Kostenreduktion bei der Forderungsrealisierung durch gesetzliches Pfandrecht.
Gesetzliche Pfandrechte entstehen bei Zahlungs- bzw. Leistungsverzug sofort und kraft Gesetz. Wenn Sie uns als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer einschalten, können Sie Ihre Forderungen kurzfristig und kostengünstig realisieren. Die legale Abwicklung der Pfandverwertung gemäß § 1235 BGB erspart Zeit, Kosten und sonstige Belastungen eines eventuellen Rechtsstreits und vermeidet Schadensersatzforderungen.
Für den Gläubiger ist der Zahlungsausfall eine außergewöhnliche Situation. Für uns ist die Realisierung von Forderungen das tägliche Geschäft. Unsere Strukturen ermöglichen einen rationellen und kostengünstigen Ablauf. Wir verfügen über Kontakte zu tausenden von Kaufinteressenten für die unterschiedlichsten Waren. Das vom Gesetzgeber bei Pfandrechtsverwertungen zwingend vorgeschriebene Versteigerungsverfahren ermöglicht im Interesse von Gläubiger und Schuldner, den höchstbietenden Käufer zu ermitteln.
Kein Fall gleicht dem anderen. Insbesondere zur Wahrung der Rechte des Schuldners muss jede Pfandrechtsverwertung genau kalkuliert werden. Der Versteigerer hat schon allein wg. § 254 BGB Schadensminderungspflicht darauf zu achten, dass die Verwertung unter Beachtung der Rechte aller Beteiligten zu angemessenen Kosten durchgeführt wird. Die Kosten orientieren sich nach der Art des Pfands und dem notwendigen Aufwand, der betrieben werden muss, um auch im Interesse des Schuldners, einen adäquaten Verwertungserlös zu erzielen. In manchen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Mitglied im BvV e.V. — Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer.
Kostenersparnis
Durch die rechtzeitige Einschaltung des Versteigerers sparen Sie Kosten für:
- Inkassounterhemen
- Schuldnerermittlung
- Rechtsanwaltshonorare
- Mahnbescheide
- Gerichtsverfahren
- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
- Vorschüsse und Gebühren für Gerichtsvollzieher
- Zinsen weil Sie nicht auf die vom Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner vereinbarten Ratenzahlungen warten müssen
- Gutachten.
Kosteninformation
Der Versteigerer erhält regelmäßig ein Aufgeld vom Käufer.
Hinweis: Der Versteigerer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen unbeschränkt und persönlich. Von dieser Schadensersatzpflicht kann der Auftraggeber den Versteigerer nicht befreien. Die Vergütung des Versteigerers ist demzufolge immer auch eine Haftungsvergütung.
Wichtig zu wissen: Sämtliche, dem Gläubiger aus dem gesamten Verfahren entstandene Kosten können gegen den Versteigerungserlös aufgerechnet werden.
Nicht zu realisierenden Aufwendungen können vom Gläubiger steuerlich geltend gemacht werden.