Ver­stei­ge­rung von Unter­neh­mens­an­tei­len und Rech­ten

Erwei­tern Sie Ihre Hand­lungs­spiel­räu­me durch rechts­kon­for­me Ver­wer­tung ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Pfand­rech­te.

Vor die Wel­le kom­men und han­deln, bevor es zu spät ist.

Ihre Rech­te nut­zen und Geschäfts­füh­rer­haf­tung mini­mie­ren.

Ihre Lösung durch unse­re Ver­wer­tung ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Sicher­hei­ten: kurz­fris­tig, rechts­kon­fom, wir­kungs­voll

Unse­re Ein­schal­tung als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer stellt den rechts­si­che­ren Weg dar, Rech­te aller Art — wie Unter­neh­mens­an­tei­le, Wert­pa­pie­re, Mar­ken­rech­te, Lizenz­rech­te, IT-Rech­te, Domains und Paten­te — kraft Hoheits­akt zeit­nah zu ver­wer­ten. Es besteht die Opti­on vom Gläu­bi­ger zum Eigen­tü­mer zu wech­seln. Debt-to-Equi­ty / Debt-to-Asset ist durch schnel­les Ver­fah­ren umsetz­bar.

Der Gesetz­ge­ber hat die Ver­wer­tung von in Pfand genom­me­nen Unter­neh­mens­an­tei­len oder Rech­ten durch den öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer pri­vi­le­giert: Es besteht immer gut­gläu­bi­ger Erwerb; fer­ner sind Gewähr­leis­tungs- und sons­ti­ge Haf­tungs­an­sprü­che von Sei­ten Drit­ter aus­ge­schlos­sen. Die Kon­trol­le ist durch die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung sicher­ge­stellt, weil der all­ge­mein öffent­lich bestell­te Ver­stei­ge­rer dar­auf ver­ei­digt ist, sei­ne Auf­ga­be gewis­sen­haft und unpar­tei­isch zu erfül­len. 

 

Wei­te­re Infor­ma­ti­on:

Blog-Bei­trag “Gefahr beim Notar?”

Blog-Bei­trag “Ver­stei­ge­rung von Unter­neh­mens­an­tei­len im Immo­bi­li­en­sek­tor — effek­ti­ve Stra­te­gie für Mez­za­ni­ne-Finan­zie­rer”

Kom­pe­tent
Wir schaf­fen Lösun­gen bei Leis­tungs­stö­rung und Distres­sed M&A. Die Pfand­rechts­ver­wer­tung durch uns ist ein bewähr­tes Ver­fah­ren. Die Ver­stei­ge­rer der Deut­schen Pfand­ver­wer­tung sind all­ge­mein öffent­lich bestellt und ver­ei­digt. Vom IfUS-Insti­tut Hei­del­berg zer­ti­fi­zier­te Sanie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­ter mit Kennt­nis­sen nach IDW S 6‑Standard des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer Deutsch­land. Kauf­män­ni­sche Kom­pe­tenz in der Gene­rie­rung geeig­ne­ter Kauf­in­ter­es­sen­ten nach M&A‑Standards.
 
Effi­zi­ent und Effek­tiv

Know-ho in der rechts­kon­for­men­ab­wick­lung und stets kurz­fris­ti­ge Umset­zung des Ver­fah­rens. Vor­han­de­nes Netz­werk für eine schnel­le Adap­ti­on auf jewei­li­ge Anfor­de­run­gen und Teil eines Netz­werks hoch­spe­zia­li­sier­ter Fach­an­wäl­te und Steu­er­be­ra­ter. Es besteht kein Gut­ach­ter­zwang bei der Ver­wer­tung. Tech­nisch bewähr­te Infra­struk­tur für rechts­kon­for­me Online-Live-Ver­stei­ge­run­gen mit Live-Stream. 

Wert­fest­stel­lung durch hoheit­li­chen Akt. Unwi­der­ruf­li­cher Zuschlag schließt Nach­ver­hand­lun­gen aus; kein Rück­tritts­recht vom Kauf­ver­trag. Gut­gläu­bi­ger Erwerb gemäß § 935 Abs. 2 BGB. Haf­tungs­min­de­rung durch gesetz­li­che Bestim­mun­gen der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung.

 

Fle­xi­bel
Manch­mal muss es schnell gehen. Auf uns kön­nen Sie sich ver­las­sen, wenn es dar­um geht, sich fle­xi­bel an die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen ein­zu­stel­len.

Wir sind auf die zeit­na­he Ver­wer­tung von Abson­de­run­gen spe­zia­li­siert.
  • Pri­vi­le­gier­te Stel­lung im Insol­venz­ver­fah­ren
  • Kei­ne Anwen­dung des § 166 (1) InsO bei sons­ti­gen Rech­ten wie ver­pfän­de­te Unter­neh­mens­an­tei­le, Wert­pa­pie­re, Mar­ken- und IP-Rech­te, Lizenz­rech­te, Domains, Paten­te.