Forderungssicherung: Strategien für Ihren Erfolg.
Die Erfahrung zeigt, dass die Realisierung größerer Forderungen in der Regel erfolglos bleibt, wenn sie ausschließlich auf langwierige gerichtliche Verfahren gesetzt wird. Der Grund hierfür liegt in der oft exorbitanten Dauer und den erheblichen Kosten solcher Verfahren.
Effektive Alternative: Vertraglich vereinbarte Verpfändungen.
Eine bewährte und effiziente Möglichkeit zur Sicherung von Forderungen besteht in der vertraglich vereinbarten Verpfändung von Gegenständen oder Rechten. Während das vertragliche Pfandrecht in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle spielte, hat sich dies mit den Fortschritten der Digitalisierung grundlegend geändert.
Die Digitalisierung ermöglicht heute einen erheblich effizienteren Verwertungsprozess und erschließt den Zugang zu nationalen und internationalen Absatzmärkten. So können Verwertungserlöse maximiert und Forderungen effektiver realisiert werden. Die Nutzung dieser Methode ähnelt der Schiedsgerichtsbarkeit: Beide Ansätze ermöglichen es, den einschränkenden Rahmen der Zivilprozessordnung zu verlassen und eine schnelle, kosteneffiziente Lösung für Gläubiger und Schuldner herbeizuführen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Probleme unter Kaufleuten am besten auf kaufmännischem Wege lösen lassen.
Verpfändung als rechtskonforme Sicherung von Forderungen.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen ab 2025
Mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Novellierung des § 383 BGB (Legaldefinition) hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Pfandrechts ausdrücklich gestärkt – und erstmals auch die Durchführung von Online-Versteigerungen durch öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer gesetzlich verankert. Damit manifestiert sich das in die Versteigerer gesetzte Vertrauen als unabhängige Instanz: als Garant für rechtssichere Verfahren, wirtschaftlich fundierte Verwertung und transparente Abläufe. Gemäß § 383 BGB ist der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer nun ausdrücklich an erster Stelle als zentrale Instanz für die Verwertung von Gegenständen und Rechten basierend auf vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten genannt. Seine Einbindung garantiert eine unabhängige, rechtskonforme und faire Abwicklung des Verwertungsverfahrens, die sowohl bei Gläubigern als auch Schuldnern Akzeptanz findet. Bei der Forderungsrealisierung von in Pfand genommenen Rechten und Gegenständen steht der auf diese Verwertungen gemäß § 1237 BGB spezialisierte allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer für bestmögliche Verwertungserlöse.
Ihre Vorteile:
- Zeit- und Kosteneffizienz: Schnelle Verwertung vermeidet langwierige Gerichtsverfahren.
- Maximierung der Verwertungserlöse: Zugang zu nationalen und internationalen Märkten.
- Rechtssicherheit: Gesetzlich geregelte Verfahren garantieren Transparenz und Fairness.