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Optio­nen zur Absi­che­rung bei For­de­run­gen – Pla­nungs­si­cher­heit im Vor­feld:

Optionen zur Abischerunge - Planungssicherhreit im Vorfeld. Forderungssicherung Forderungsabsicherung - als Option und Planungssicherheit im Vorfeld

Optio­nen zur Absi­che­rung bei For­de­run­gen – Pla­nungs­si­cher­heit im Vor­feld: Das dop­pel­te Treu­hand­mo­dell

Eine dop­pel­te Treu­hand­ver­ein­ba­rung bie­tet eine struk­tu­rier­te und gere­gel­te Mög­lich­keit zur Absi­che­rung von For­de­run­gen. Sie schützt die Inter­es­sen sowohl des Gläu­bi­gers als auch des Schuld­ners und kann hel­fen, Strei­tig­kei­ten und Unsi­cher­hei­ten zu mini­mie­ren.

Die dop­pel­te Treu­hand­lö­sung kann zum Bei­spiel in Fra­ge kom­men, wenn ein Unter­neh­men in eine distres­sed Situa­ti­on gera­ten ist und fri­sches Kapi­tal für die Sanie­rung benö­tigt. In einem sol­chen Fall kann man durch eine dop­pel­te Treu­hand­lö­sung eine Ver­trau­ens­ba­sis schaf­fen.

Oder wenn beim Debt-to-Equi­ty-Swap die Gläu­bi­ger eigent­lich kein Inter­es­se dar­an haben, die Unter­neh­mens­an­tei­le zu über­neh­men — dann kann die dop­pel­te Treu­hand die Lösung sein.

Wie funk­tio­niert es?

Der Gläu­bi­ger hat eine For­de­rung.  Der Schuld­ner ver­pflich­tet sich zu einem fest­ge­leg­ten Ter­min sei­ne Ver­bind­lich­keit zu beglei­chen.

Der Treu­hän­der ist eine ver­trau­ens­wür­di­ge Per­son oder Insti­tu­ti­on, die die Treu­hand­funk­ti­on sowohl für den Gläu­bi­ger als auch für den Schuld­ner über­nimmt. Wir, die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung bie­ten an, als Treu­hän­der zur Ver­fü­gung zu ste­hen. In unse­rer Eigen­schaft als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir auf unse­re Unab­hän­gig­keit und Gewis­sen­haf­tig­keit ver­ei­digt. Es sind die Rech­te von Schuld­ner und Gläu­bi­ger zu wah­ren.

Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen:

Der Treu­hand­ver­trag zwi­schen Gläu­bi­ger und Treu­hän­der: Der Gläu­bi­ger über­trägt sei­ne For­de­run­gen auf den Treu­hän­der, der die­se im Inter­es­se des Gläu­bi­gers ver­wal­tet.

Der Treu­hand­ver­trag zwi­schen Schuld­ner und Treu­hän­der: Der Schuld­ner über­trägt bestimm­te Sicher­hei­ten oder Ver­mö­gens­wer­te wie zum auf den Treu­hän­der, die zur Absi­che­rung der For­de­run­gen die­nen.

Ablauf der Treu­hand­ver­ein­ba­rung mit einem Treu­hän­der:

Ers­tens: die Ein­rich­tung der Treu­hand­ver­hält­nis­se. Der Gläu­bi­ger über­trägt sei­ne For­de­run­gen auf den Treu­hän­der. Der Schuld­ner über­trägt Sicher­hei­ten auf den Treu­hän­der.

Ver­wal­tung und Kon­trol­le:

Der Treu­hän­der über­wacht die Zah­lung der For­de­run­gen und sorgt für deren Ein­zie­hung. Der Treu­hän­der ver­wal­tet die Sicher­hei­ten und stellt sicher, dass sie zur Beglei­chung der For­de­run­gen genutzt wer­den kön­nen, falls der Schuld­ner zah­lungs­un­fä­hig wird.

Beglei­chung der For­de­run­gen:

Wenn der Schuld­ner sei­nen Ver­pflich­tun­gen nach­kommt, wer­den die Zah­lun­gen vom Treu­hän­der an den Gläu­bi­ger wei­ter­ge­lei­tet.

Soll­te der Schuld­ner in Ver­zug gera­ten, liqui­diert der Treu­hän­der die Sicher­hei­ten und nutzt die Erlö­se, um die offe­nen For­de­run­gen zu beglei­chen. Als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer ver­fü­gen wir über die Exper­ti­se, ver­pfän­de­te Sicher­hei­ten rechts­kon­form im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung zu ver­wer­ten.

Die Been­di­gung der Treu­hand­ver­hält­nis­se:

Sobald die For­de­run­gen voll­stän­dig begli­chen sind, been­det der Treu­hän­der das Treu­hand­ver­hält­nis. Even­tu­ell über­schüs­si­ge Sicher­hei­ten wer­den an den Schuld­ner zurück­ge­ge­ben.

Der Vor­teil des Ver­fah­rens ist die Effi­zi­enz. Der Pro­zess kann im Ver­gleich zu ande­ren Gestal­tun­gen kurz­fris­tig und kos­ten­güns­tig umge­setzt wer­den.

 

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Bild­nach­weis: Foto­graf kelvn_photo, enva­to ele­ments Y57LZ9TKAN
 
 

 

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