§ 592 Ver­päch­ter­pfand­recht

gemäß § 592 Ver­päch­ter­pfand­recht

Pacht­schuld­ner räumt nicht?

Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immo­bi­li­en wegen Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Todes­fall oder Insol­venz des Mie­ters blo­ckiert sind? Fra­gen Sie sich als gewerb­li­cher Ver­mie­ter war­um im Insol­venz­fall ein Groß­teil Ihrer Miet­for­de­run­gen durch das teu­re Ver­fah­ren auf­ge­braucht wird?

Wir ermög­li­chen ein­fa­che Lösun­gen für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft:
rechts­si­cher und kos­ten­güns­tig

auf­grund des § 592 BGB, bei Päch­tern, im Insol­venz­fall und bei Todes­fall von Päch­tern

Seit vie­len Jah­ren füh­ren wir öffent­li­che Ver­päch­ter- bzw. Ver­mie­ter­pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen nach der soge­nann­ten “Ber­li­ner Räu­mung” durch. Wir bewir­ken eine rechts­si­che­re Alter­na­ti­ve zur teu­ren Zwangs­räu­mung durch Gerichts­voll­zie­her und von die­sem beauf­trag­ten Spe­di­teur.

Ihre Vor­tei­le

  1. wir ermög­li­chen die zeit­na­he und erheb­li­che kos­ten­güns­ti­ge­re Beräu­mung als die übli­cher­wei­se durch die Gerichts­voll­zie­her beauf­trag­te Spe­di­ti­on
  2. auf Wunsch füh­ren wir die Ver­stei­ge­rung im Pacht­ob­jekt durch
  3. unse­re Hono­rie­rung erfolgt über das Auf­geld wel­ches wir vom Käu­fer erhal­ten.
  4. bei gewerb­li­chen Miet­ver­hält­nis­sen ist auch im Insol­venz­fall noch nicht alles ver­lo­ren. Wir wis­sen wie wir gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter ein für Sie opti­ma­les Ver­wer­tungs­er­geb­nis errei­chen.