Der deutsche Immobilienmarkt steht vor einem bedeutenden Wandel, der Herausforderungen für Käufer und Investoren gleichermaßen mit sich bringt. Die Marktdynamik wird sich in den kommenden Jahren deutlich verändern.
Die Nachfrage nach Immobilien ist aufgrund hoher Inflation und Unsicherheiten bei politischen Entwicklungen derzeit gering. Der entscheidende Wendepunkt ist bereits eingetreten, weil das Angebot an Immobilien die Nachfrage übersteigt, was zu einem weiteren Absinken der Immobilienpreise führen wird. Dies bietet dann liquiden Käufern die Möglichkeit, aufgrund wettbewerbsfähigerer Preise verstärkt in den Markt einzusteigen. Wichtig ist jetzt, Strategien für das Überleben als Mezzanine-Finanzgeber zu implementieren.
In der aktuellen Phase sind zunehmend mezzanine-finanzierte Projektgesellschaften in Bedrängnis. Solange überbordende Bürokratie und Auflagen, Rechtsunsicherheiten, steigende Energiekosten, Baustoffknappheit, hohe Preise bei Materialien und Handwerkerleistungen und die grassierende Unsicherheit bei den typischen Mittelschichtskäufern besteht, wird es zu zahlreichen Insolvenzen bei Immobiliengesellschaften kommen. Die Insolvenzwelle rollt bereits heran. Davon sind insbesondere Mezzanine-Finanzierer betroffen, die im Gegensatz zu Banken und Sparkassen, nachrangige Forderungen halten. Hier gilt es, rechtzeitig einen Schutzwall aufzubauen. Denn fallen die Kreditnehmer, kommen auch irgendwann die Mezzanine-Kapitalgeber und Crowd-Investment-Gesellschaften in gefährliches Fahrwasser. Die nächsten zwei Jahre werden entscheidend dafür sein, wer bleibt und wer die Zeit nicht überstehen wird.
Die effiziente und effektive Lösung für Mezzanine-Finanzierer:
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- Vertraglich das Pfandrecht an Unternehmensanteilen der Projektgesellschaft festlegen
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- Bei stockender oder ausfallender Ratenzahlung sofort das Pfandrecht geltend machen
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- Zeitnah die öffentliche Versteigerung der Unternehmensanteile einleiten. Insbesondere bei drohender Insolvenz.
Bei notleidenden Kreditengagements kommt es immer wieder zu Informationsdefiziten und Kontrollverlusten, manchmal getrieben von krimineller Energie. Dies lässt sich durch die rechtzeitige, vollständige Übernahme der Kreditnehmer durch eine öffentliche Versteigerung auffangen, wozu der Kreditgeber gemäß § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer) berechtigt ist.
Es ist von großer Wichtigkeit, den geeigneten Partner für die zeitnahe und rechtskonforme Versteigerung für verpfändete Unternehmensanteile mit an Bord zu haben. Die allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG sind auf solche Verwertungen spezialisiert. Sie führen seit vielen Jahren erfolgreich Versteigerungen von Rechten aller Art wie GmbH-Anteile oder andere Unternehmensanteile sowie Wertpapiere und Patente durch. Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind sie vom deutschen Staat zur Durchführung dieses hoheitlichen Akts als Organ der Rechtspflege beliehen.
Gerichtsvollzieher lehnen regelmäßig die Versteigerung wegen funktioneller Unzuständigkeit (hilfsweise nach § 191 Nr. 1 GVGA) ab, da bei vertraglich vereinbarten Pfandrechten eine privatrechtliche Vereinbarung zugrundeliegt. Eine solche Verwertung durch den Gerichtsvollzieher ist bei privatrechtlichen Vereinbarungen, die nur zulässigen dispositiven Charakter des § 1277 Satz 1 BGB haben, deshalb gesetzlich nicht anzuordnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.12.1999, AZ: 7 VA 2/99). Ferner sieht die GVGA der Gerichtsvollzieher gemäß § 180 (1) lediglich vor, dass Gerichtsvollzieher Sachen (und im Umkehrschluss keine Unternehmensanteile) im Auftrag freiwillig versteigern.
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