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Tur­bu­len­te Zei­ten erfor­dern neue Wege im Debi­to­ren­ma­nage­ment

Turbulente ZEiten erfordern neue Wege. Erfahren Sie mehr über die effiziente und effektive Alternative im Forderungsmanagement / Riskmanagement

Die Erwei­te­rung des Risk­ma­nage­ments kann für Gläu­bi­ger exis­tenz­not­wen­dig wer­den. Alter­na­ti­ven in der Bewäl­ti­gung von Zah­lungs­ri­si­ken sind unab­ding­bar.

Aus­gangs­ba­sis

In den letz­ten Jah­ren ver­ur­sach­ten inne­re und äuße­re Ein­flüs­se in der deut­schen Volks­wirt­schaft eine nach­hal­ti­ge und tief­grei­fen­de Fra­gi­li­tät, beson­ders durch die von dem Gesetz­ge­ber ver­an­lass­ten Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se. Ein­her­ge­hend mit sin­ken­den Erträ­gen lei­det die Wirt­schaft zuneh­mend unter unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken und Unsi­cher­hei­ten. Ins­be­son­de­re die auf unse­ren Bin­nen­markt fokus­sier­ten klei­nen und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sehen mit gro­ßer Sor­ge auf eine lan­ge Zeit, die von irrepa­ra­blen Ris­sen und Ver­wer­fun­gen geprägt sein wird.

Den meis­ten Gläu­bi­gern ist bewusst, dass über kurz oder lang eine Wel­le schlep­pen­den  Zah­lungs­ver­hal­tens bis hin zu Zah­lungs­aus­fäl­len und Insol­ven­zen unaus­weich­lich so gut wie jedes Unter­neh­men über­rol­len kann. Es ist des­halb höchs­te Zeit, das inter­ne Debi­to­ren­ma­nage­ment neu zu jus­tie­ren.

Pro­blem­ver­stär­ker

Haupt­säch­li­cher Trei­ber die­ser Ent­wick­lung ist die poli­tisch gewoll­te und Schritt für Schritt von Sei­ten inter­es­sier­ter Akteu­re vor­an­ge­trie­be­ne, vom Gesetz­ge­ber legi­ti­mier­te Gläu­bi­ger­ent­eig­nung. Vie­le Unter­neh­mer emp­fin­den es als inak­zep­ta­ble Unter­wan­de­rung der im Grund­ge­setz fest­ge­schrie­be­nen Eigen­tums­rech­te, wenn sie mit­tels lau­fen­der Novel­lie­rung des Schuld­rechts wie das Sta­RUG, ESUG und die Insol­venz­ord­nung unge­wollt zur Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung ihrer säu­mi­gen Schuld­ner her­an­ge­zo­gen wer­den. Dies wird auch dann als unbil­lig emp­fun­den, wenn nicht ein­mal mehr das impli­zier­te Ver­spre­chen ein­ge­hal­ten wird, dass Gläu­bi­gern nach Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens zumin­dest noch der sanier­te Schuld­ner oder durch des­sen Geschäfts­mo­dell als Kun­de erhal­ten bleibt.

In der Pra­xis aber wer­den im Wege des Chan­ge-Manage­ments nicht mehr zah­lungs­fä­hi­ge Unter­neh­men saniert, um sie dann mit einem oft völ­lig neu­en Geschäfts­mo­dell wie­der in dem Markt zu ent­las­sen. Nutz­nie­ßer die­ses Sys­tems sind die Bera­ter­bran­che, Inte­rims­ma­na­ger, Insol­venz­ver­wal­ter sowie deren eigens dafür instal­lier­te und mit­un­ter in deren Besitz befind­li­che Ver­wer­tungs­un­ter­neh­men. Durch die Mög­lich­keit der Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung ist einem „Moral Hazard“ Tür und Tor geöff­net.

Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven

In ihrem Risk­ma­nage­ment ver­wen­den jetzt vor­aus­schau­en­de mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­mer bei grö­ße­ren Kre­dit­enga­ge­ments oder For­de­run­gen auf­grund Lie­fe­rung oder Leis­tung  neu ent­wi­ckel­te Instru­men­te zur For­de­rungs­ab­si­che­rung. Grund­la­ge ist die Anwen­dung von ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Pfand­rech­ten. Das bringt zusätz­li­che Pla­nungs­si­cher­heit und erschließt die Chan­ce, bei den ers­ten Anzei­chen einer Leis­tungs­stö­rung von Ver­trä­gen sofort reagie­ren zu kön­nen. Ins­be­son­de­re ist die Absi­che­rung von For­de­run­gen über ver­ein­bar­te Pfand­rech­te an Unter­neh­mens­an­tei­len oder an ande­ren Rech­ten (Lizenz­rech­te, Mar­ken­rech­te, Domains, IP-Rech­te, Paten­te) vor­teil­haft.

Durch eine im Vor­feld ent­spre­chend aus­ge­führ­te Ver­trags­ge­stal­tung (durch einen auf die­ses Gebiet spe­zia­li­sier­ten Fach­an­walt) bringt sich im Insol­venz­fall der Gläu­bi­ger gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter in eine vor­teil­haf­te Posi­ti­on. Höchst­rich­ter­lich ist fest­ge­stellt, dass der Insol­venz­ver­wal­ter kein Ver­wer­tungs­recht aus § 166 Abs. 1 InsO an Rech­ten aller Art hat. Bei not­lei­den­den Kre­dit­enga­ge­ments kommt es immer wie­der zu Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­ten und Kon­troll­ver­lus­ten, manch­mal sogar getrie­ben von kri­mi­nel­ler Ener­gie. Trans­pa­renz und neue Hand­lungs­op­tio­nen gegen­über der bis­he­ri­gen Geschäfts­lei­tung, auch in Hin­sicht auf mög­li­che straf­recht­li­che Ver­feh­lun­gen, ent­steht beim Wech­sel vom Gläu­bi­ger zum akti­ven Eigen­tü­mer. Dies lässt sich durch die recht­zei­ti­ge, voll­stän­di­ge Über­nah­me der Kre­dit­neh­mer im Wege einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung auf­fan­gen, wozu der Kre­dit­ge­ber gemäß § 1239 BGB (Mit­bie­ten durch Gläu­bi­ger und Eigen­tü­mer) berech­tigt ist.

Die Über­nah­me von ver­pfän­de­ten Unter­neh­mens­an­tei­len löst für den Gläu­bi­ger über­schau­bar gerin­ge Kos­ten aus. Die Kon­trol­le wird durch den Erwerb der Antei­le des Schuld­ners im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung erlangt. Den in der Ver­stei­ge­rung auf­ge­ru­fe­ne Kauf­preis kann der Gläu­bi­ger mit sei­nem antei­li­gen Anspruch auf Rück­zah­lung sei­ner For­de­rung ver­rech­nen, er muss also den Kauf­preis nicht zah­len, solan­ge sein Gebot nicht die For­de­rung über­steigt. Auch ist ein Treu­hand­mo­dell denk­bar, wenn der Gläu­bi­ger auf indi­rek­te Wei­se die Kon­trol­le erlan­gen und nicht selbst die Antei­le erwer­ben  will.

Wir schaf­fen Lösun­gen

Es ist von gro­ßer Wich­tig­keit, gleich den geeig­ne­ten Part­ner für die zeit­na­he und rechts­kon­for­me Ver­stei­ge­rung für ver­pfän­de­te Unter­neh­mens­an­tei­le mit an Bord zu haben.

Die all­ge­mein öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer der DEUT­SCHEN PFAND­VER­WER­TUNG sind auf sol­che Ver­wer­tun­gen spe­zia­li­siert. Wir füh­ren seit vie­len Jah­ren erfolg­reich Ver­stei­ge­run­gen von Rech­ten aller Art wie GmbH-Antei­le oder ande­re Unter­neh­mens­an­tei­le sowie Wert­pa­pie­re, Paten­te, IP-Rech­te, Mar­ken­rech­te und Domains durch. Als all­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir vom deut­schen Staat zur Durch­füh­rung die­ses Hoheits­akts als Organ der Rechts­pfle­ge belie­hen.

Für den Fall, dass der Gläu­bi­ger die an ihn ver­pfän­de­ten Unter­neh­mens­an­tei­le nicht über­neh­men möch­te, ver­fügt die DEUT­SCHEN PFAND­VER­WER­TUNG zu Kon­tak­ten zu inter­es­sier­ten Risi­ko­in­ves­to­ren.

 

Wenn Sie einen kon­kre­ten Fall haben, kon­tak­tie­ren Sie uns > zum Kon­takt­for­mu­lar

Video — Hin­wei­se für Auf­trag­ge­ber: > So funktioniert’s

 
 
Bild­nach­weis: koc­tia, Licen­se H29R8TXDLK, enva­to ele­ments

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