Die Speditions- und Logistikbranche in Deutschland steht vor beispiellosen Herausforderungen, wobei viele Unternehmen ums Überleben kämpfen. Nach Angaben der Creditreform wurden Im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 11.000 Unternehmensinsolvenzen registriert — ein Anstieg um circa 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr. Gründe sind hohe Steuern, Abgaben und Energiepreise, die kleine und mittelständische Unternehmen besonders belasten, während Großkonzerne bevorzugt werden. Die rechtzeitige Anwendung des gesetzlichen Pfandrechts kann entscheidend für das Fortbestehen eines Unternehmens im Speditionsgewerbe sein.
Hohe Steuer- und Abgabenlasten, steigende Energiepreise und zunehmende regulatorische Auflagen belasten die Branche zusätzlich. Besonders betroffen ist der Sektor Verkehr und Lagerhaltung, der 9 % aller Insolvenzen ausmacht.
Die Margen in der Logistikbranche sind durch intensiven Preiswettbewerb und ausgereizte Rationalisierungspotentiale auf ein Minimum reduziert. Die steigenden Kosten und die sinkende Bonität vieler Kunden verschärfen die Situation. Zahlungsausfälle können schnell zu Insolvenzen führen, und viele Unternehmen zögern, auf die Einhaltung von Zahlungszielen zu bestehen.
Das Insolvenzrecht in Deutschland wurde zugunsten der Schuldner entwickelt, was die Position der Gläubiger weiter schwächt. Spediteure und Logistiker müssen ihre Forderungen rigoros managen, um ihre Liquidität zu sichern. Besonders wichtig ist die Nutzung gesetzlicher Pfandrechte, die es ermöglichen, offene Forderungen ohne gerichtliche Titel kurzfristig durchzusetzen.
Ein funktionierendes Forderungsmanagement und die pro-aktive Anwendung von Pfandrechten stärken die Resilienz eines Unternehmens sind der Schlüssel finanzielle Krisen abzuwenden. Die sofortige Geltendmachung von Pfandrechten verhindert, dass Spediteure bei Insolvenzen ihrer Kunden benachteiligt werden.
Die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR bietet praxisbezogene Beratung und Unterstützung bei der Verwertung von Pfandrechten an. Durch öffentliche Versteigerungen können Spediteure offene Forderungen zumindest teilweise decken und Lagerflächen schnell wieder freimachen. Schnelles und rechtlich korrektes Handeln ist dabei entscheidend, um den Wert der gepfändeten Güter zu erhalten und wirtschaftliche Verluste zu minimieren.
Seit Bestehen der BRD hat die Speditions- und Logistikbranche noch nie vor solchen Herausforderungen gestanden. Bei vielen Logistikern geht es jetzt ums Überleben.
Deutschlands Unternehmen werden mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast, sowie höchsten Energiepreise innerhalb der Industrienationen stranguliert. Durch die verfehlte anti-Mittelstandspolitik in den letzten 25 Jahren werden kleine Unternehmen und Mittelständler benachteiligt, Großkonzerne aber bevorzugt. Die Wettbewerbsfähigkeit vieler deutscher Unternehmen befindet sich im freien Fall. Die Deindustrialisierung Deutschlands schreitet voran. Die Transportbranche steht insgesamt unter Druck.
Wo sind die Ursachen hierfür zu finden?
Der Zahlungsverzug im Sektor Logistik und Verkehr beträgt durchschnittlich 9,8 Tage
Die Branche ist in einem wettbewerbsintensiven Käufermarkt unterwegs. Die einst noch auskömmlichen Margen sind durch beinharten Preiswettbewerb auf das absolute Minimum reduziert worden.
Die Rationalisierungspotentiale sind weitgehend ausgereizt.
Es ist politisch gewollt, dass laufend steigende Energie- und Treibstoffpreise und angehobene sowie ausgeweitete Mautgebühren akzeptiert werden müssen. Immer neue regulatorische Auflagen, Fachkräftemangel und ständig neue Bürokratie verursachen weiteren Kostendruck.
Durch die allgemeine Bonitätsverschlechterung verringert sich laufend die Anzahl der Unternehmen, bei denen der Zahlungsausfall durch Factoring noch gesichert ist. Das Geschäftsmodell eines Versicherers besteht in der Begrenzung der Schadensfälle. Aufgrund der kontinuierlichen Prämienerhöhungen ist, bei Lichte betrachtet, Factoring deutlich teurer geworden.
Die hochkomplexe Wettbewerbssituation in der Logistikbranche macht es unmöglich, die steigenden Kosten vollumfänglich an die Auftraggeber weiterzugeben. Realistischerweise ist in absehbarer Zeit mit einer weiteren Verschlechterung der Situation zu rechnen. Jede fällige Forderung kann zur Krise führen, und Zahlungsausfälle münden schnell in der unternehmerischen Katastrophe: der Insolvenz.
Dennoch zögern viele, insbesondere kleine und mittelständische Logistiker immer noch, auf der strikten Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele zu bestehen. In Verdrängung des unangenehmen Themas wird die Existenzbedrohung trotz besseren Wissens ausgeblendet, obwohl man insgeheim ahnt, dass Zahlungsverzögerungen und erst recht Zahlungsausfälle schnell zum finanziellen Ruin des eigenen Unternehmens führen können.
Viele Spediteure haben nicht auf dem Radar, dass ihnen bei säumigen Kunden kein Spielraum für eine weitere Prolongation ihrer Forderung verbleibt.
Speditionen und Logistiker betreiben kapitalintensive Unternehmen. In der Regel können sie derzeit eine Umsatzrendite von 3 % bis 4 % erzielen. Die Umsatzrendite von 4 % bedeutet, dass von jedem Auftrag 4 % des Umsatzes als Gewinn übrigbleiben. Der Verlust durch einen Zahlungsausfall von 100 % aber bedeutet auch, dass sich gleichzeitig, zulasten des Scorings, das Eigenkapital des Unternehmens um 96 % des Forderungsbetrags mindert.
Dieses einfache Rechenbeispiel belegt darüber hinaus, wie viele gleichartige Aufträge der Logistiker bei einer Umsatzrendite von 4 % akquirieren muss, um einen Zahlungsausfall von 100 % zeitnah und vollständig zu kompensieren. Bei einer Umsatzrendite von 4 % müssen 25 gleichartige Aufträge akquiriert werden. Bei einer Umsatzrendite von 3 % sind es ca. 34 gleichartige Aufträge. Auf den Punkt gebracht, ein schlechter Auftrag braucht 25 beziehungsweise 34 gute Aufträge, um diesen vollständig auszugleichen. Das ist in der Logistikbranche unmöglich. Die geringe Marge steht im Korrelat zum verfügbaren Auftragsvolumen, denn eine Vielzahl von Anbietern kämpft über den Preis um die Aufträge. Die Margen wären höher, wenn es jetzt nicht diesen beinharten Wettbewerb gäbe.
Ein weiterer Treiber dieser Situation ist das Insolvenzrecht. Vereinfacht dargestellt: Seit den zweitausender Jahren haben interessierte Akteure, flankiert durch massive Lobbyarbeit auf EU und Bundesebene, ihre Partikularinteressen mittels Etablierung einer so genannten Reform des Insolvenzrechtes durchgesetzt. Diese vom Gesetzgeber eingeleitete Erosion der Eigentumsrechte der Gläubiger wird Schritt für Schritt immer weiter vorangetrieben. Wenn Gläubiger ihre Rechte nicht rechtzeitig zu wahren wissen, dann werden sie unter Zuhilfenahme von StaRUG, ESUG und der Insolvenzordnung ungewollt zur Sanierung und Restrukturierung ihrer säumigen Schuldner herangezogen. In Zahlungsschwierigkeiten befindliche Unternehmen nutzen diese erweiterten Handlungsspielräume, um sich ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Diese Sanierungsverfahren sind darüber hinaus in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, überproportional teuer und langwierig. Nachdem sich Verwalter und Berater mit ihren Gebühren und auskömmlichen Honoraren aus der vom Schuldner verbliebenen Masse bedient haben, verbleibt für Gläubiger am Ende eines jahrelangen Verfahrens zumeist nur noch eine als erbärmlich zu bezeichnende Auszahlung. Schlussendlich ist festzustellen: Die Novellierungen des Schuldrechts verursachen ökonomische Fehlanreize, die sich kontraproduktiv zu einer freien und deshalb sozialen Marktwirtschaft auswirken. Der bewährte Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, bei dem der Schuldner für seine Zahlungsverpflichtungen in Haftung genommen wurde, ist nunmehr durch die quasi Enteignung der Forderungen ersetzt worden, um mit dem verbliebenen Vermögen die Finanzierung der Restrukturierung seines Schuldners zu übernehmen. Ein gerechter Ausgleich durch Verteilung des Schuldnervermögens an dessen Gläubiger findet nicht mehr statt.
Die Interessen des einzelnen Unternehmens müssen keinesfalls in Übereinstimmung mit der politisch gewollten sein.Wir haben den Gesetzgeber an dieser Stelle nicht zu kritisieren. Unsere Aufgabe ist es, mit den Möglichkeiten der Rechtsprechung umzugehen. Wegen dieser sich immer schneller drehenden Negativspirale ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Forderungsmanagement umzustrukturieren. Der Erhalt der eigenen Liquidität ist jetzt, aber erst recht in den vor uns liegenden Jahren, überlebenswichtig.
Krisen entstehen immer dann, weil man nicht alles vorhergesehen hat. Die meisten Unternehmen verfügen bei Zahlungsfälligkeit über keine standardisierten Reaktionseinheiten. Innerhalb unternehmensinterner Strukturen können durch so genanntes Silodenken Interessenskonflikte offensichtlich werden. Der Vertrieb besteht beispielsweise auf Verständnis gegenüber Zahlungsverzug, um das gute Verhältnis zum hart erkämpften Kunden durch weitere Prolongation zu erhalten. Oder die interne Rechtsabteilung möchte sich aufgrund möglicher Unkenntnis über das Versteigerungsverfahren durch Beauftragung eines externen Rechtsanwalts absichern, was einen entscheidenden Zeitverlust mit erheblichen Nachteilen auslösen kann. Häufig informiert ein Sachbearbeiter der Debitorenabteilung bei Zahlungsverzug nicht umgehend die Geschäftsleitung in falsch verstandener Hilfsbereitschaft und Vertrauen zum Schuldner und dessen letztlich doch nicht eingehaltener Zahlungsversprechen. Das ist zwar menschlich verständlich, aber leider kontraproduktiv.
Was kann ein Logistiker tun, um sein Unternehmen krisenfest zu machen? Und auf welche Art von Krise muss er sich einstellen?
Die aktuelle Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zwei Arten von Krisen:
Erstens: die plötzlich eintretende, unerwartete Krise. Sie ist unkontrollierbar und überrascht den Logistiker unvorbereitet. Das beste Beispiel für plötzliche Krisen sind StaRUG-Verfahren und Insolvenzen, die ohne Vorwarnsignale eintreten. Bei solchen Akut-Szenarien gilt: Retten was zu retten ist.
Zweitens: die sich allmählich aufbauende Krise („creeping crisis“). Vereinbarte Zahlungsziele werden nicht eingehalten und von Seiten der Kunden stetig ausgeweitet. Zahlungsausfälle häufen sich. An diesen Zustand hat sich ein Unternehmen nicht selten gewöhnt. Die Schwelle zur akuten Krise wird nicht rechtzeitig wahrgenommen. In Folge entwickelt sich daraus die Erosion des Eigenkapitals. Scheinbar unerwartet entsteht daraus das Notfallereignis. Die Bank bittet zum Gespräch, besteht auf der Einschaltung eines Restrukturierungsberaters, der wiederum nach Analyse ein erweitertes finanzielles Engagement der Gesellschafter zum Fortbestand des Unternehmens verlangt, ansonsten droht die Insolvenz wegen Aufkündigung der Kreditlinien. Dann kann es entscheidend sein, wenn das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose durch funktionierendes Forderungsmanagement untermauern kann.
Weil wir realwirtschaftlich vor großen Problemen stehen und die Einschränkung der Gläubigerrechte stetig voranschreitet, wurden aufgrund aktueller Praxiserfahrungen und betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse neue Antworten auf Unternehmenskrisen entwickelt.
Der wichtigste Grundsatz lautet: schnell vor die Lage kommen. Es gilt, die Lage vorausschauend zu erfassen, eine neue Einschätzung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vorzunehmen und diese so anzuwenden, dass schon vor Eintritt des Schadensereignisses Resilienz vorhanden ist. Im Krisenfall kann mit einem vorbereiteten „Instrumentenkasten“ umgehend reagiert werden. Die mögliche tickende Zeitbombe („loose cannon“) muss unter Kontrolle gehalten werden. Es gilt, umgehend die ungewollt passive Rolle umzudrehen und sofort eine die Situation beherrschende aktive Rolle zu besetzen. Neben der Möglichkeit einer vertraglichen Absicherung hilft der Logistikbranche, sofern strategisch richtig angewandt, die Kenntnis über die proaktive Nutzung der gesetzlichen Pfandrechte. Relevant sind der Paragraph 410 HGB Pfandrecht des Spediteurs, Paragraph 440 HGB Pfandrecht des Frachtführers, Paragraph 475b BGB Pfandrecht des Lagerhalters, Paragraph 623 HGB Pfandrecht des Verfrachters. Die Pfandrechte sind gesetzlich. Üblicherweise sind sie in den Fracht- und Lagerverträgen festgehalten und können bei Zahlungsfälligkeit sofort angewendet werden. Es bedarf keines Gerichtsurteils oder vollstreckbaren Titels. Die Fristen müssen eingehalten werden, und die rechtlichen Besonderheiten sind zu beachten. Bei Anwendung ist es wichtig, dass das sprichwörtliche Pferd nicht vom Schwanz her aufgezäumt wird. Das bedeutet, erst das Pfandrecht wahrnehmen, dann anwaltliche Schreiben und Klage veranlassen. Die strategisch richtige Reihenfolge der einzelnen Schritte ist die notwendige Voraussetzung, um das Ziel der größtmöglichen Forderungsrealisierung zu erreichen. Bei internationalen Auftraggebern sollten Logistikunternehmen ihre Verträge dahingehend überprüfen, ob die Anwendung deutschen Rechts Bedingung ist. Dies ermöglicht eine schnelle und reibungslose Ausübung von Pfandrechten und die kurzfristige Umsetzung des Verwertungsverfahrens zur Forderungsrealisierung. In der Ausbildung zum Speditionskaufmann gehört der Umgang mit leistungsgestörten Verträgen und insbesondere das Speditionspfandrecht zum prüfungsrelevanten Lerninhalt. Die Voraussetzungen hierfür sind eigentlich bekannt. Für den Fall des Bedarfs, diese Kenntnisse aufzufrischen, bietet die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR eine praxisbezogene Beratung an.
Falls der Verwertungserlös zur Deckung der offenen Forderungen nicht ganz ausreicht, so mindert sich zumindest der Streitwert bei der Beitreibung des Restbetrags. Ein weiterer Vorteil ist, dass kurzfristig blockierte Lagerflächen wieder frei werden.
Schnelles Handeln ist auch zwingend erforderlich, weil die durch den Logistiker in Pfand genommenen Gegenstände nicht nur bei verderblicher Ware in der Regel laufend an Wert verlieren.
Hinweise zum Speditionspfandrecht im Insolvenzfall:
Hat der Spediteur, Lagerhalter oder Frachtführer sein Pfandrecht einen Monat vor Insolvenzantrag eines Kunden geltend gemacht und die Waren befinden sich bereits zur Verwertung in seinem tatsächlichen Besitz, besteht keine Rückgabepflicht an den Insolvenzverwalter. Der Logistiker hat nach dem Prioritätsprinzip das alleinige Verwertungsrecht. Wenn der Verwalter dennoch versuchen sollte, den Gläubiger zur Verwertung durch ihn, den Insolvenzverwalter, zu überreden, dann sollte der Logistiker unbedingt hellhörig werden. Erstens gibt der Logistiker die Kontrolle auf. Anstatt eines transparenten und geregelten Verfahrens, bei dem der bestmögliche Verwertungserlös erzielt wird, kann der Verwalter nun freihändig, zum Beispiel an Verwertungsunternehmen, verkaufen. Insolvenzverwalter betreiben mitunter selbst Verwertungsunternehmen oder sind an solchen beteiligt. Wie bei allen kaufmännischen Unternehmungen liegt auch bei Verwertungsunternehmen der Gewinn im Einkauf. Es liegt also im Interesse des freihändigen Aufkäufers, die Ware zu möglichst niedrigem Preis anzukaufen. Zweitens ist die vornehmliche Aufgabe des Insolvenzverwalters, das insolvente Unternehmen zu restrukturieren und danach an einen Investor zu übergeben. Investoren finden sich umso leichter, je attraktiver das Angebot einschließlich des zu übernehmenden Warenbestands ist, sofern dieser Bestand im Unternehmen verbleibt. Allerdings kann sich die Transportbranche nicht die Problematik des Insolvenzverwalters zu eigen machen. Ein häufig verbreitetes Narrativ ist, dass dem Logistiker zumindest der Kunde erhalten bliebe. Die Praxis zeigt aber, dass der neue Geschäftsinhaber das übernommene Unternehmen umstrukturiert und anstatt des gescheiterten Geschäftsmodells anschließend mit einem neuen Unternehmenszweck in den Markt geht. Wenn aber der Spediteur die Verwertung über den Weg des Pfandrechts durch die Deutsche Pfandverwertung durchführen lässt, dann überwiegt die Chance, dass der Ertrag für ihn erheblich vorteilhafter ist, da die Verwertung durch öffentliche Versteigerung erfolgen kann.
Nach Insolvenzantrag gehen die Verwertungsrechte des Logistikers zunächst zugunsten des Insolvenzverwalters unter. Schon von daher sollte der Spediteur bei offenen Forderungen frühzeitig das Pfandrecht geltend machen. Dennoch verbleiben dem Spediteur weiterhin seine Privilegien als Absonderungsberechtigter. Außerdem muss der Verwalter gemäß Paragraph 168 der Insolvenzordnung den Spediteur darüber informieren, wann, wo und wie er zu verwerten beabsichtigt. Er hat dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben, auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit hinzuweisen. Der Verwalter hat die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte. In der Praxis gibt der Insolvenzverwalter dann meistens die in Insolvenzbeschlag genommenen Gegenstände frei. In Kooperation mit den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern ist ein möglicher besserer Verwertungserlös zumeist darstellbar. Wir von der Deutschen Pfandverwertung verfügen über viele Kontakte zu Abnehmern von Waren aller Art.
Zum Schluss noch einige Informationen zur Einschaltung der Deutschen Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR:
Die Speditionspfandrechtsverwertung ist ein hoheitlicher Akt, der nach einem im Sachenrecht und HGB geregelten Verfahren durchzuführen ist. Die Deutsche Pfandverwertung ist als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer damit beliehen, Pfandrechtsverwertungen vorzunehmen. Wir stehen für Logistiker als ein langjährig erfahrener Partner bereit, um rechtskonform die öffentliche Versteigerung von in Pfand genommenen Waren durchzuführen. Erfahrung aber ist nicht alles. Unser Anspruch ist es auch immer, auf dem neusten Stand zu sein. So haben wir sofort das Potential erkannt, das die AI, bietet. Als Pionier in unserer Branche integrieren wir diese Vorteile der AI jetzt immer mehr in unsere Prozesse ein, zum Vorteil unserer Auftraggeber.
Weitere Information zum Thema Spedition und Pfand bzw. Speditionspfandrecht Versteigerung (Links):
> Wenn der Schuldner nicht zahlt. Lösungen für Speditionen, Transport und Logistik