Das deutsche Pfandrecht hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei Mietschuldnern, säumigen oder zahlungsunwilligen Auftraggebern oder in allen Fällen, bei denen Sie Ihr Eigentum oder Ihre Forderungen durch einen Pfand schützen und schnell zu barem Geld machen wollen. Die Deutsche Pfandverwertung verfügt über langjährige Praxis bei öffentlichen Versteigerungen von Sachen und Rechten aller Art.
Anmerkung: Gerichtsvollzieher dürfen die Versteigerung ohne Nennung von Gründen ablehnen (hilfsweise nach § 191 Nr. 1 GVGA) mit dem Hinweis, dass hierfür öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer zur Verfügung stehen.
Setzen Sie den Räumungsschuldner gemäß § 383 BGB in Annahmeverzug. Die Frist beträgt bei gewerblichen Schuldnern eine Woche. Der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer wandelt im Wege der öffentlichen Versteigerung den Wert der Maschinen in Geldwert. Wenn Sie die Maschinen erwerben, gehen diese in Ihr Eigentum über und Sie können sofort entsorgen lassen.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert ✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Machen Sie Ihr Vermieterpfandrecht und Ihr Sicherungsrecht geltend. Im Wege der öffentlichen Versteigerung wandeln wir das Eigentum des verstorbenen Mieters in Geldwert. Der Versteigerungserlös wird gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Ein eventuell Ihre Forderungen überschießender Betrag zahlen Sie bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein. Wenn Sie uns beauftragen können Sie über Ihr Objekt in circa 2 bis 3 Wochen wieder frei verfügen.
Ihre Vorteile: ✓ Keine Kosten für eine Einlagerung ✓ Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung ✓ Unbürokratische Abwicklung
Definitiv. Ihr Anspruch auf Beräumung kann erheblich günstiger umgesetzt werden. Der schnellere und vor allem günstigere Weg nennt sich “Berliner Räumung” gemäß § 885 a ZPO. Der Gerichtsvollzieher wechselt nach erfolgter Räumungsklage lediglich die Schlösser und übergibt Ihnen dann die Schlüssel. Nach einer Frist können wir für Sie im Wege der öffentlichen Versteigerung das Eigentum des Mietschuldners in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird gegen Ihre Forderungen aufgerechnet.
Ihre Vorteile: ✓ Keine Kosten für eine Einlagerung ✓ Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung ✓ Unbürokratische Abwicklung
Nutzen Sie Ihr gesetzliches Werksunternehmerpfandrecht. Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht an den Ihnen zur Reparatur übergebenen Objekten. Nehmen Sie das Objekt in Pfand, setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an.
Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie das Pfand im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln.
Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Für den Fall, dass der Verwertungserlös Ihre Forderungen nicht ganz abdeckt, können Sie dann immer noch versuchen, den Restbetrag im Wege des Mahnverfahrens beizutreiben. Zumindest ist der Streitwert bereits gemindert. Einen eventuell Ihre Forderungen überschießender Versteigerungserlös zahlen Sie bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Pfandrecht als Spediteur‑, Verfrachter‑, Lagerhalter oder Binnenschiffer Gebrauch! Sie haben bei Zahlungsverzug ein Zurückbehaltungsrecht an den Ihnen zum Transport, Bearbeitung oder Lagerung übergebenen Objekten. Nehmen Sie die Objekt in Pfand, setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an. Wenn Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie das Pfand im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Einen eventuell Ihre Forderungen überschießender Versteigerungserlös zahlen Sie bei Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ein Erbe kann von den Miterben jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Wege der öffentlichen Versteigerung werden dann die Objekte in Geldwert gewandelt. Alle Erben können sich an der Versteigerung beteiligen. Der Verwertungserlös wird zu gleichen Teilen an die Erben verteilt.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Erbe kann von den Miterben jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Wege der öffentlichen Versteigerung werden dann die Unternehmensanteile in Geldwert gewandelt. Alle Erben können sich an der Versteigerung beteiligen. Der Verwertungserlös wird zu gleichen Teilen an die Erben verteilt.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Nehmen Sie Ihr vertragliches Pfandrecht wahr. Setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an. Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie die Unternehmensanteile im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Der Schlüssel zu dem Problem ist die Einschaltung einer vertrauenswürdigen, unabhängigen Instanz: den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Dieser verfügt über das Know-how, nach Abschluss der Unternehmenssanierung für die werthaltigen Unternehmensanteile im Wege der öffentlichen Versteigerung oder dem Freiverkauf geeignete Investoren zu gewinnen.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
In diesem Fall ist die Einschaltung des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers sinnvoll. Auf Vorteil bedachte Gläubiger erhalten über die Pfandverwertung von Unternehmensanteilen bei der Umsetzung die Chance, die Hebelwirkung zwischen Eintrittspreis und Nominalwert richtig anzuwenden. Die gesetzliche Regelung nach § 1239 BGB eröffnet dem Gläubiger die Gelegenheit, im Pfandverwertungsprozess die Anteile (z.B. über eine “New Co.”) selbst zu erwerben und diese mit den Forderungen gegen das Schuldnerunternehmen selbst zu bezahlen. Eventuell darüber hinaus noch offene Forderung bleiben weiterhin bestehen und können in dem anstehenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Gemäß § 825 Abs. 2 ZPO können Sie den Antrag stellen, mit der Verwertung einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer zu beauftragen. Gerichtsvollzieher sind Beamte, nur in dem ihnen zugewiesenen Bezirk tätig und haben viele Aufgaben zu bewältigen. Die Kernkompetenz des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers ist die Generierung von geeigneten Kaufinteressenten und das Erzielen eines bestmöglichen Versteigerungsergebnisses.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Verkürzt dargestellt: Das Insolvenzverfahren dient zwei Zielen, zunächst einmal der Restrukturierung. Diese wird weitgehend auf Kosten der Gläubiger durchgeführt. Das weitere Ziel ist die Befriedigung sämtlicher Gläubiger des Schuldners. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, eine Verwertungsstrategie im Sinne des Insolvenzverfahrens herbeizuführen. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungsmaßnahmen und – aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus – auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.
Von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse, auch aufgrund der in Deutschland teuren Verfahrenskosten, wird am Ende eines langen Verfahrens häufig nur ein Bruchteil des Masseerlöses zur Befriedigung der Gläubiger ausgekehrt. Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Verwalter agiert in seiner Eigenschaft als Restrukturierer und Vertreter der Gesamtheit der Gläubiger. Der einzelne Gläubiger jedoch ist der Vertreter seiner Interessen oder die seines Unternehmens; er strebt eine seine Forderungen deckende, zeitnahe Verwertung des Pfands an. Im Pfandrecht gilt das Prioritätsprinzip.
Das Verwertungsrecht liegt bei Ihnen als Gläubiger. Beauftragen Sie deshalb uns als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer mit der Verwertung. Ihre Vorteile: Die durch uns durchgeführte Verwertung gegenüber derjenigen durch den Insolvenzverwalter ist kostengünstiger. Somit steht am Ende mehr vom Masseerlös zur Bedienung Ihrer Forderung zur Verfügung. Es ist unsere Aufgabe, ein optimales Verwertungsergebnis zu erzielen.
Ihre Vorteile: ✓ Keine weiteren Kosten für die Einlagerung ✓ Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
✓ Schnelle und unbürokratische Abwicklung