For­de­rungs­si­che­rung: Stra­te­gien für Ihren Erfolg.

Die Erfah­rung zeigt, dass die Rea­li­sie­rung grö­ße­rer For­de­run­gen in der Regel erfolg­los bleibt, wenn sie aus­schließ­lich auf lang­wie­ri­ge gericht­li­che Ver­fah­ren gesetzt wird. Der Grund hier­für liegt in der oft exor­bi­tan­ten Dau­er und den erheb­li­chen Kos­ten sol­cher Ver­fah­ren.

Effek­ti­ve Alter­na­ti­ve: Ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ver­pfän­dun­gen.

Eine bewähr­te und effi­zi­en­te Mög­lich­keit zur Siche­rung von For­de­run­gen besteht in der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­pfän­dung von Gegen­stän­den oder Rech­ten. Wäh­rend das ver­trag­li­che Pfand­recht in der Ver­gan­gen­heit eine eher unter­ge­ord­ne­te Rol­le spiel­te, hat sich dies mit den Fort­schrit­ten der Digi­ta­li­sie­rung grund­le­gend geän­dert.

Die Digi­ta­li­sie­rung ermög­licht heu­te einen erheb­lich effi­zi­en­te­ren Ver­wer­tungs­pro­zess und erschließt den Zugang zu natio­na­len und inter­na­tio­na­len Absatz­märk­ten. So kön­nen Ver­wer­tungs­er­lö­se maxi­miert und For­de­run­gen effek­ti­ver rea­li­siert wer­den. Die Nut­zung die­ser Metho­de ähnelt der Schieds­ge­richts­bar­keit: Bei­de Ansät­ze ermög­li­chen es, den ein­schrän­ken­den Rah­men der Zivil­pro­zess­ord­nung zu ver­las­sen und eine schnel­le, kos­ten­ef­fi­zi­en­te Lösung für Gläu­bi­ger und Schuld­ner her­bei­zu­füh­ren. Die Erfah­rung zeigt, dass sich Pro­ble­me unter Kauf­leu­ten am bes­ten auf kauf­män­ni­schem Wege lösen las­sen.

Ver­pfän­dung als rechts­kon­for­me Siche­rung von For­de­run­gen.

Die Ver­pfän­dung ist eine effek­ti­ve Mög­lich­keit, Ansprü­che eines Gläu­bi­gers gegen einen Schuld­ner recht­lich abzu­si­chern. Eine sau­ber for­mu­lier­te Ver­pfän­dungs­ver­ein­ba­rung ist hier­bei unver­zicht­bar, da unkla­re Rege­lun­gen häu­fig zu Strei­tig­kei­ten füh­ren. Eine schrift­lich fixier­te und rechts­si­cher aus­ge­stal­te­te Ver­ein­ba­rung ist essen­zi­ell. Für die Ver­trags­ge­stal­tung kön­nen wir spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­te emp­feh­len, die über fun­dier­te Erfah­rung auf die­sem Rechts­ge­biet ver­fü­gen.

Neue recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ab 2025

Mit der zum 01.01.2025 in Kraft getre­te­nen Novel­lie­rung des § 383 BGB (Legal­de­fi­ni­ti­on) hat der Gesetz­ge­ber die Bedeu­tung des Pfand­rechts aus­drück­lich gestärkt – und erst­mals auch die Durch­füh­rung von Online-Ver­stei­ge­run­gen durch öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer gesetz­lich ver­an­kert. Damit mani­fes­tiert sich das in die Ver­stei­ge­rer gesetz­te Ver­trau­en als unab­hän­gi­ge Instanz: als Garant für rechts­si­che­re Ver­fah­ren, wirt­schaft­lich fun­dier­te Ver­wer­tung und trans­pa­ren­te Abläu­fe. Gemäß § 383 BGB ist der öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer nun aus­drück­lich an ers­ter Stel­le als zen­tra­le Instanz für die Ver­wer­tung von Gegen­stän­den und Rech­ten basie­rend auf ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen Pfand­rech­ten genannt. Sei­ne Ein­bin­dung garan­tiert eine unab­hän­gi­ge, rechts­kon­for­me und fai­re Abwick­lung des Ver­wer­tungs­ver­fah­rens, die sowohl bei Gläu­bi­gern als auch Schuld­nern Akzep­tanz fin­det. Bei der For­de­rungs­rea­li­sie­rung von in Pfand genom­me­nen Rech­ten und Gegen­stän­den steht der auf die­se Ver­wer­tun­gen gemäß § 1237 BGB spe­zia­li­sier­te all­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer für best­mög­li­che Ver­wer­tungs­er­lö­se.

Ihre Vor­tei­le:

Unse­re Leis­tun­gen:

Wenn Sie grö­ße­re For­de­run­gen absi­chern möch­ten, bie­ten wir Ihnen die Mög­lich­keit, von bewähr­ten Ver­fah­ren und moderns­ten Tech­no­lo­gien zu pro­fi­tie­ren. Die öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer der Deut­schen Pfand­ver­wer­tung garan­tie­ren eine pro­fes­sio­nel­le und rechts­si­che­re Durch­füh­rung der Ver­wer­tung, ein­schließ­lich Online-Live-Ver­stei­ge­run­gen.

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