Erweitern Sie Ihre Handlungsspielräume durch rechtskonforme Verwertung vertraglich vereinbarter Pfandrechte.
Vor die Welle kommen und handeln, bevor es zu spät ist.
Ihre Rechte nutzen und Geschäftsführerhaftung minimieren.
Ihre Lösung durch unsere Verwertung vertraglich vereinbarter Sicherheiten: kurzfristig, rechtskonfom, wirkungsvoll
Unsere Einschaltung als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer stellt den rechtssicheren Weg dar, Rechte aller Art — wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Markenrechte, Lizenzrechte, IT-Rechte, Domains und Patente — kraft Hoheitsakt zeitnah zu verwerten. Es besteht die Option vom Gläubiger zum Eigentümer zu wechseln. Debt-to-Equity / Debt-to-Asset ist durch schnelles Verfahren umsetzbar.
Der Gesetzgeber hat die Verwertung von in Pfand genommenen Unternehmensanteilen oder Rechten durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer privilegiert: Es besteht immer gutgläubiger Erwerb; ferner sind Gewährleistungs- und sonstige Haftungsansprüche von Seiten Dritter ausgeschlossen. Die Kontrolle ist durch die öffentliche Versteigerung sichergestellt, weil der allgemein öffentlich bestellte Versteigerer darauf vereidigt ist, seine Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Weitere Information:
Blog-Beitrag “Gefahr beim Notar?”
kompetent — effektiv — flexibel
Know-ho in der rechtskonformenabwicklung und stets kurzfristige Umsetzung des Verfahrens. Vorhandenes Netzwerk für eine schnelle Adaption auf jeweilige Anforderungen und Teil eines Netzwerks hochspezialisierter Fachanwälte und Steuerberater. Es besteht kein Gutachterzwang bei der Verwertung. Technisch bewährte Infrastruktur für rechtskonforme Online-Live-Versteigerungen mit Live-Stream.
Wertfeststellung durch hoheitlichen Akt. Unwiderruflicher Zuschlag schließt Nachverhandlungen aus; kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Gutgläubiger Erwerb gemäß § 935 Abs. 2 BGB. Haftungsminderung durch gesetzliche Bestimmungen der öffentlichen Versteigerung.
Flexibel
Manchmal muss es schnell gehen. Auf uns können Sie sich verlassen, wenn es darum geht, sich flexibel an die jeweiligen Anforderungen einzustellen.
Absonderungsverwertungen
- Privilegierte Stellung im Insolvenzverfahren
- Keine Anwendung des § 166 (1) InsO bei sonstigen Rechten wie verpfändete Unternehmensanteile, Wertpapiere, Marken- und IP-Rechte, Lizenzrechte, Domains, Patente.