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Kri­sen­re­ak­ti­ons­kräf­te mobi­li­sie­ren: ver­trag­li­che Pfand­rech­te ver­ein­ba­ren

Krisenreaktionskräfte mobilisieren und vertraglichen Pfandrechte vereinbaren. Handeln Sie jetzt für die Zukunft Ihres Unternehmens! Entdecken Sie transformative Handlungsoptionen, die das Forderungsmanagement neu definieren.

Die Erwei­te­rung des Risi­ko­ma­nage­ments kann für Gläu­bi­ger exis­tenz­not­wen­dig wer­den. Alter­na­ti­ven zur Bewäl­ti­gung von Zah­lungs­ri­si­ken sind unab­ding­bar.

Die einst so gute Zah­lungs­mo­ral deut­scher Unter­neh­men schwin­det dahin. Ihre Rech­nun­gen zah­len Deutsch­lands Unter­neh­men immer spä­ter – oder gar nicht mehr. Laut dem Kre­dit­ver­si­che­rer Atra­di­us wer­den nur noch 33 Pro­zent aller For­de­run­gen zwi­schen Unter­neh­men im lau­fen­den Jahr 2024 ter­min­ge­recht begli­chen. Das bedeu­tet: 67 Pro­zent der Rech­nun­gen waren über­fäl­lig. In zehn Pro­zent der Fäl­le blie­ben die Außen­stän­de unein­bring­lich. Das ist ein bedroh­li­cher Früh­in­di­ka­tor, der eine gefähr­li­che Ket­ten­re­ak­ti­on in Gang setzt. Der Aus­blick auf das zwei­te Halb­jahr ist nega­tiv. Es wird ein lau­fend fort­schrei­ten­der Anstieg der Über­fäl­lig­keits­mel­dun­gen für die Bun­des­re­pu­blik erwar­tet.

Deutsch­land erlebt ein lei­ses Indus­trie­ster­ben. Beson­ders stark betrof­fen sind die Bran­chen Trans­port und Logis­tik mit 55 %, die Stahl- und Metall­ver­ar­bei­tung mit 25 % sowie der Maschi­nen­bau mit 45 % Zah­lungs­über­fäl­lig­keit. Etwas gerin­ger ist der Anstieg mit jeweils 16 % in den Bran­chen Haus­halts­wa­ren und Möbel, Auto­mo­bil­in­dus­trie und Bau­ma­te­ria­li­en.

Der Bau- und Immo­bi­li­en­sek­tor steht, nicht zuletzt wegen Pla­nungs­un­si­cher­heit aus­ge­löst durch das Hei­zungs­ge­setz sowie  ange­ho­be­ner Zin­sen, vor einer mas­si­ven Rezes­si­on. Die über­bor­den­de Rege­lungs­wut belas­tet die Bran­che wei­ter in höchs­tem Maße und ver­hin­dert dar­über hin­aus den drin­gend benö­tig­ten Woh­nungs­bau: 3.300 bun­des­weit gel­ten­de Nor­men erfass­te das Köl­ner Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft. Hin­zu kom­men noch die Auf­la­gen der Län­der und Kom­mu­nen. Der Zen­tra­le Immo­bi­li­en­aus­schuss, Inter­es­sen­ver­tre­tung gro­ßer Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men und ‑ver­bän­de, errech­net eine Zahl von ins­ge­samt cir­ca 20.000 Bau­vor­schrif­ten. Dar­aus folgt: Wir haben vier­mal mehr Büro­kra­tie als noch im Jahr 1990, als die Rege­lun­gen ohne­hin schon viel zahl­rei­cher waren als im euro­päi­schen Aus­land.

Das bedeu­tet nichts ande­res, als dass die Wirt­schafts­ak­ti­vi­täts­ra­te eine bis­her in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land noch nie erleb­te rück­läu­fi­ge Ten­denz hat.

Wenn aber fäl­li­ge Rech­nung nicht wie ver­ein­bart begli­chen wer­den, löst dies infol­ge­des­sen, ins­be­son­de­re bei mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mern, Liqui­di­täts­pro­ble­me aus. Am Ende feh­len die Mit­tel, um den eige­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men.

Fast ein Vier­tel der Unter­neh­men bezwei­feln, ob sie finan­zi­ell noch robust genug sind, um den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen begeg­nen zu kön­nen. Mitt­ler­wei­le reagie­ren die Ban­ken auf Anfra­gen für kurz­fris­tig benö­tig­te Finan­zie­run­gen bei der Kre­dit­ver­ga­be merk­lich restrik­ti­ver – wohl wis­send, dass mehr Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen zu einem deut­li­chen Anstieg von not­lei­den­den Kre­dit­enga­ge­ments bezie­hungs­wei­se zu Kre­dit­aus­fäl­len füh­ren. Das ist nach­voll­zieh­bar, denn laut Ban­ken­auf­sicht haben sich die fau­len Kre­di­te gegen­über dem Vor­jahr mehr als ver­dop­pelt.

Im Jahr 2024 und abseh­bar in 2025 wer­den Unter­neh­mer mit der Rezes­si­on und teu­ren Zin­sen, Roh­stoff­man­gel und Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik, anhal­ten­den geo­po­li­ti­schen Kri­sen und kon­trak­ti­vem Kre­dit­an­ge­bot kon­fron­tiert sein. Auf die­se kom­ple­xe Lage sind vie­le Unter­neh­men in Deutsch­land nur unzu­rei­chend vor­be­rei­tet.

Nüch­tern betrach­tet, gibt es kei­nen Grund zu Opti­mis­mus, dass die gegen­wär­tig mit der Regie­rungs­ver­ant­wor­tung betrau­te Kon­stel­la­ti­on abseh­bar dazu in der Lage ist, auch nur einen klei­nen Teil der Pro­blem­aspek­te zu bedie­nen. Die Lage ist pre­kär und wird immer pre­kä­rer.
Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­mer bedeu­tet dies: Wer mit sei­nem Unter­neh­men über­le­ben will, muss bei der Auf­stel­lung sei­nes Debi­to­ren­ma­nage­ments fle­xi­bel sein. Die Ant­wor­ten gibt es bereits. Der Gesetz­ge­ber sieht die­se vor.  

Den meis­ten Unter­neh­mern ist bewusst, dass über kurz oder lang eine Wel­le schlep­pen­den Zah­lungs­ver­hal­tens bis hin zu Zah­lungs­aus­fäl­len und Insol­ven­zen unaus­weich­lich so gut wie jedes Unter­neh­men über­rol­len kann. Es ist des­halb höchs­te Zeit, das inter­ne Debi­to­ren­ma­nage­ment bei nach­ran­gig gesi­cher­ten For­de­run­gen neu zu jus­tie­ren.

Ein wei­te­rer Trei­ber die­ser Ent­wick­lung ist die poli­tisch gewoll­te und Schritt für Schritt von Sei­ten inter­es­sier­ter Akteu­re vor­an­ge­trie­be­ne, vom Gesetz­ge­ber legi­ti­mier­te Gläu­bi­ger­ent­eig­nung. Vie­le Unter­neh­mer emp­fin­den es als inak­zep­ta­ble Unter­wan­de­rung der im Grund­ge­setz fest­ge­schrie­be­nen Eigen­tums­rech­te, wenn sie mit­tels lau­fen­der Novel­lie­rung des Insol­venz­rechts wie das Sta­RUG, ESUG und die Insol­venz­ord­nung unge­wollt zur Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung ihrer säu­mi­gen Schuld­ner her­an­ge­zo­gen wer­den. Dies wird auch dann als unbil­lig emp­fun­den, wenn nicht ein­mal mehr das impli­zier­te Ver­spre­chen ein­ge­hal­ten wird, dass Gläu­bi­gern nach Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens zumin­dest noch der sanier­te Schuld­ner als Kun­de erhal­ten bleibt.

In der Pra­xis aber wer­den im Wege des Chan­ge-Manage­ments nicht mehr zah­lungs­fä­hi­ge Unter­neh­men saniert, um sie dann mit einem oft völ­lig neu­en Geschäfts­mo­dell wie­der in den Markt zu ent­las­sen. Nutz­nie­ßer die­ses Sys­tems sind die Bera­ter­bran­che, Inte­rims­ma­na­ger, Insol­venz­ver­wal­ter sowie deren eigens dafür instal­lier­te und mit­un­ter in deren Besitz befind­li­che Ver­wer­tungs­un­ter­neh­men. Durch die Mög­lich­keit der Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung ist einem „Moral Hazard“ Tür und Tor geöff­net.

Infor­mier­te Unter­neh­mer nut­zen Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven:

In ihrem Risi­ko­ma­nage­ment ver­wen­den jetzt vor­aus­schau­en­de mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­mer bei grö­ße­ren Kre­dit­enga­ge­ments oder For­de­run­gen auf­grund Lie­fe­rung oder Leis­tung neu ent­wi­ckel­te Instru­men­te zur For­de­rungs­ab­si­che­rung. Grund­la­ge ist die Anwen­dung von ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Pfand­rech­ten. Das bringt zusätz­li­che Pla­nungs­si­cher­heit und erschließt die Chan­ce, bei den ers­ten Anzei­chen einer Leis­tungs­stö­rung von Ver­trä­gen sofort reagie­ren zu kön­nen. Ins­be­son­de­re ist die Absi­che­rung von For­de­run­gen über ver­ein­bar­te Pfand­rech­te an Unter­neh­mens­an­tei­len oder an ande­ren Rech­ten (Lizenz­rech­te, Mar­ken­rech­te, Domains, IP-Rech­te oder Paten­te) vor­teil­haft.

Durch eine im Vor­feld ent­spre­chend aus­ge­führ­te Ver­trags­ge­stal­tung (durch einen auf die­ses Gebiet spe­zia­li­sier­ten Fach­an­walt) bringt sich im Insol­venz­fall der Gläu­bi­ger gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter in eine vor­teil­haf­te Posi­ti­on.

Bei not­lei­den­den Kre­dit­enga­ge­ments kommt es immer wie­der zu Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­ten und Kon­troll­ver­lus­ten, manch­mal sogar getrie­ben von kri­mi­nel­ler Ener­gie. Trans­pa­renz und neue Hand­lungs­op­tio­nen gegen­über der bis­he­ri­gen Geschäfts­lei­tung, auch in Hin­sicht auf mög­li­che straf­recht­li­che Ver­feh­lun­gen, ent­steht beim Wech­sel vom Gläu­bi­ger zum akti­ven Eigen­tü­mer. Dies lässt sich durch die recht­zei­ti­ge, voll­stän­di­ge Über­nah­me der Kre­dit­neh­mer im Wege einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung auf­fan­gen, wozu der Kre­dit­ge­ber gemäß § 1239 BGB (Mit­bie­ten durch Gläu­bi­ger und Eigen­tü­mer) berech­tigt ist.

Die Über­nah­me von ver­pfän­de­ten Unter­neh­mens­an­tei­len löst für den Gläu­bi­ger über­schau­bar gerin­ge Kos­ten aus. Die Kon­trol­le wird durch den Erwerb der Antei­le des Schuld­ners im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung erlangt. Den in der Ver­stei­ge­rung auf­ge­ru­fe­nen Kauf­preis kann der Gläu­bi­ger mit sei­nem antei­li­gen Anspruch auf Rück­zah­lung sei­ner For­de­rung ver­rech­nen, er muss also den Kauf­preis nicht zah­len, solan­ge sein Gebot nicht die For­de­rung über­steigt. Der Kauf­preis wird im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung unwi­der­ruf­lich und end­gül­tig fest­ge­stellt. Auch ist ein Treu­hand­mo­dell denk­bar, wenn der Gläu­bi­ger auf indi­rek­te Wei­se die Kon­trol­le erlan­gen und nicht selbst die Antei­le erwer­ben will.

Es ist von gro­ßer Wich­tig­keit, gleich den geeig­ne­ten Part­ner für die zeit­na­he und rechts­kon­for­me Ver­stei­ge­rung für ver­pfän­de­te Unter­neh­mens­an­tei­le oder Rech­te mit an Bord zu haben.

Die all­ge­mein öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer der DEUT­SCHEN PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind auf sol­che Ver­wer­tun­gen spe­zia­li­siert. Wir füh­ren seit vie­len Jah­ren erfolg­reich Ver­stei­ge­run­gen von Rech­ten aller Art wie GmbH-Antei­le oder ande­re Unter­neh­mens­an­tei­le sowie Wert­pa­pie­re, Paten­te, IP-Rech­te, Lizenz­rech­te, Mar­ken­rech­te und Domains durch. Als all­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir vom deut­schen Staat zur Durch­füh­rung die­ses Hoheits­akts als Organ der Rechts­pfle­ge belie­hen.

Für den Fall, dass der Gläu­bi­ger die an ihn ver­pfän­de­ten Unter­neh­mens­an­tei­le nicht über­neh­men möch­te, ver­fügt die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG zu Kon­tak­ten zu inter­es­sier­ten Risi­ko­in­ves­to­ren.

Han­deln Sie jetzt für die Zukunft Ihres Unter­neh­mens! Ent­de­cken Sie trans­for­ma­ti­ve Hand­lungs­op­tio­nen, die das For­de­rungs­ma­nage­ment neu defi­nie­ren.

 

Wenn Sie einen kon­kre­ten Fall haben, neh­men Sie ger­ne mit uns Kon­takt auf: Kon­takt­for­mu­lar

Wei­te­re Infor­ma­ti­on zur Beauf­tra­gung: Alles Wis­sens­wer­te für Auf­trag­ge­ber erklärt

Wei­te­re Infor­ma­ti­on zum The­ma: Ver­stei­ge­rung von Unter­neh­mens­an­tei­len

 
 
Bild­nach­weis: Foto­graf hasky2, enva­to ele­ments D6L439BR87
 
 

 

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