BLOG DER DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG - PFANDRECHTE - VERSTEIGERUNG - FORDERUNGSREALISIERUNG BEI LEISTUNGSSTÖRUNG

Smar­te Alter­na­ti­ven für eine schnel­le For­de­rungs­rea­li­sie­rung im For­de­rungs­ma­nage­ment

Schneller die Probleme mit ausstehenden Forderungen lösen

Das Unter­neh­men Deut­sche Pfand­ver­wer­tung bie­tet alter­na­ti­ve Lösun­gen zur Rea­li­sie­rung über­fäl­li­ger For­de­run­gen. Pro­ble­me mit säu­mi­gen Kun­den kön­nen auf ver­gleichs­wei­se schnel­le und kos­ten­güns­ti­ge Wei­se gelöst wer­den. Dabei wird vie­les ein­fa­cher als bis­her üblich, denn die bis­he­ri­ge Vor­ge­hens­wei­se mit Mahn­schrei­ben durch Rechts­an­wäl­te, lan­ge Gerichts­ver­fah­ren und War­te­zei­ten auf Gerichts­voll­zie­her erüb­rigt sich.

For­de­rungs­aus­fäl­le belas­ten pri­va­te und geschäft­li­che Gläu­bi­ger oft für lan­ge Zeit und min­dern die Liqui­di­tät. Für klei­ne oder mitt­le­re Betrie­be kann ein hoher Zah­lungs­aus­fall sogar zur eige­nen Insol­venz füh­ren. Bei hart­nä­cki­gen Schuld­nern ist der Gang zum Rechts­an­walt all­täg­li­che Pra­xis gewor­den. Doch vie­le Gläu­bi­ger wis­sen nicht, dass sie nach Geset­zes­la­ge ihre fäl­lig gestell­ten For­de­run­gen wegen gesetz­li­cher oder ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Pfand- und sons­ti­ger Ver­wer­tungs­rech­te kurz­fris­tig und ver­gleichs­wei­se kos­ten­güns­tig in einem rechts­si­che­ren Ver­fah­ren  rea­li­sie­ren kön­nen. Nicht nur Pri­vat­leu­te, son­dern auch Unter­neh­mer und Juris­ten haben die Vor­tei­le und Erleich­te­run­gen, die sich durch die kon­se­quen­te Umset­zung der Pfand­rech­te erge­ben, oft nicht mehr „auf dem Radar“. Selbst wenn Gläu­bi­gern die Mög­lich­kei­ten des Pfand­rechts bekannt sind, scheu­en sie sich als juris­ti­sche Lai­en davor, den Weg der Pfand­rechts­ver­wer­tung in einer so genann­ten öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung zu beschrei­ten, obwohl das Pfand­recht in BGB, HGB, GmbHG und AktG seit lan­ger Zeit fest­ge­schrie­ben ist. Einer­seits erscheint die­ses Vor­ge­hen als kom­pli­ziert, weil es schlicht­weg zu wenig bekannt ist. Ande­rer­seits exis­tier­ten bis­her kaum Ange­bo­te für die beque­me Ein­lei­tung eines sol­chen rechts­si­che­ren Ver­fah­rens.

Die Digi­ta­li­sie­rung wird den Bereich der so genann­ten Öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung der Ver­wer­tung von Pfand­rech­ten und in Pfand genom­me­ner Gegen­stän­de tief­grei­fend ver­än­dern. Einen Anfang macht die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung. Die gesam­te „Cus­to­mer Jour­ney“ wird online gesteu­ert, also der Pro­zess von der Fest­stel­lung der Ver­wer­tungs­be­rech­ti­gung, Beauf­tra­gung, Gene­rie­rung von Kauf­in­ter­es­sen­ten und der rechts­kon­for­men Durch­füh­rung der Ver­wer­tung. Ein Auf­trag­ge­ber kann ein­fach und schnell einen Ver­wer­tungs­fall auf der Web­sei­te anle­gen, das wei­te­re Pro­ce­de­re aus­lö­sen und die Über­sicht behal­ten.

Ziel­grup­pen sind Kre­dit­in­sti­tu­te, pri­va­te und gewerb­li­che Ver­mie­ter, die blo­ckier­te Immo­bi­li­en zeit­nah beräumt haben wol­len, Spe­di­teu­re, Logis­ti­ker, Werk­un­ter­neh­mer wie Kfz-Betrie­be, Kauf­leu­te, die öffent­li­che Hand und Finanz­ver­wal­tun­gen. Fer­ner betrifft es Gläu­bi­ger bei dro­hen­der Insol­venz oder Gläu­bi­ger, die wert­hal­ti­ge oder beson­de­re Gegen­stän­de best­mög­lich ver­wer­ten las­sen wol­len, die der Gerichts­voll­zie­her gepfän­det hat. Rechts­an­wäl­te, die ihren Man­dan­ten eine rechts­si­che­re und schnel­le Alter­na­ti­ve zum bis­he­ri­gen Vor­ge­hen vor­schla­gen wol­len, sind eben­falls ange­spro­chen. Bei zahl­rei­chen wei­te­ren Pro­ble­men erge­ben sich neue Lösun­gen wie bei Todes­fall des Mie­ters, Erb­strei­tig­kei­ten, Insol­venz­fäl­len, Annah­me­ver­zug, Selbst­hil­fe­ver­kauf und sogar dann, wenn Unter­neh­mens­an­tei­le ent­we­der nicht ein­be­zahlt wur­den (Kadu­zie­rung) oder Antei­le ver­pfän­det wur­den. Eine Pfand­ver­stei­ge­rung betrifft alle Pro­dukt­grup­pen von Haus­rat, Autos, Old­ti­mer und Maschi­nen bis Kunst und Anti­qui­tä­ten. Auch wenn es dar­um geht, eine Immo­bi­lie zu ver­wer­ten, kann im frei­wil­li­gen Bie­ter­ver­fah­ren ein opti­ma­les Ergeb­nis erzielt wer­den.

Die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung ist deutsch­land­weit tätig und wird von öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rern betrie­ben, die von Geset­zes wegen zur Durch­füh­rung einer Öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung befugt sind. Wenn es dar­um geht, hoch­wer­ti­ge Objek­te zu ver­wer­ten, wer­den auch inter­na­tio­na­le Käu­fer­grup­pen kon­tak­tiert, um mög­lichst hohe Erlö­se zu erzie­len. Das gilt für spek­ta­ku­lä­re oder beson­ders wert­hal­ti­ge und auf­wen­dig zu bewer­ben­de Ver­stei­ge­run­gen, bei denen Rech­te wie Unter­neh­mens­an­tei­le, Wert­pa­pie­re, Mar­ken­rech­te, Domains oder Paten­te, Clas­sic Cars im High-End-Bereich, Flug­zeu­ge außer­halb Luft­fahrt­rol­le, Super-Luxus-HiFi-Anla­gen, beson­de­re Kunst­ge­gen­stän­de oder wert­vol­le Musik­in­stru­men­te zum Auf­ruf kom­men.

Doch nicht nur die opti­ma­le Ver­wer­tung von Pfand­ge­gen­stän­den für die Gläu­bi­ger steht im Vor­der­grund. Auch die Belan­ge der Schuld­ner wer­den durch den auf sei­ne Neu­tra­li­tät ver­ei­dig­ten, öffent­lich bestell­ten Ver­stei­ge­rer berück­sich­tigt, um die Ver­pflich­tun­gen der Schuld­ner größt­mög­lich zu redu­zie­ren. Bei Infor­ma­ti­ons­be­darf der Gläu­bi­ger und Schuld­ner setzt die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung nahe­zu ganz auf die digi­ta­le Bera­tung, denn das umfas­sen­de Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot beant­wor­tet die meis­ten Fra­gen. Dass das indi­vi­du­el­le Gespräch trotz­dem nicht über­flüs­sig ist, zeigt die all­täg­li­che Arbeit. Denn noch die bes­te Online-Bera­tung ersetzt nicht die per­sön­li­che Ver­trau­ens­be­zie­hung, die durch ein indi­vi­du­el­les Gespräch ent­steht.

 

Infor­ma­ti­ons-Video:

> So funk­tio­nierts

 
 
Bild­nach­weis: Foto­graf press­mas­ter, Ado­be­Stock 337431047

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