Wenn der Schuldner nicht zahlt. Lösungen für Speditionen, Transport und Logistik.
Wir bieten branchenorientierte Lösungen für Spediteure, Logistiker, Lagerhalter, Frachtführer und Verfrachter — einfach, schnell und unbürokratisch. Führende national und international tätige Speditions- und Logistikunternehmen vertrauen in unsere Dienstleistungen.
Zum Blog und Video: “Damit die Krise für Logistiker nicht zur Katastrophe wird”
Voraussetzungen für die Entstehung des Pfandrechts
Forderungsrealisierung — Schritt für Schritt
Stufe 1
Wenn der Schuldner das auf der Rechnung vereinbarte Zahlungsziel nicht einhält, zeigen Sie ihm durch Einschreiben/Rückschein an, dass Sie Ihr gesetzliches Pfandrecht wahrnehmen und gemäß § 1234 BGB Verkaufsandrohung Wartefrist und § 368 Absatz 2 HGB die öffentliche Versteigerung androhen. Ist der Schuldner nicht zu ermitteln oder verweigert er die Annahme des Gutes, so hat die Androhung und Benachrichtigung gegenüber dem Absender zu erfolgen. Erfahrungsgemäß zahlen viele Schuldner nach Erhalt dieses Schreibens. Wenn Ihnen die Anschrift des Schuldners und des Empfängers nicht bekannt sind, kann die Verkaufsandrohung unterbleiben, weil untunlich.
Stufe 2
Wenn der Schuldner (gewerblich) bis eine Woche nach Eingang Ihres Schreibens immer noch nicht zahlt, können Sie das Versteigerungsverfahren in Gang setzen. Sie müssen lediglich über das Online-Formular (“Pfandverwertung einleiten”) mit den für die rechtskonforme Durchführung der Verwertung benötigten Angaben an die DEUTSCHE PFANDVEWERTUNG übermitteln. Zur Publizierung benötigen wir Abbildungen der zur Versteigerung anstehenden Güter. Handy-Fotos sind zumeist ausreichend. Sie erhalten anschließend den Versteigerungsauftrag. Nachdem Sie den Vertrag unterschrieben und an uns übermittelt haben, können wir umgehend für Sie tätig werden. Wir müssen den Schuldner über den anstehenden Versteigerungstermin informieren. Einige Schuldner zahlen bereits nach Erhalt unseres Schreibens.
Sufe 3
So wie es der Gesetzgeber vorgibt, verkaufen wir für Sie die in Pfand genommenen Gegenstände im Wege der öffentlichen Versteigerung. Der Versteigerungserlös ist gegen Ihre Forderungen und sämtliche, Ihnen aus dem Verfahren entstandenen Kosten aufzurechnen. Ein eventuell Ihre Forderrungen überschießender Betrag zahlen Sie bei derHinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts ein.
Die meisten Waren verlieren heutzutage laufend an Wert. Deshalb gilt die Regel: Warten Sie mit der Beitreibung der Forderung nicht zu lange. Je schneller Sie verwerten lassen, desto höher wird der Versteigerungserlös sein.
Die Vorgehensweise ist hier verkürzend zusammengefasst. Kein Fall gleicht dem anderen. Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen: Telefon 08027 — 908 9928.
Forderungsrealisierung – kostengünstig
Ihre gesetzlichen Pfandrechte entstehen bei Zahlungsverzug sofort und kraft Gesetz.
Wenn Sie unsere öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer einschalten, können Sie Ihre Forderungen kostengünstig beitreiben.
Durch Einschaltung unserer Versteigerer sparen Sie Kosten für
1. Inkassounternehmen
2. Mahnbescheide
3. Gerichtsverfahren
4. gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
5. Gebühren und sonstige Verfahtrensvorschüße für Gerichtsvollzieher.
Forderungsrealisierung — einfach und schnell
Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer besteht unsere Aufgabe darin, die Forderungsrealsierung über die gesetzlichen Pfandrechte im Wege der öffentlichen Versteigerung schnell und rechtsicher umzusetzen.
Wir sind Kaufleute und wissen, worauf es ankommt, um den gesamten Verwertungsprozess so unbürokratisch und einfach wie möglich abzuwickeln.
Mit uns sparen Sie viel Wartezeit!
Folgende “Zeitfresser” entfallen durch die Einschaltung der Versteigerer über die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG:
1. Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens
2. Verhandlungen mit dem säumigen Schuldner
3. Einleitung und Durchführung eines Gerichtsverfahrens
4. Einhaltung von Gerichtsterminen
5. Warten auf das Gerichtsurteil
6. Beantragung und Ausstellung der vollstreckbaren Ausfertigung
7. Einreichung der Betreibung über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle
8. Warten auf die Durchführung der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
9. Warten auf den Zahlungseingang von Raten, welche der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner vereinbart hat.