Ver­wer­tun­gen für Staats­an­walt­schaf­ten

Ver­wer­tun­gen für Staats­an­walt­schaf­ten

Für Poli­zei und Staats­an­walt­schaf­ten füh­ren wir die Ver­wer­tung von beschlag­nah­men­ten Gegen­stän­den (Ver­mö­gens­ab­schöp­fungs­ge­setz) durch. Wir ver­fü­gen über tau­sen­de von Kon­tak­ten zu Kauf­in­ter­es­sen­ten. Die Durch­füh­rung der Ver­stei­ge­rung ist für den Auf­trag­ge­ber sehr ein­fach. Die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG steht Ihnen hier­bei als bewähr­ter Part­ner zur Ver­fü­gung.