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„Schne­cken­jus­tiz“? – Risi­ko für Unter­neh­men bei der For­de­rungs­rea­li­sie­rung vor Gericht

„Schneckenjustiz“? – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

Die Anzahl der Zah­lungs­über­fäl­lig­kei­ten und Insol­ven­zen steigt rasant. Unter­neh­men tau­meln. Da denkt sich so man­cher Unter­neh­mer: Ich beauf­tra­ge mei­nen Anwalt, um die säu­mi­gen Schuld­ner zu ver­kla­gen. Dies trifft aber aus­ge­rech­net auf eine Pha­se, in der die Gerich­te total über­las­tet sind.

Die „Welt“ schrieb in ihrem Bei­trag am 02.08.2024 über die Defi­zi­te im deut­schen Jus­tiz­sys­tem. Deutsch­land müs­se sei­nen Rechts­staat nach­bes­sern, resü­mier­te die EU-Kom­mis­si­on in ihrem „Rechts­staats­be­richts 2024“, so der Bei­trag in der „Welt“. Deren Rechts­exper­ten stell­ten Män­gel im deut­schen Jus­tiz­sys­tem fest. Im Ergeb­nis hat Deutsch­land im Bereich des Rechts­staats eini­ge Haus­auf­ga­ben bei der per­so­nel­len Aus­stat­tung und Effi­zi­enz der Gerich­te zu erle­di­gen. Die „Neue Zür­cher Zei­tung“ schrieb 2023 bereits dazu: „In Deutsch­lands Gerich­ten gibt es zu viel Papier und zu wenig Per­so­nal“. Das läge, so die Zei­tung, zuneh­mend an dem Anstieg der Ver­fah­ren zum Bür­ger­geld an das Sozi­al­ge­richt, an der Asyl­kla­ge­wel­le und der stei­gen­den Kri­mi­na­li­tät. Dann blei­ben für die Gerichts­ver­fah­ren, die Unter­neh­men in Mahn- und Kla­ge­ver­fah­ren anstren­gen, immer weni­ger Kapa­zi­tä­ten.

Wich­tig für Sie als Unter­neh­mer ist: Deutsch­land muss – trotz Fort­schrit­te im ver­gan­ge­nen Jahr – die Zahl der Rich­ter und Staats­an­wäl­te deut­lich erhö­hen, um damit auch euro­päi­sche Stan­dards zu errei­chen. Wie die „Welt“ kon­sta­tiert, gibt es beson­ders einen Punkt, den auch die Bür­ger in Deutsch­land zuneh­mend als ärger­lich emp­fin­den: Vie­le Gerichts­pro­zes­se fin­den erst gar nicht statt oder aber viel spä­ter, oft erst nach Jah­ren. Oder gericht­li­che Pro­zes­se zie­hen sich ewig hin, weil es zu weni­ge Rich­ter und Staats­an­wäl­te gibt.

Gera­de in Zei­ten mit hoher Infla­ti­ons­ra­te kann eine zeit­na­he Urteils­fin­dung und Bei­trei­bung von offe­nen For­de­run­gen für Unter­neh­mer von exis­ten­zi­el­ler Bedeu­tung sein.

In der Regel haben leis­tungs­ge­stör­te Ver­trä­ge kauf­män­ni­sche Ursa­chen. Es liegt in der Natur der Sache, dass unter Kauf­leu­ten eine zeit­na­he und fai­re Pro­blem­lö­sung am bes­ten über den kauf­män­ni­schen Weg her­bei­zu­füh­ren ist.

Wir haben kei­nen poli­ti­schen Blog  und kom­men­tie­ren des­halb nicht die poli­ti­schen Umstän­de, die zu die­ser Mise­re geführt haben. Aus lang­jäh­ri­ger Exper­ti­se geben wir Hin­wei­se aus der Pra­xis, um in tur­bu­len­ten Zei­ten das eige­ne Unter­neh­men zu ret­ten.

Was vie­le nicht wis­sen oder nicht mehr auf ihrem Radar haben: Es gibt zum Pro­blem eine ein­fa­che Ant­wort. Um recht­li­ches Gehör zu erlan­gen, kann alter­na­tiv zum her­kömm­li­chen Kla­ge­ver­fah­ren der Weg über die Schieds­ge­richts­bar­keit der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer beschrit­ten wer­den. Eine end­gül­tig rechts­kräf­ti­ge Ent­schei­dung lässt sich auf die­sem Weg meis­tens erheb­lich schnel­ler her­bei­füh­ren als über das her­kömm­li­che Mahn- und Kla­ge­ver­fah­ren vor Gericht. Inter­na­tio­nal agie­ren­de Kon­zer­ne wen­den die­se Opti­on sehr oft an. Über die Web­sei­te der IHK kön­nen sich Unter­neh­mer infor­mie­ren und auch per­sön­lich bera­ten las­sen. Das ist das gute Recht der IHK-Mit­glie­der. Neben­bei pro­fi­tie­ren sie dabei von Ihren jah­re­lang über­wie­se­nen Kam­mer­bei­trä­gen. Auch Mit­tel­ständ­ler kön­nen die Ein­schal­tung eines IHK-Schieds­ge­richts zur Bedin­gung machen. Es muss so ledig­lich als Bedin­gung zu dem Rechts­stand in der Gerichts­stands­ver­ein­ba­rung fest­ge­hal­ten wer­den. Der Gesetz­ge­ber sieht die­se Mög­lich­keit der Streit­klä­rung wei­ter­hin vor. Das ent­las­tet die Gerichts­bar­keit. Wir stel­len immer öfter fest, dass unse­re Auf­trag­ge­ber es so hand­ha­ben

Es gibt aber noch einen wei­te­ren effek­ti­ven und effi­zi­en­ten Weg. Die zeit­na­he und erheb­lich kos­ten­güns­ti­ge­re For­de­rungs­rea­li­sie­rung lässt sich kurz­fris­tig und außer­ge­richt­lich über ver­trag­li­che oder gesetz­li­che Pfand­rech­te umset­zen. Die Pfand­nah­me ist die kauf­män­ni­sche Lösung anstatt des sehr lang­wie­ri­gen Voll­stre­ckungs­ver­fah­rens über den Gerichts­voll­zie­her, der nach der Zivil­pro­zess­ord­nung und den Gerichts­voll­zie­her­durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen arbei­tet.

Der Gesetz­ge­ber sieht fer­ner vor, dass wert­hal­ti­ge Gegen­stän­de bei einem unab­hän­gi­gen Ver­wah­rer hin­ter­legt wer­den kön­nen. Im Fal­le des For­de­rungs­aus­falls kann dann kurz­fris­tig ver­wer­tet wer­den. In einem even­tu­ell fol­gen­den Insol­venz­ver­fah­ren hat der Insol­venz­ver­wal­ter dann kei­nen Zugriff auf die Pfand­ge­gen­stän­de. In unse­rer Eigen­schaft als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir auf unse­re Unab­hän­gig­keit im Ver­fah­ren ver­ei­digt. Als neu­tra­le Instanz bie­ten wir auch die Ver­wah­rung an.

Unter­neh­mer holen sich damit stück­weit einen Teil ihrer kauf­män­ni­schen Frei­heit zurück.

Bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns, wenn Sie einen kon­kre­ten Fall für eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung haben: Zum Kon­takt­for­mu­lar

Zur Infor­ma­ti­on über die Beauf­tra­gung haben wir ein Erklär­vi­deo bereit­ge­stellt: Zum Erklär­vi­deo für Auf­trag­ge­ber

Infor­ma­tio­nen zum Ver­stei­ge­rungs­vor­gang: Zum Erkär­vi­deo für Bie­ter

Wei­te­re Vide­os zum The­ma:

Brand­mau­er zur For­de­rungs­si­che­rung errich­ten!

Optio­nen zur Absi­che­rung bei For­de­run­gen — Pla­nungs­si­cher­heit im Vor­feld

 
 
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