Die Aus­gangs­la­ge

Die deut­sche Wirt­schaft am Beginn eines tief­grei­fen­den Wan­dels.

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich am Anfang einer lan­gen und her­aus­for­dern­den Umbruchs­pha­se. Die Schwä­che der Indus­trie wirkt wie ein Ver­stär­ker und zieht ande­re Berei­che der Wirt­schaft mit sich nach unten. Die­se Ent­wick­lung zeich­net ein düs­te­res Bild für die kom­men­den Jah­re. Wir befin­den uns in einer Zeit außer­ge­wöhn­li­cher Unsi­cher­heit.
Ein stark über­pro­por­tio­na­ler Anstieg von leis­tungs­ge­stör­ten Ver­trä­gen, der zudem auf ein bereits über­las­te­tes Jus­tiz­sys­tem trifft, ist eine unver­meid­li­che Kon­se­quenz. Sol­che Umbruch­pha­sen brin­gen zwangs­läu­fig Gewin­ner und Ver­lie­rer her­vor. Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet jedoch: Wie kön­nen die Belas­tun­gen die­ses Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses für Gläu­bi­ger und Schuld­ner abge­fe­dert wer­den?

Die Hand­lungs­op­tio­nen:

Den her­kömm­li­chen Rechts­weg über den Mahn- und Kla­ge­weg ein­schla­gen.

Die­se Opti­on ist zwar mög­lich, bringt jedoch erheb­li­che Nach­tei­le mit sich. Zum einen ist der Rechts­weg oft mit hohen Kos­ten ver­bun­den. Zum ande­ren sind die Kapa­zi­tä­ten der Jus­tiz ange­sichts der Viel­zahl an Fäl­len begrenzt, was zu einer Über­las­tung der Gerich­te führt. Die­se Eng­päs­se resul­tie­ren in lang­wie­ri­gen Kla­ge­ver­fah­ren. Hin­zu kommt, dass vie­le der dann noch pfänd­ba­ren Gegen­stän­de, die gemäß der Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO) im Rah­men eines Voll­stre­ckungs­auf­trags ver­wer­tet wer­den könn­ten, auf­grund ihres Alters einem über­pro­por­tio­nal hohen Wert­ver­lust unter­lie­gen.

Die bes­se­re Alter­na­ti­ve: Anwen­dung ver­trag­li­cher und gesetz­li­cher Pfand­rech­te zur Stö­rungs­be­he­bung.

Die­ser Rechts­weg ermög­licht es Unter­neh­mern, fäl­li­ge For­de­run­gen effi­zi­ent und kos­ten­güns­tig zu rea­li­sie­ren oder Ver­bind­lich­kei­ten zu redu­zie­ren. Das Pfän­dungs- und Ver­wer­tungs­ver­fah­ren erfolgt dabei inner­halb bewähr­ter recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen.

Die Funk­ti­on des öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rers neu jus­tiert.

Mit der jüngs­ten Novel­lie­rung des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) hat der Gesetz­ge­ber die seit Jahr­hun­der­ten bewähr­te Funk­ti­on des öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rers neu jus­tiert. In § 383 BGB (Legal­de­fi­ni­ti­on) wird die­ser als die ein­zi­ge unein­ge­schränkt befug­te Per­son zur Durch­füh­rung sol­cher Ver­fah­ren jetzt an ers­ter Stel­le genannt. Das BGB wur­de an die Anfor­de­run­gen der heu­ti­gen Zeit ange­passt und ermög­licht die Online-Live-Gebots­ab­ga­be über geeig­ne­te digi­ta­le Platt­for­men. Dadurch wird der Kreis poten­zi­el­ler Käu­fer erheb­lich erwei­tert, was neue Chan­cen für höhe­re Ver­wer­tungs­er­lö­se schafft. Immer mehr Unter­neh­mer nut­zen die­se Mög­lich­keit, um For­de­run­gen abzu­si­chern und ins­be­son­de­re grö­ße­re Beträ­ge erfolg­reich zu rea­li­sie­ren.

> Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Funk­ti­on und recht­li­chen Stel­lung des öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rers.

Deut­sche Pfand­ver­wer­tung – Ihr Part­ner bei der For­de­rungs­rea­li­sie­rung.

Als öffent­lich bestell­te und ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir vom Staat damit belie­hen, den hoheit­li­chen Akt der Pfand­rechts­ver­wer­tung durch­zu­füh­ren. Als IfUS-zer­ti­fi­zier­ter Sanie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­ter brin­gen wir tief­ge­hen­de Exper­ti­se in der Insol­venz­rechts­ge­setz­ge­bung mit.

Wir arbei­ten im Auf­trag von Unter­neh­men aus der Finanz­wirt­schaft, Immo­bi­li­en­bran­che, Logis­tik, Main­ten­an­ce, dem Han­del sowie der öffent­li­chen Hand. Unse­re Auf­ga­be ist es, bei der Rea­li­sie­rung fäl­li­ger For­de­run­gen durch ver­trag­li­che und gesetz­li­che Pfand­rech­te kurz­fris­ti­ge und rechts­kon­for­me Lösun­gen zu bewir­ken.

Als eines der füh­ren­den Ver­wer­tungs­un­ter­neh­men in die­sem Spe­zi­al­ge­biet, ins­be­son­de­re bei der Ver­wer­tung von Rech­ten und hoch­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­tern, han­deln wir nach einer kla­ren Maxi­me:

Rechts­kon­for­me, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für unse­re Kli­en­ten ent­wi­ckeln, den Pro­zess beglei­ten und Ver­wer­tun­gen erfolg­reich durch­füh­ren – in einem fai­ren Ver­fah­ren für Gläu­bi­ger und Schuld­ner.

Unse­re beson­de­re Stär­ke liegt in unse­rer Spe­zia­li­sie­rung und Kom­pe­tenz. Durch die inno­va­ti­ve Anwen­dung von Pfand­rech­ten gestal­ten wir zukunfts­wei­sen­de Lösun­gen für eine effi­zi­en­te For­de­rungs­rea­li­sie­rung.

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