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For­de­rungs­ver­lust droht! Han­deln, bevor es zu spät ist

Handeln Sie jetzt, bevor Ihr Unternehmen in Trümmern liegt! Forderungsverlust droht!

An den Kri­sen­ar­ten und ihren Sym­pto­men erken­nen Gläu­bi­ger bei betrof­fe­nen Unter­neh­men, dass sie sofort reagie­ren müs­sen.

Ein sehr ver­är­ger­ter Gläu­bi­ger hat uns neu­lich ange­ru­fen. Er fühl­te sich um eine For­de­rung auf kal­tem Weg ent­eig­net. Der Grund dafür war, dass er plötz­lich, wie ein Blitz aus hei­te­rem Him­mel, im Rah­men eines so genann­ten Sta­RUG-Ver­fah­rens – das heißt: eines Sanie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­rens — sei­nes Kun­den gezwun­gen wur­de, auf eine For­de­rung in sechs­stel­li­ger Höhe zu ver­zich­ten. Die­ser Kun­de war ihm bis dahin, abge­se­hen von eini­gen klei­ne­ren Ver­zö­ge­run­gen bei den ver­ein­bar­ten Zah­lungs­zie­len, nicht nega­tiv auf­ge­fal­len. Zudem infor­miert er sich grund­sätz­lich lau­fend über die Sol­venz sei­ner gro­ßen Kun­den über eine der renom­mier­ten Aus­kunftei­en. Die­ses Bei­spiel zeigt, dass Aus­kunfts­dienst­leis­ter, wenn sie über kei­ne aus­rei­chen­den Infor­ma­tio­nen ver­fü­gen, nur einen begrenz­ten Schutz gegen Zah­lungs­aus­fäl­le bie­ten kön­nen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Aus­kunftei­en eine belast­ba­re Daten­la­ge eben nur auf Basis der ihnen bekann­ten Fak­ten aus der Ver­gan­gen­heit erstel­len kön­nen. Des­halb sind ihre Aus­künf­te mit einem Blick in den Rück­spie­gel zu ver­glei­chen. 

Der Anru­fer mel­de­te sich bei uns, nach­dem er unser Video „Spe­di­ti­ons­pfand­recht — damit die Kri­se nicht zur Kata­stro­phe wird“ gese­hen hat­te, das wir unten ver­linkt haben. Er inter­es­sier­te sich beson­ders für die Emp­feh­lung aus dem Video, bei dro­hen­den Zah­lungs­aus­fäl­len pro­ak­tiv zu han­deln, und bat um Rat, wie er in Zukunft vor­ge­hen soll­te.

Dies ist ein wich­ti­ges The­ma, das in den kom­men­den Jah­ren immer grö­ße­re Bedeu­tung gewin­nen wird. Erstaun­lich vie­le Unter­neh­men haben die Ernst­haf­tig­keit der bevor­ste­hen­den Situa­ti­on noch nicht erkannt und befin­den sich wei­ter­hin im “Schön­wet­ter­mo­dus”. Wer ver­mei­den möch­te, sich in den rau­chen­den Trüm­mern eines insol­ven­ten Unter­neh­mens wie­der­zu­fin­den, soll­te sich als Unter­neh­mer drin­gend und umge­hend auf die bevor­ste­hen­den Tur­bu­len­zen vor­be­rei­ten.

Da wir nun wis­sen, dass wir mit her­kömm­li­chen Metho­den Zah­lungs­aus­fäl­le nicht mehr ver­hin­dern kön­nen, ist es not­wen­dig, neue Instru­men­te zur Ver­mei­dung von Zah­lungs­aus­fäl­len ein­zu­set­zen.

Aber wie las­sen sich dro­hen­de Zah­lungs­aus­fäl­le in der Pra­xis erken­nen?

Der Ver­fall der Zah­lungs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens lässt sich nach betriebs­wirt­schaft­li­chen Metho­den prä­zi­se defi­nie­ren. Dabei wen­den wir die IDW S 6‑Standards des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer an.

Betrach­ten wir die inter­nen Kri­sen­ur­sa­chen bei Schuld­nern. Auch wenn der Gesetz­ge­ber und betrof­fe­ne Schuld­ner immer wie­der ver­su­chen, die Gläu­bi­ger in deren Pro­ble­me ein­zu­be­zie­hen, ist es nicht die Auf­ga­be der Gläu­bi­ger, die Ver­säum­nis­se ihrer Schuld­ner zu kor­ri­gie­ren. Daher ist die Aus­ein­an­der­set­zung mit den Kri­sen­ur­sa­chen auf Sei­ten der Schuld­ner an die­ser Stel­le nicht ziel­füh­rend. Salopp gesagt: Der Gläu­bi­ger soll­te sich die­sen Schuh nicht anzie­hen, da er nicht für die Mise­re sei­ner Schuld­ner ver­ant­wort­lich ist. Für den Gläu­bi­ger sind die Kri­sen­ur­sa­chen im Hin­blick auf sei­ne Kre­dit­ent­schei­dung weni­ger rele­vant; von Bedeu­tung sind viel­mehr die Indi­ka­to­ren, die sich dar­aus ablei­ten las­sen. Nach aktu­el­ler Betriebs­wirt­schafts­leh­re in Bezug auf das For­de­rungs­ma­nage­ment unter­schei­det man zwi­schen elf Kri­sen­ur­sa­chen und deren Sym­pto­men.

Ers­tens: Kri­sen, die in der Unter­neh­mens­füh­rung begrün­det lie­gen.
Typi­sche Kri­sen­sym­pto­me sind:
Strei­tig­kei­ten auf der Gesell­schaf­ter­ebe­ne
Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten inner­halb des Unter­neh­mens, die zu offe­nen und ver­deck­ten Kon­flik­ten füh­ren
Unkla­re Unter­neh­mens- und Per­so­nal­füh­rung.

Zwei­tens: Kri­sen, die sich in der Orga­ni­sa­ti­on begrün­den.
Hier­bei sind die Kri­sen­sym­pto­me:
Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Trans­pa­renz­de­fi­zi­te
Zuneh­men­de Arbeits­be­las­tung in der Ver­wal­tung und im Manage­ment
Zeit­ver­zö­ge­run­gen auf­grund stei­gen­den Orga­ni­sa­ti­ons- und Ver­wal­tungs­auf­wands

Drit­tens: Kri­sen in Pla­nung und Con­trol­ling.
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Ver­zö­ger­te Bereit­stel­lung von Daten für die Kos­ten­rech­nung und Sol­l/Ist-Ver­glei­che
Feh­len­de nach­voll­zieh­ba­re Kos­ten­kal­ku­la­tio­nen für Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­va­ri­an­ten
Ver­sor­gungs­pro­ble­me auf­grund man­geln­der Bestands­füh­rung.

Vier­tens: Kri­sen im Absatz.
Die Sym­pto­me umfas­sen:
Rück­gang der Auf­trags­ein­gän­ge und Ver­lust von Markt­an­tei­len
Kun­den sichern sich durch neue Geschäfts­be­zie­hun­gen ab
Kun­den for­dern grö­ße­re Preis­zu­ge­ständ­nis­se, da sie den Ein­druck haben, der Lie­fe­rant sei schwach und nach­gie­big
Zunah­me von Rück­ruf­ak­tio­nen und Rekla­ma­tio­nen
Aus­blei­ben von Auf­trags­ein­gän­gen, spä­ter die Ver­la­ge­rung bereits plat­zier­ter Auf­trä­ge zu ande­ren Lie­fe­ran­ten
Rück­läu­fi­ge Ange­bots­an­fra­gen.

Fünf­tens: Kri­sen im Ein­kauf.
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Lie­fe­ran­ten lie­fern nur noch zöger­lich oder gegen Vor­kas­se
Mah­nun­gen häu­fen sich, es wird all­ge­mein schnel­ler gemahnt
Zah­lungs­zie­le wer­den redu­ziert, die Kre­dit­li­ni­en der Lie­fe­ran­ten gekürzt

Die Waren­kre­dit­ver­si­che­rer kün­di­gen oder redu­zie­ren ihre Kre­dit­li­mits.

Sechs­tens: Kri­sen im Pro­duk­ti­ons­be­reich.
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Unter­aus­las­tung der Maschi­nen und Anla­gen
Stei­gen­de Lager­be­stän­de
Auf­tre­ten von Lie­fer­schwie­rig­kei­ten
Nicht­ein­hal­tung von Qua­li­täts­stan­dards und Lie­fer­ter­mi­nen.

Sieb­tens: Kri­sen im Per­so­nal­be­reich.
Die Kri­sen­sym­pto­me umfas­sen:
Gute, qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter kün­di­gen; die Fluk­tua­ti­ons­ra­te steigt
Zunah­me der Fehl­zei­ten (zum Bei­spiel durch Krank­mel­dun­gen)
Hohe zeit­li­che und men­ta­le Belas­tung des Manage­ments
Per­so­nal­über­hän­ge, meist jedoch nur im pro­duk­ti­ven Bereich
Gute Bewer­ber sprin­gen ab oder kön­nen nur mit über­höh­ten Gehalts­zu­sa­gen gewon­nen wer­den.

Ach­tens: Kri­sen im Inves­ti­ti­ons­be­reich.
Kri­sen­sym­pto­me sind:
Durch­füh­rung unwirt­schaft­li­cher Inves­ti­tio­nen
Inves­ti­tio­nen sind nicht fris­ten­kon­gru­ent finan­ziert
Inves­ti­ti­ons­stau, der zu einer stei­gen­den Stör­an­fäl­lig­keit der Pro­zess­ket­te führt.

Neun­tens: Kri­sen in For­schung und Ent­wick­lung
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Feh­len­de oder unzu­rei­chen­de Inno­va­ti­ons­kraft
Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die nicht den Kun­den­be­dürf­nis­sen ent­spre­chen
Sin­ken­de Wett­be­werbs­fä­hig­keit auf­grund ver­al­te­ter Pro­duk­te.

Zehn­tens: Kri­sen in der Finan­zie­rung
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Ban­ken ver­lan­gen ding­li­che oder per­sön­li­che Sicher­hei­ten
Wech­sel der Bank­be­treu­er (Betreu­ung erfolgt durch das Spe­zi­al­kre­di­to­ren­ma­nage­ment oder die „Inten­si­ve Care“-Abteilung)
Kre­dit­li­ni­en wer­den ein­ge­fro­ren, gekürzt oder fäl­lig gestellt.

Elf­tens: Kri­sen im Zah­lungs­ver­hal­ten
Die Kri­sen­sym­pto­me sind:
Schlep­pen­des Zah­lungs­ver­hal­ten; Zah­lungs­zie­le wer­den regel­mä­ßig über­schrit­ten
Zah­lungs­ver­zö­ge­run­gen durch Anfech­tung der Recht­mä­ßig­keit von For­de­run­gen auf­grund angeb­li­cher Rekla­ma­tio­nen oder ver­meint­li­cher Form­feh­ler bei der Rech­nungs­stel­lung.

Wenn Gläu­bi­ger meh­re­re die­ser Kri­sen­sym­pto­me bei ihren Schuld­nern fest­stel­len, ist es an der Zeit, zusätz­li­che Sicher­hei­ten zu ver­lan­gen. Mehr dazu erfah­ren Sie in unse­rem Video „Brand­mau­er zur For­de­rungs­si­che­rung errich­ten“, das unten ver­linkt ist. Oder es ist sinn­voll, eine Geschäfts­be­zie­hung zu been­den. Es gilt die bewähr­te kauf­män­ni­sche Erkennt­nis, dass die bes­ten Geschäf­te manch­mal die­je­ni­gen sind, die man nicht macht.

 

Bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns, wenn Sie einen kon­kre­ten Fall für eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung haben: Zum Kon­takt­for­mu­lar

Zur Infor­ma­ti­on über die Beauf­tra­gung haben wir ein Erklär­vi­deo bereit­ge­stellt: Zum Erklär­vi­deo für Auf­trag­ge­ber

Infor­ma­tio­nen zum Ver­stei­ge­rungs­vor­gang: Zum Erkär­vi­deo für Bie­ter

Wei­te­re Vide­os zum The­ma:

Spe­di­ti­ons­pfand­recht: Damit die Kri­se für Logis­ti­ker nicht zur Kata­stro­phe wird.

Brand­mau­er zur For­de­rungs­si­che­rung errich­ten!

Optio­nen zur Absi­che­rung bei For­de­run­gen — Pla­nungs­si­cher­heit im Vor­feld

Lite­ra­tur: Cro­ne, Andre­as / Hen­ning, Wer­ner (Hrsg.), Moder­nes Sanie­rungs­ma­nage­ment, Mün­chen: 2021

 
Foto-Col­la­ge unter Ver­wen­dung von Fotos von enva­to ele­ments:  Foto­graf bil­a­nol Licen­se code V23B5PWUHQ + Foto­graf RLT­heis Licen­se code FN7PHQYUM3

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