. Es ist ihm, seinen Angestellten oder nächsten Verwandten nicht erlaubt, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer ist gegenüber Dritten über die bei Ausübung seiner Tätigkeit erlangten Kenntnisse zu Stillschweigen verpflichtet.
Besonderheiten der öffentlichen Versteigerung
Das OLG Köln geht von der Zuverlässigkeit der Schätzung des von einem allgemein, öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers betriebenen Auktionshauses aus. Dieses Urteil ist für Praxis bei der Bewertung von Sicherungsgütern relevant. Schätzungen von Auktionshäusern sind in der Regel erheblich günstiger zu bekommen als ausführliche Sachverständigengutachten. Laut einem BGH-Urteil vom 09.11.2005 kann der allgemein öffentlich, bestellte, vereidigte Versteigerer jegliche Gewährleistung für alle Sachen ausschließen, die im Wege der durch ihn durchgeführten öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Im Normalfall gilt der zwingende Grundsatz: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen, d.h. der Käufer kann nicht Eigentümer von gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen werden. Laut § 935 Abs. 2 BGB sind alle Sachen, die im Wege der öffentlichen Versteigerung gekauft wurden, gutgläubig erworben.