Ihr Kunde zahlt nicht? Kurzfristige Forderungsrealisierung für Werkunternehmer.
So einfach geht‘s:
Schritt 1
Wenn der Schuldner in Verzug ist und das auf der Rechnung vereinbarte Zahlungsziel nicht einhält, zeigen Sie ihm durch Einschreiben/Rückschein an, dass Sie gemäß § 1220, 1234 BGB Ihr gesetzliches Pfandrecht wahrnehmen und die öffentliche Versteigerung nach § 1235 BGB mit Frist von einem Monat androhen. Bei gewerblichen Schuldnern verringert sich gemäß § 368 HGB die Frist auf eine Woche. Erfahrungsgemäß zahlen viele Schuldner nach Erhalt dieses Schreibens. Wenn Ihnen die Anschrift des Schuldners nicht bekannt ist, kann die Verkaufsandrohung unterbleiben, weil untunlich) Sie sid nicht dazu verpflichtet, die gegenwärtige Schuldneradresse zu ermitteln.
Schritt 2
Wenn der Schuldner bis 14 Tage nach Eingang Ihres Schreibens (bei gewerblichen Schuldners eine Woche) nicht zahlt, können Sie das Versteigerungsverfahren einfach und kostenlos über unsere Webseite (“Pfandvewertung einleiten) starten. Sie übermitteln uns die relevanten Daten mit den Ihnen bekannten wertbestimmenden Angaben (bei KFZ: z.B. abgelesers Kilometerstand, Hersteller, Modell, Baujahr, Ausstattung, TÜV, Unfallschäden, KFZ-Papiere vorhanden ja/nein, etc.) über die zur Versteigerung anstehenden Gegenstände. Zur Bewerbung der öffentlichen Versteigerung benötigen wir Fotos in jpg-Format; Handyfotos sind in der Regel ausreichend. Bei Kraftfahrzeugen benötigen wir Abbildungen von allen Seiten und des Innenraums. Nach Übermittlung Ihrer Informationen erhalten Sie von uns den Versteigerungsauftrag. Sobald Sie den Vertrag unterschrieben an uns geschickt haben, können wir umgehend für Sie tätig werden. Wir müssen die öffentliche Versteigerung sowohl bei der Industrie- und Handelskammer als auch beim Ordnungsamt anzeigen. Außerdem muss der Schuldner über den anstehenden Versteigerungstermin von uns informiert werden. Einige Schuldner zahlen bereits nach Erhalt unseres Schreibens.
Schritt 3
So wie es der Gesetzgeber vorgibt verkaufen wir für Sie den in Pfand genommenen Gegegstand im Wege der öffentlichen Versteigerung. Der Versteigerungserlös ist gegen Ihre Forderung und sämtliche, Ihnen aus dem Verfahren enstandenen Kosten aufzurechnen. Ein eventuell überschießender Betrag ist bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts einzuzahlen.
Gegenstände verlieren in der Regel innerhalb kurzer Zeit an Wert. Deshalb ist es wichtig: Warten Sie mit der Beitreibung nicht zu lange. Je schneller Sie etwas unternehmen, desto größer wird der Versteigerungserlös sein.
Forderungsrealisierung — kostengünstig
Ihre gesetzlichen Pfandrechte entstehen bei Zahlungsverzug sofort und kraft Gesetz.
Wenn Sie uns als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer einschalten, können Sie Ihre Forderungen kostengünstig beitreiben.
Mit uns sparen Sie Kosten für:
- Inkassounternehmen
- Schuldnerermittlung
- Rechtsanwaltshonorare
- Mahnbescheide
- Gerichtsverfahren
- gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
- Vorschüsse und Gebühren für Gerichtsvollzieher
- Gutachten.
Forderungsrealisierung- so schnell wie möglich
Mit Sie uns einschalten sparen Sie viel Wartezeit:
- Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- Termine und Telefonate mit Rechtsanwälten
- Einhaltung von Gerichtsterminen
- Abwarten auf den Empfang des Gerichtsurteils
- Ausstellung der vollstreckbaren Ausfertigung durch den Rechtspfleger
- Gewährung des Termins vom viel beschäftigten Gerichtsvollzieher.
Hinweis: Mit uns brauchen Sie nur die Inpfandnahme des Werkstücks (z.B. KFZ, Boot, Maschine) gegenüber dem Schuldner gemäß §§ 1220, 1234 BGB anzeigen, dass Sie Ihr gesetzliches Pfandrecht wahrnehmen und die öffentliche Versteigerung nach Ablauf von einem Monat bei Angabe der Höhe Ihrer Forderung androhen. Bei gewerblichen Schuldnern beträgt die Frist gemäß § 368 HGB nur eine Woche. So haben Sie dann die gute Chance innerhalb kurzer Zeit Ihr Geld zu erhalten. Für den Fall, dass der Versteigerungserlös Ihre Forderung nicht ganz befriedigt haben Sie zumindest den Vorteil dass sich aufgrund des dann geringeren Streitwerts die Kosten im anschließenden Klageverfahren mindert .
Forderungsrealisierung — unbürokratisch
Ihr Auftraggeber zahlt nicht: Ihre Rechte
Was vielen nicht bekannt ist:
- Wenn der Schuldner im Zahlungsverzug ist, entsteht für Sie zunächst am Werksgegenstand des Schuldners (z.B. KFZ, Uhr, Rechner, Boot, Flugzeug usw.) ein Rückbehaltungsrecht.
- Als z.B. KFZ Werkstatt können Sie gemäß § 647 BGB das gesetzliche Unternehmerpfandrecht, und wenn Sie Standgelder berechnen, gemäß § 421 HGB das gesetzliche Lagerpfandrecht geltend machen.
- Als Abschleppunternehmer können Sie außerdem für alle Transporte gemäß § 410 HGB Ihr gesetzliches Speditionspfandrecht geltend machen.