Rechtssichere, zeitnahe und kostengünstige Verwertung bei Insolvenz
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die kurzfristige Verwertung über alle geeigneten Absatzkanäle.
Seit vielen Jahren verwerten wir rechtskonform Gegenstände aller Art, Immobilien, Unternehmen und Rechten aus Insolvenzen. Unsere Einschaltung als öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer unterstützt die Insolvenzverwaltung bei der kurzfristigen und bestmöglichen Verwertung.
Der Gesetzgeber hat die Verwertung von Pfändern durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer privilegiert. Es gilt der immer gutgläubiger Erwerb. Gewährleistungs- und sonstige Haftungsansprüche von Seiten Dritter können ausgeschlossen werden. Bei der Verwertung ist nicht die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung erforderlich. Die Kontrolle ist durch die öffentliche Versteigerung sichergestellt, weil der allgemein öffentlich bestellte Versteigerer darauf vereidigt ist, seine Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Direkt von der Insolvenzverwaltung kaufen wir auch geeignete Insolvenzwaren, Unternehmensanteile und Unternehmen auf.
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Insolvenzdienstleistungen
> Kompetent
In allen Verwertungsfragen stehen wir Insolvenzverwaltern als kompetenter Dienstleister zur Verfügung. Viele Gründe sprechen dafür, die Verwertungsaufgabe an den auf seine Unabhängigkeit im Verfahren allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteiger zu delegieren. Nutzen Sie unser Vertriebs-Know-how und die bei uns gebündelten Synergien. Wir können branchenübergreifend bei allen im Insolvenzverfahren anfallenden Verwertungsaufgaben unterstützend tätig werden.
> Effektiv
Unsere schlanken Strukturen ermöglichen eine kostengünstige und effiziente Durchführung der Verwertung.
> Flexibel
Manchmal muss es schnell gehen. Auf uns können Sie sich verlassen, wenn es darum geht, sich flexibel auf die jeweiligen Anforderungen einzustellen.
Absonderungsverwertungen
Wir sind auf die zeitnahe Verwertung von Absonderungen spezialisiert. Wir verfügen über tausende, auch internationale Kontakten zu potenziellen Abnehmern.
Insolvenzverwaltern bieten wir an:
- Bewertung der in Pfand genommen Gegenstände
- bei Bedarf Abholung und Einlagerung
- kurzfristige Verwertung
- Abrechnung nach InsO.
Inventarisierung
Wir führen präzise Inventarisierungen vor Ort zeitnah durch. Da sich der eigentliche Wert von Gegenständen fast immer aus der Gesamtheit ergibt, erstellen wir die Inventur in Kombination mit der Bewertung/Schätzung.
Unsere Leistungen:
- Erfassung
- Fotodokumentation
- Vorprüfung der Aus- und Absonderungen
- Prüfung von Ablöse- und Rückkaufswerten bei Finanzierung und Leasingverträgen
- Ausdrucke der Inventarliste z.B. für Insolvenzverwalter und Gericht.
Bewertung
Wissen, was es wert ist — unser Sachverstand zu Ihrer Sicherheit
Wenn Sie eine verlässliche Aussage über den aktuellen Marktwert des Anlagevermögens benötigen: Unsere Spezialisten verfügen über profunde Kenntnisse des Markts für gebrauchte Wirtschaftsgüter und bewerten branchenübergreifend Maschinen, Anlagen sowie Immobilien und Grundstücke.
Sowohl unter Liquidations- als auch unter Fortführungsgesichtspunkten erstellen wir belastbare Schätzungen für Betriebsteile, komplette Betriebe oder einzelne Objekte. Wir bewerten alle Arten von Mobilien, Immobilien und Rechten. Bewertungen durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer schaffen Rechtssicherheit. Laut OLG Köln/2005 wird von der Zuverlässigkeit solcher Schätzungen ausgegangen. Die Bewertungen richten sich nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung.
Unsere Leistungen:
Bewertung nach Liquidations- und Fortführungsgesichtspunkten
Bewertung immaterieller Vermögenswerte
Bei Bedarf Bewertung des Zeitwerts, Sachwerts, Wiederbeschaffungswerts oder Ertragswerts
Ausdrucke der Schätzung z.B. für Insolvenzverwalter und Gericht
Übergabe der Datei im Excelformat.
Asset Deals — Freiverkäufe
Zu Beginn des Verfahrens ist es meistens notwendig, kurzfristig erste Masseverkäufe durchzuführen. Als professioneller Verwerter können wir Insolvenzverwalter aufgrund unserer Marktkenntnisse — auch bei schwer verkäuflichen Massegegenständen — dabei unterstützen, schnellstmöglich Abnehmer zu finden.
Bei leicht verkäuflichen Gegenständen — also für solche, für die es eine Vielzahl von Kaufinteressenten gibt -, identifizieren wir Abnehmer, die zur Zahlung von Höchstpreisen bereit sind.
Häufig wird der Insolvenzverwalter von professionellen Insolvenzwarenaufkäufern kontaktiert. Wenn sie für die Insolvenzmasse einen Pauschalpreis anbieten, ist darin deren Handelsspanne berücksichtigt und auch der Wissensvorsprung +eingeflossen, welcher Preis im Markt denn tatsächlich zu erzielen ist. Das bedeutet: Der Insolvenzwarenaufkäufer wird einen Preis bezahlen, der deutlich unter dem eigentlich zu erzielenden Marktwert liegt. Der professionelle Insolvenzwarenaufkäufer setzt sich ungern einem Bieterwettbewerb aus, denn es liegt in dessen Interesse, seine Handelspanne durch günstigen Einkauf zu optimieren.
Auch wir kennen die am Markt zu erzielenden Preise. Ein Verkauf durch uns geht aber von anderen Voraussetzungen aus. Unser Anreiz besteht in einer erfolgsabhängigen Provision — und nicht in einer Handelsspanne. Unser Anliegen ist, im Interesse von Insolvenzverwaltung und Gläubigern den bestmöglichen Erlös beim Verkauf der Insolvenzmasse erzielen.
Bei uns als professionelle Verwerter sind im Fall von Pfandgütern und Insolvenzmassen genaue Kenntnisse über die richtigen Absatzkanäle und Absatzmärkte vorhanden; darüber hinaus profunde Kenntnisse zu Zoll- und sonstigen Ausfuhrbestimmungen.
Insolvenzversteigerungen
Die öffentliche Insolvenzversteigerung ist der ertragreichste und zugleich rechtssicherste Weg, Insolvenzgüter zu verkaufen. Das gilt insbesondere für alle Objekte, nach denen eine große Nachfrage besteht. Warum sollte an den Erstbesten verkauft werden, wenn derjeniege ermittelt werden kann, der den Höchstpreis zu zahlen bereit ist? Die Insolvenzversteigerung ermöglicht es, das gesamte bewegliche Inventar eines Unternehmens kurzfristig und meistbietend zu veräußern.
Unser eingespieltes Team verfügt über das Know-how der Analyse von Markt- und Handelsstrukturen. So sind wir in der Lage, kurzfristig Kaufinteressenten für alle Waren und Rechte zu generieren. Durch unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über Kontakte zu tausenden von Käufern, national und international, für Pfänder aller Art. Deshalb erzielen wir regelmäßig gute Verwertungserlöse.
Insolvenzgüter sind auch Pfänder. Der Gesetzgeber “privilegiert” den Verkauf von Pfändern über den Weg der öffentlichen Versteigerung. Die Insolvenzmasseverwertung als Pfandrechtserwertung durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigter Versteigerer ist gegenüber dem Gläubigerausschuss oder der Gläubigerversammlung nicht von deren Zustimmung abhängig. Die Kontrolle über den Verkauf ist durch die öffentliche Versteigerung gesichert. Allein die Aspekte — Ausschluss jeglicher Gewährleistung auch an nicht-gewerbliche Käufer oder der grundsätzlich immer gutgläubige Erwerb — sorgen regelmäßig für einen erheblich besseren Ertrag.
Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren
Wird nach § 165 InsO die Zwangsversteigerung von Immobilien durch den Insolvenzverwalter betrieben, so begründet die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Vollstreckungsgericht nicht die erneute Beschlagnahme. Grund hierfür ist, dass die Beschlagnahme des Grundstücks bereits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter auch im Zwangsversteigerungsverfahren die Immobilie jederzeit freihändig verkaufen kann.
Nach § 160 InsO hat der Insolvenzverwalter beim freihändigen Verkauf einer Immobile die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung einzuholen.
Der freihändige Verkauf der Immobilie kann im Insolvenzverfahren auch durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer erfolgen. Hierbei ist nicht die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung erforderlich. Die Kontrolle ist durch die öffentliche Versteigerung sichergestellt, weil der allgemein öffentlich bestellten Versteigerer darauf vereidigt ist, seine Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.