Ver­wer­tun­gen für Finanz­be­hör­den

Ver­wer­tun­gen für Finanz­be­hör­den

Für Finanz­be­hör­den füh­ren wir die Ver­wer­tung von gepfän­de­ten Gegen­stän­den (Ver­mö­gens­ab­schöp­fungs­ge­setz) durch. Wir ver­fü­gen über tau­sen­de von Kon­tak­ten zu natio­na­len und inter­na­tio­na­len Kauf­in­ter­es­sen­ten. Die Durch­füh­rung der Ver­stei­ge­rung ist für den Auf­trag­ge­ber sehr ein­fach. Die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG steht Ihnen hier­bei als bewähr­ter Part­ner zur Ver­fü­gung.