Pfandrechte zur Verwertung sind ein unterschätztes Instrument in der Sicherung und Realisierung von Forderungen.
Pfandrechte an Geschäftsanteilen gehören heute zum etablierten Instrumentarium der Kreditsicherung. Gleichwohl wird ihre tatsächliche Verwertung in der Praxis noch vergleichsweise selten genutzt – meist nicht wegen rechtlicher oder wirtschaftlicher Hürden, sondern aufgrund strategischer Zurückhaltung im Forderungsmanagement und fehlender Klarheit über die konkreten Einsatzmöglichkeiten.
Dabei bietet die gezielte Verwertung von Anteilspfandrechten eine wirtschaftlich sinnvolle und – bei sorgfältiger Vorbereitung – rechtssichere Alternative zur klassischen Forderungsbeitreibung.
Statt sich in langwierigen gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren mit oft ungewissem Ausgang zu verlieren, können besicherte Gläubiger durch eine strategisch geplante Verwertung von an sie vertraglich verpfändeten GmbH-Anteilen oder anderen Geschäftsanteilen eine direkte Einflussnahme auf die Vermögenswerte des Schuldners erlangen. Dies eröffnet die Möglichkeit, Forderungen in Unternehmensbeteiligungen zu überführen und durch eine aktive Mitgestaltung der Geschäftsstrategie Wertsteigerungspotenziale zu realisieren.
Gläubiger streben in der Regel eine umfassende Einsicht in die Unternehmensvorgänge und ‑unterlagen an. Dies ermöglicht die Identifikation potenzieller Haftungsgründe für eine persönliche Inanspruchnahme der bisherigen Geschäftsleitung. In vielen Fällen lässt sich daraufhin die Geschäftsführerhaftpflichtversicherung des Schuldners in Anspruch nehmen oder alternative finanzielle Ressourcen aktivieren.
Verwertung aufgrund Pfandrecht: gesetzlich verankert, wirtschaftlich geboten
Noch immer greifen viele Beteiligte auf etablierte, aber häufig ressourcenintensive Vorgehensweisen zurück, die den Kernzweck – die zügige und wirtschaftliche Realisierung offener Forderungen – eher erschweren als unterstützen.
Während Gläubiger und Schuldner sich in Prolongationen und neuen Zahlungszusagen binden, bleibt ein direkterer Weg oft ungenutzt: die konsequente Verwertung besicherter Unternehmensanteile. Anteilspfandrechte eröffnen eine planbare, wirtschaftlich sinnvolle und rechtskonforme Alternative zum klassischen Forderungsmanagement – bis hin zur Transformation einer Forderungsposition in eine werthaltige Beteiligung.
Dass diese Option nicht häufiger genutzt wird, hat selten mit fehlenden rechtlichen Grundlagen zu tun. Häufiger sind es Zurückhaltung, fehlende Routine und unklare Erwartungen an Ablauf und Ergebnis. Die Rahmenbedingungen sind jedoch etabliert, und professionelle Versteigerungen durch öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind in der Praxis bewährt.
Mit der Novellierung des § 383 BGB zum 01.01.2025 hat der Gesetzgeber nicht nur den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer als zentrale Instanz für die Pfandverwertung manifestiert, sondern zugleich die Grundlage für eine signifikante Markterweiterung geschaffen. Die Möglichkeit, den Kreis potenzieller Erwerber gezielt auszudehnen, führt unmittelbar zu höheren Verwertungserlösen – ein Effekt, den informierte Gläubiger strategisch nutzen sollten.
Marktdynamik durch Online Live Versteigerungen
Das hartnäckige Vorurteil, öffentliche Versteigerungen führten zwangsläufig zu Verschleuderungspreisen, resultiert vor allem aus überholten Vorstellungen lokaler Präsenzauktionen mit begrenztem Teilnehmerkreis. Die Realität sieht längst anders aus: Virtuelle öffentliche Live-Versteigerungen heben die Marktdynamik auf ein völlig neues Niveau, indem sie einen breiteren nationalen und internationalen Bieterwettbewerb ermöglichen und so signifikant bessere Verwertungsergebnisse erzielen. Wer das übersieht, verschenkt wirtschaftliches Potenzial.
Deutsche Pfandverwertung — Spezialist für Versteigerungen von Gesellschaftsanteilen
Ein zentraler Akteur in diesem Bereich ist die Deutsche Pfandverwertung, die sich auf die professionelle Verwertung von Unternehmensanteilen spezialisiert hat. Durch transparente, DSGVO-konforme Online Versteigerungen (Onlineauktion live) stellt sie sicher, dass die Anteile zu marktgerechten Preisen veräußert werden und Gläubiger eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung ihrer Sicherheiten erreichen. Die langjährige Erfahrung und das breite Netzwerk potenzieller Erwerber machen die Deutsche Pfandverwertung zu einem verlässlichen Partner für eine strukturierte und rechtssichere Verwertung von GmbH-Anteilen.
Dieser Beitrag skizziert die zentralen Vorteile der Pfandverwertung, räumt mit verbreiteten Irrtümern auf und zeigt, warum die Verwertung von GmbH-Anteilen oder anderen Rechten nicht die Ultima Ratio, sondern eine strategisch sinnvolle Handlungsoption für besicherte Gläubiger sein sollte. Wer Pfandrechte hält, sollte sie auch nutzen – alles andere ist verschenktes Potenzial.
Pfandrechte strategisch nutzen – Effiziente Verwertung statt Wertverlust
Ziel ist es, bei leistungsgestörten Kreditengagements frühzeitig handlungsfähig zu sein und eine zügige Lösung über ein rechtskonformes Verfahren zu ermöglichen. Vertrauen ist wichtig – ebenso klare Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen. Wer seine Position aktiv steuert, reduziert Überraschungen und vermeidet vermeidbare Wertverluste. Entscheidend ist, vorhandene Handlungsoptionen konsequent zu nutzen – auch dann, wenn dies einen Rollenwechsel vom reinen Forderungsinhaber zum aktiven Rechteinhaber bedeutet.
Handlungsspielräume erweitern – Sicherheiten gezielt verwerten
Die Verwertung vertraglich vereinbarter Pfandrechte bietet weitreichende Möglichkeiten, um aus einer passiven Gläubigerposition in eine aktive Eigentümerrolle zu wechseln. Die Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen (Debt-to-Equity) oder Vermögenswerte (Debt-to-Asset) stellt eine effektive Alternative zum Verkauf notleidender Kredite (NPL) oder langwierigen und kostenintensiven Freihandverkäufen dar. Gestalten statt zögern: Wer Initiative zeigt, wird zum aktiven Eigentümer und sichert den wirtschaftlichen Handlungsspielraum.
Ihre Vorteile der Sicherheitenverwertung durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer
Die Nutzung einer öffentlichen Versteigerung ermöglicht die Erzielung höchster Preise durch einen transparenten Bieterwettbewerb, wobei Rückschläge im Falle eines Insolvenzverfahrens durch rechtzeitiges Handeln vermieden werden können. Zudem entfällt die Anwendung des § 166 (1) InsO auf verpfändete Unternehmensanteile und andere Rechte, wie das BGH-Urteil vom 27.10.2022 (IX ZR 145/21) zeigt.
Eine Gutachtenerstellung ist nicht erforderlich, und die öffentliche Versteigerung schließt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags aus, da der Erwerb kraft Hoheitsakt erfolgt. Darüber hinaus gewährleistet § 935 Abs. 2 BGB den gutgläubigen Erwerb.
Die Deutsche Pfandverwertung ist spezialisiert auf leistungsgestörte Kredit-Engagements
Als öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer sind wir gesetzlich legitimiert, vertraglich vereinbarte Pfandrechte rechtskonform zu verwerten. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei nicht nur Unternehmensanteile, sondern auch Wertpapiere sowie immaterielle Vermögenswerte wie Markenrechte, Domains und Patente. Der Verwertungsweg setzt nicht voraus, dass vorab zeit- und kostenintensive Mahn- oder Klageverfahren geführt werden.
Für die rechtliche und steuerliche Strukturierung greifen wir auf ein belastbares Netzwerk spezialisierter Fachanwälte und Steuerberater zurück. Standardisierte, praxiserprobte Vertragswerke ermöglichen eine zügige Anpassung an den Einzelfall; bei Share-Deals können – je nach Struktur – steuerliche Gestaltungsoptionen im Versteigerungsdesign berücksichtigt werden. Bei Bedarf benennen wir geeignete Experten für die Erstellung und Aktualisierung von Verpfändungsverträgen.
Die Ansprache eines nationalen und internationalen Interessentenkreises, einschließlich institutioneller Investoren, unterstützt eine wettbewerbliche Preisbildung. Technisch etablierte Verfahren ermöglichen rechtskonforme Online-Live-Versteigerungen mit Live-Stream und klaren, einheitlichen Teilnahmebedingungen. Die öffentliche Versteigerung als gesetzlich geregeltes Verfahren schafft dabei Transparenz und nachvollziehbare Abläufe und minimiert Haftungsrisiken.
Fazit für Darlehensgeber bei leistungsgestörten Finanzierungen
Planungssicherheit im Forderungsmanagement entsteht maßgeblich durch eine vorausschauende vertragliche Gestaltung. Viele typische Fehler lassen sich vermeiden, wenn Optionen und Abläufe frühzeitig klar definiert werden. Individuell festgelegte Handlungsrechte ermöglichen es, die Sicherheitenbestellung und die Kontrollmechanismen zielgerichtet auszugestalten und an den Einzelfall anzupassen.
Kann ein Pfandrecht übertragen werden? – Juristische Einordnung bei NPL-Verkauf
Pfandrechte sind grundsätzlich übertragbar – allerdings fast nie isoliert. Sie sind in der Regel akzessorisch, also untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Wird eine solche Forderung etwa im Rahmen eines NPL-Prozesses verkauft oder versteigert, geht das Pfandrecht automatisch mit über (§ 401 BGB). Das gilt insbesondere für gesetzliche Pfandrechte wie das Speditions- oder Lagerpfandrecht (§§ 464, 475 HGB), aber auch für Hypotheken oder vertraglich bestellte Sicherheiten.
Die Deutsche Pfandverwertung ermöglicht im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung den rechtskonformen Übergang von Forderung und einem daran bestehenden Pfandrecht auf einen neuen Erwerber. Voraussetzung ist, dass die Forderung abtretbar ist und das Pfandrecht wirksam entstanden ist – etwa durch Besitz, Eintragung oder Verpfändungsvereinbarung – und dass die Übertragung sämtlicher Rechte formwirksam erfolgt.
Das Pfandrecht folgt also der Forderung. Für Gläubiger und Erwerber entstehen dadurch klare, wirtschaftlich nutzbare Handlungsspielräume – auch in komplexen Verwertungssituationen.
Exkurs: Wie unterscheiden sich akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten?
Akzessorische Sicherheiten (z. B. Pfandrecht) bestehen nur zusammen mit einer Forderung. Sie entfallen, wenn die Forderung erlischt, und gehen bei Abtretung automatisch mit über. Nicht akzessorische Sicherheiten wie die Grundschuld oder die Sicherungsübereignung sind hingegen rechtlich selbständig und können auch ohne Forderung übertragen oder bestehen bleiben. In der Praxis ist die Unterscheidung wichtig für die Verwertung und die Übertragbarkeit im Rahmen von NPL-Transaktionen.
Disclaimer: Hinweise aus der Verwertungspraxis (keine Rechtsberatung)
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