Gerne bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung.
Eine qualifizierte Beratung zur Umsetzung der Pfandrechtverwertung beruht auf langjähriger Erfahrung in der Praxis und der rechtlichen Anforderungen sowie auf umfangreichem Know-how in verschiedenen Sachgebieten und Produktklassen.
Eine Einzelfall-Beratung ist in der Regel aufwendig. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine solche Beratung nicht kostenlos durchführen können.
Wenn Sie eine individuelle telefonische Beratung wünschen, bitten wir Sie, das Beauftragungsformular mit Ihrer Unterschrift versehen per Fax oder E‑Mail zu übersenden.
Wir berechnen 270 Euro zzgl. MwSt. je angefangene Arbeitsstunde. Der Betrag wird bei Erteilung eines Verwertungsauftrags angerechnet. Nach Ihrer Banküberweisung rufen wir Sie kurzfristig zur Durchführung der Beratung an.
Schnellstmögliche und unbürokratische Forderungsrealisierung.
In einer funktionierenden Marktwirtschaft bestehen für Unternehmen gute Möglichkeiten, Gewinne zu erwirtschaften. Zur Marktwirtschaft gehört aber auch das unternehmerische Risiko. Im Gegensatz zur Planwirtschaft sind Zahlungsausfälle die systembedingte Folge. Solche Leistungsstörungen bei Verträgen haben fast immer kaufmännische Ursachen. Folgerichtig kann ein Forderungsanspruch am besten durch Kaufleute wie Versteigerer realisiert werden. Der Gesetzgeber sieht diese Option mittels der vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte vor.
Für Gläubiger sind die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG verlässliche Partner. Durch ihre kaufmännisch orientierte Herangehensweise wird schnellstmöglich eine rechtssichere und verwertungsoptimierte Lösung herbeigeführt. Als erfahrene, kompetente Kaufleute und als Experten für Forderungssicherung und bestmögliche Forderungsrealisierung agieren unsere Versteigerer letztendlich zum Vorteil für beide Seiten — Gläubiger und Schuldner.
Wir sind Mitglied im BvV e.V. — Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer.
Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG steht für die rechtssichere und bestmögliche Umsetzung der Forderungsrealisierung:
- Ein zentraler Ansprechpartner zur Einleitung von Verwertungen überall in Deutschland
- Einfache und unbürokratische Beauftragung der Verwertung über das Internet
- Sozialverantwortliche Abwicklung durch Einbeziehung des Schuldners.
Professionelle Durchführung der Verwertung
- Rechtssichere, bewährte Geschäftsbedingungen (auf Deutsch und Englisch)
- Strukturiertes Verwertungsverfahren nach den Bestimmungen des HGB, BGB, AktG, GmbHG und VerstV
- Spezielles Know-how und Problemlösungen (z.B. bei Fehlen der KFZ-Papiere bei öffentlich zu versteigernden Fahrzeugen)
- Motivation der Kaufinteressenten durch professionelle Versteigerer über eine abgestimmte Choreografie – dadurch Erhöhung der Biet-Bereitschaft zur Erzielung von Höchstgeboten
- Käufervertrauen durch nachweisliche Seriosität der staatlich überprüften, öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.
- Zusätzliche Rechtssicherheit durch Abwehr einstweiliger Verfügungen
Auf Wunsch wird rechtzeitig vor der Versteigerung von einem auf Pfandrechte spezialisiert Rechtsanwalt eine zu hinterlegende Schutzschrift erstellt.
Bestmögliche Verwertungserlöse — Voraussetzungen
- Bedarfsanalyse und Feststellung der infrage kommenden Absatzmärkte
- Evaluierung der Marktstrukturen und Ermittlung der Einkaufskanäle möglicher Kaufinteressenten
- öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1237 BGB (durch geeigneter Kommunikationskanäle, gezielte und professionelle Information der Kaufinteressenten über die zur Verwertung anstehenden Gegenstände, Unternehmensanteile oder Rechte; konsequente Nutzung der neuesten Tools im Internet)
- Kontaktaufnahme mit möglichen Kaufinteressenten – überregional und bei Bedarf global in der jeweiligen Muttersprache
- Kommunikation mit Kaufinteressenten vorab und während der Versteigerung unter Verwendung der jeweils notwendigen Fachterminologie sowie in ihrer Muttersprache bzw. Englisch
- großer Adressbestand an regelmäßigen Bietern und Kaufinteressenten.
Komplettdienstleistungen
- Schätzung und Verwahrung von Pfändern gemäß § 1231 BGB
- professionelle Inventarisierung und Dokumentation. Bei Berliner Räumung in Kooperation mit dem Gerichtsvollzieher.
- Auf Wunsch: Androhung der Versteigerung gemäß § 1220 BGB durch einen auf Pfandrecht spezialisierten Anwalt
- Auf Wunsch: kurzfristige Beräumung mit anschließender Verwertung oder, bei Bedarf, die öffentliche Versteigerung vor Ort
- Abwicklung von Aussonderungen und Absonderung von Drittrechten unter Berücksichtigung aller dem Gläubiger zustehenden Anwartschaftsrechte durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit und eventuell rechtssichere Aushändigung
- Aushändigung nichtpfändbarer Gegenstände
- sozialverantwortliche Einbeziehung des Schuldners in unserer Eigenschaft als neutrale Instanz
- rechtssichere Durchführung und Beendigung des Verfahrens.
Prozessoptimierung — Vorteile
Nach Eintritt des Forderungsausfalls bedeutet Zeit gleich Geld. Unsere internetbasierte Auftragserteilung ermöglicht es dem Auftraggeber, die Realisierung seiner Forderungen und der damit verbundenen Rechte kostenlos, einfach und bequem einzuleiten. Selbstverständlich ist eine telefonische und persönliche Beratung möglich. Der Gläubiger kann sich nach der Beauftragung um sein tägliches Geschäft kümmern, und im Hintergrund läuft unsere eingespielte, effiziente Prozesskette. Eine öffentliche Versteigerung ist außerdem sozialverantwortlich und fair, weil der Versteigerer als neutrale Instanz die Belange aller Parteien berücksichtigt. Zudem wird ein Beitrag zur Nachhaltigkeit durch die ressourcenschonende Wiederverwendbarkeit von Gegenständen geleistet.