War­um Insol­venz­ver­stei­ge­rung mit Uns?

Insol­venz­ver­wer­tung durch die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG (Mit­glied im BvV e.V. Bun­des­ver­band öffent­lich bestell­ter, ver­ei­dig­ter Ver­stei­ge­rer).

Rechts­si­che­re und zeit­na­he Ver­wer­tung
Unse­re Ein­schal­tung als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer stellt den rechts­si­che­ren Weg dar, Aus­son­de­run­gen oder Insol­venz­gü­ter an geeig­ne­te Abneh­mer best­mög­lich zu ver­kau­fen. Der Gesetz­ge­ber hat die Ver­wer­tung von Pfän­dern durch den öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer pri­vi­le­giert: Es besteht immer gut­gläu­bi­ger Erwerb; fer­ner sind Gewähr­leis­tungs- und sons­ti­ge Haf­tungs­an­sprü­che von Sei­ten Drit­ter aus­ge­schlos­sen. Bei der Ver­wer­tung ist nicht die Zustim­mung des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses oder der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung erfor­der­lich. Die Kon­trol­le ist durch die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung sicher­ge­stellt, weil der all­ge­mein öffent­lich bestell­te Ver­stei­ge­rer dar­auf ver­ei­digt ist, sei­ne Auf­ga­be gewis­sen­haft und unpar­tei­isch zu erfül­len.


Asset Deals und Frei­ver­käu­fe
Zu Beginn eines Ver­fah­rens ist es meis­tens not­wen­dig, kurz­fris­tig ers­te Mas­se­ver­käu­fe durch­zu­füh­ren. Als pro­fes­sio­nel­ler Ver­wer­ter kön­nen wir auf­grund unse­rer Markt­kennt­nis­se — auch bei schwer ver­käuf­li­chen Mas­se­ge­gen­stän­den  — dem Insol­venz­ver­wal­ter dabei hel­fen, schnellst­mög­lich Abneh­mer zu fin­den. Bei leicht ver­käuf­li­chen Gegen­stän­den (für dies es zahl­rei­che Kauf­in­ter­es­sen­ten gibt) iden­ti­fi­zie­ren wir sol­che Abneh­mer, die bereit sind Höchst­prei­se zu bezah­len.
Oft wird der Insol­venz­ver­wal­ter von pro­fes­sio­nel­len Insol­ven­z­wa­ren­auf­käu­fern kon­tak­tiert. Wenn die­se für Insol­venz­mas­se einen Pau­schal­preis bie­ten, ist in die­sem Preis­an­ge­bot die übli­che Han­dels­span­ne berück­sich­tigt sowie der Wis­sens­vor­sprung ein­ge­flos­sen, wel­cher Preis im Markt durch sei­nen Wei­ter­ver­kauf zu erzie­len ist. Das bedeu­tet: Der Insol­ven­z­wa­ren­auf­käu­fer wird stets nur den Preis bezah­len, der deut­lich unter dem eigent­lich zu erzie­len­den Markt­wert liegt. Der pro­fes­sio­nel­le Insol­ven­z­wa­ren­auf­käu­fer setzt sich ungern einem Bie­ter­wett­be­werb aus, denn es liegt in des­sen Inter­es­se, sei­ne Han­dels­pan­ne durch güns­ti­gen Ein­kauf zu opti­mie­ren.
Auch wir ken­nen die am Markt zu erzie­len­den Prei­se. Ein Ver­kauf durch uns geht aber von ande­ren Vor­aus­set­zun­gen aus. Unser Anreiz besteht in einer erfolgs­ab­hän­gi­gen Pro­vi­si­on — und nicht in einer Han­dels­span­ne. Uns ist dar­an gele­gen, dass wir im Inter­es­se von Insol­venz­ver­wal­tung und Gläu­bi­gern den best­mög­li­chen Erlös beim Ver­kauf der Insol­venz­mas­se erzie­len. Wir als pro­fes­sio­nel­le Ver­wer­ter von Pfand­gü­tern und Insol­venz­mas­sen ver­fü­gen über pro­fun­de Kennt­nis­se der rich­ti­gen Absatz­ka­nä­le und Absatz­märk­te sowie der Zoll- und sons­ti­gen Aus­fuhr­be­stim­mun­gen.

Kom­pe­tent
In allen Ver­wer­tungs­fra­gen ste­hen wir dem Insol­venz­ver­wal­ter als kom­pe­ten­ter Dienst­leis­ter zur Ver­fü­gung. Vie­le Grün­de spre­chen dafür, die Ver­wer­tungs­auf­ga­be an den auf sei­ne Unab­hän­gig­keit im Ver­fah­ren all­ge­mein öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ger zu dele­gie­ren. Nut­zen Sie unser Ver­triebs-Know-how und die bei uns gebün­del­ten Syn­er­gien. Wir kön­nen Sie bran­chen­über­grei­fend bei allen im Insol­venz­ver­fah­ren anfal­len­den Ver­wer­tungs­auf­ga­ben unter­stüt­zen.
 
Effek­tiv
Unse­re schlan­ken Struk­tu­ren ermög­li­chen eine kos­ten­güns­ti­ge und effi­zi­en­te Durch­füh­rung der Ver­wer­tung. 

Fle­xi­bel
Manch­mal muss es schnell gehen. Auf uns kön­nen Sie sich ver­las­sen, wenn es dar­um geht, sich fle­xi­bel an die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen ein­zu­stel­len.
Wir sind auf die zeit­na­he Ver­wer­tung von Abson­de­run­gen spe­zia­li­siert. Wir ver­fü­gen über tau­sen­de, auch inter­na­tio­na­le Kon­tak­ten zu poten­zi­el­len Abneh­mern.
 
Insol­venz­ver­wal­tern bie­ten wir an:
 
  • Bewer­tung der in Pfand genom­men Gegen­stän­de
  • bei Bedarf Abho­lung und Ein­la­ge­rung
  • kurz­fris­ti­ge Ver­wer­tung
  • Abrech­nung nach InsO