Öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen und Rechten aller Art
Bei der Verwertung von Pfandrechten an Gesellschaftsanteilen gewinnt das vertragliche und gesetzliche Pfandrecht immer mehr an Bedeutung.
Dies gilt auch für die Verwertung von verpfändeten Rechten aller Art: Wertpapiere, Patente, IP-Rechte, Markenrechte, Domains, Lizenzrechte.
Im Falle von Forderungsbesicherung und Restrukturierung ist die Verpfändung von Unternehmensanteilen inzwischen üblich. Dadurch wird dem Pfandgläubiger im Falle der Fälligkeit des Pfands eine zeitnahe Durchsetzung seiner Ansprüche gewährleistet bei gleichzeitigem Erhalt des Unternehmens.
Der Verkauf von Unternehmensanteilen über die DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG bietet wesentliche Vorteile:
- Identifizierung geeigneter Investoren
- proaktive Generierung von Kaufinteressenten
- Nutzung unserer Kontakte zu Investoren aus vielen Branchen
- langjährige Erfahrung in der Durchführung von Unternehmensverkäufen
- größtmögliche Rechtssicherheit.
Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir dazu befugt, Aktien, Unternehmensanteile und sonstige Rechte (Patente, IP-Rechte, Domains, Markenrechte, Lizenzrechte) durch Freiverkauf oder Versteigerung für Dritte zu verkaufen. Bei verpfändeten Gesellschaftsanteilen muss von Gesetz wegen ein Verkauf über den Weg der öffentlichen Versteigerung erfolgen. Nicht-verpfändete Unternehmensanteile werden über die so genannte freiwillige Versteigerung verkauft. Die (freiwillige) Versteigerung ermöglicht es, den höchstbietenden Käufer zu ermitteln. Auch bei börslich gehandelten Aktien gibt es Käufer, die vorzugsweise Aktienkäufe außerbörslich tätigen und in einer Versteigerung zur Zahlung eines höheren Betrags als der ermittelte Kurs bereit sind.
Bei der rechtssicheren Abwicklung der Versteigerung von Unternehmensanteilen und Rechten sind genaue Kenntnisse über den Ablauf sowie das Vorhandensein der notwendigen Verträge die zwingende Voraussetzung. Aufgrund zahlreicher erfolgreich durchgeführter Verwertungen verfügen wir über das Know-how und die entsprechenden Vertragswerke.
Es ist herauszustellen, dass sich das Vorgehen beim Verwerten von Unternehmensanteilen mit dem Ziel für bestmögliche Verwertungsergebnisse nicht auf das Schalten von Pflichtanzeigen und den Versteigerungsvorgang reduzieren lässt. Die eigentliche Herausforderung stellt das zeitintensive, sachgerechte Identifizieren und aktive Generieren von geeigneten Finanzinvestoren dar. Dazu sind nationale und internationale Verbindungen, fundierte kaufmännische Kenntnisse und einschlägige Berufserfahrung unerlässlich. Unser Team verfügt über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Versteigerung von Unternehmensanteilen.
Gerichtsvollzieher lehnen regelmäßig die Versteigerung von Unternehmensanteilen wegen funktioneller Unzuständigkeit (hilfsweise nach § 249 Nr. 1 GVGA) ab, da bei vertraglich vereinbarten Pfandrechten eine privatrechtliche Vereinbarung zugrundeliegt. Eine solche Verwertung durch den Gerichtsvollzieher ist bei privatrechtlichen Vereinbarungen, die nur zulässigen dispositiven Charakter des § 1277 Satz 1 BGB haben, deshalb gesetzlich nicht anzuordnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.12.1999, AZ: 7 VA 2/99).
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Blog-Beitrag > Gefahr beim Notar? Versteigerungen von Unternehmensanteilen durch den Notar: Was Auftraggeber wissen müssen
Versteigerung von Unternehmensanteilen
Verkauf von Unternehmensanteilen und Rechten aus der Insolvenz
Es bringt Vorteile, Unternehmensanteile aus der Insolvenz heraus zu erwerben. Der Käufer muss weder für bereits bestehende Steuerverpflichtungen der insolventen Firma noch für sonstige handelsrechtlichen Haftung einstehen. Der Verkauf kann so geregelt werden, dass sämtliche Altverbindlichkeiten beim insolventen Unternehmensträger bleiben.
Der freihändige Verkauf von Unternehmensanteilen kann im Insolvenzverfahren auch durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer erfolgen.
Der Insolvenzverwalter muss das Unternehmen zum bestmöglichen Preis verkaufen. Wenn er bei der Verwertung den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer einschaltet ist dies aufgrund des Surrogatsprinzips rechtswirksam belegt. Eine Genehmigung durch den Gläubigerausschuss muss vom Insolvenzverwalter nicht eingeholt werden, denn die Kontrolle ist durch die öffentliche Versteigerung sichergestellt, weil der allgemein öffentlich bestellte Versteigerer darauf vereidigt ist, seine Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Debt-to-Equity Swap
Share-Deals spielen eine immer größere Rolle. Gläubiger können auch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden dass Ihre Forderungen in Anteile (Debt-to-Equity) gewandelt werden. Gläubiger haben in der Regel kein Interesse Anteilseigner zu werden. Wir bieten durch den Verkauf der Anteile über den Weg der Versteigerung den gewünschten Exit.
Freiwillige Versteigerung von Unternehmensanteilen
Der Verkauf von Unternehmensanteilen wie z.B. Aktien, GmbH oder KG-anteilen ermöglicht mituntere bessere Erlöse als die Verwertung über die üblichen Handelsplätze.
§ 23 GmbHG Versteigerung des Geschäftsanteils
Ist die Zahlung des rückständigen Betrags von Rechtsvorgängen nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil im Wege der öffentlichen Versteigerung verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist nur mit Zustimmung des ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig.
Versteigerung § 65 Abs. 3 AktG
Der Verkauf hat zum amtlichen Börsenpreis durch die Vermittlung eines Kursmaklers zu erfolgen. Fehlt ein Börsenpreis, sind die Aktien öffentlich zu versteigern (Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG).