Die Ausgangslage
Die deutsche Wirtschaft am Beginn eines tiefgreifenden Wandels.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich am Anfang einer langen und herausfordernden Umbruchsphase. Die Schwäche der Industrie wirkt wie ein Verstärker und zieht andere Bereiche der Wirtschaft mit sich nach unten. Diese Entwicklung zeichnet ein düsteres Bild für die kommenden Jahre. Wir befinden uns in einer Zeit außergewöhnlicher Unsicherheit.
Ein stark überproportionaler Anstieg von leistungsgestörten Verträgen, der zudem auf ein bereits überlastetes Justizsystem trifft, ist eine unvermeidliche Konsequenz. Solche Umbruchphasen bringen zwangsläufig Gewinner und Verlierer hervor. Die zentrale Frage lautet jedoch: Wie können die Belastungen dieses Transformationsprozesses für Gläubiger und Schuldner abgefedert werden?
Die Handlungsoptionen:
Den herkömmlichen Rechtsweg über den Mahn- und Klageweg einschlagen.
Die bessere Alternative: Anwendung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte zur Störungsbehebung.
Dieser Rechtsweg ermöglicht es Unternehmern, fällige Forderungen effizient und kostengünstig zu realisieren oder Verbindlichkeiten zu reduzieren. Das Pfändungs- und Verwertungsverfahren erfolgt dabei innerhalb bewährter rechtlicher Rahmenbedingungen.
Die Funktion des öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers neu justiert.
Mit der jüngsten Novellierung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Gesetzgeber die seit Jahrhunderten bewährte Funktion des öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers neu justiert. In § 383 BGB (Legaldefinition) wird dieser als die einzige uneingeschränkt befugte Person zur Durchführung solcher Verfahren jetzt an erster Stelle genannt. Das BGB wurde an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst und ermöglicht die Online-Live-Gebotsabgabe über geeignete digitale Plattformen. Dadurch wird der Kreis potenzieller Käufer erheblich erweitert, was neue Chancen für höhere Verwertungserlöse schafft. Immer mehr Unternehmer nutzen diese Möglichkeit, um Forderungen abzusichern und insbesondere größere Beträge erfolgreich zu realisieren.
Deutsche Pfandverwertung – Ihr Partner bei der Forderungsrealisierung.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer sind wir vom Staat damit beliehen, den hoheitlichen Akt der Pfandrechtsverwertung durchzuführen. Als IfUS-zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater bringen wir tiefgehende Expertise in der Insolvenzrechtsgesetzgebung mit.
Wir arbeiten im Auftrag von Unternehmen aus der Finanzwirtschaft, Immobilienbranche, Logistik, Maintenance, dem Handel sowie der öffentlichen Hand. Unsere Aufgabe ist es, bei der Realisierung fälliger Forderungen durch vertragliche und gesetzliche Pfandrechte kurzfristige und rechtskonforme Lösungen zu bewirken.
Als eines der führenden Verwertungsunternehmen in diesem Spezialgebiet, insbesondere bei der Verwertung von Rechten und hochwertigen Wirtschaftsgütern, handeln wir nach einer klaren Maxime:
Rechtskonforme, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Klienten entwickeln, den Prozess begleiten und Verwertungen erfolgreich durchführen – in einem fairen Verfahren für Gläubiger und Schuldner.
Unsere besondere Stärke liegt in unserer Spezialisierung und Kompetenz. Durch die innovative Anwendung von Pfandrechten gestalten wir zukunftsweisende Lösungen für eine effiziente Forderungsrealisierung.