gemäß § 592 Verpächterpfandrecht
Pachtschuldner räumt nicht?
Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immobilien wegen Zahlungsunfähigkeit, Todesfall oder Insolvenz des Mieters blockiert sind? Fragen Sie sich als gewerblicher Vermieter warum im Insolvenzfall ein Großteil Ihrer Mietforderungen durch das teure Verfahren aufgebraucht wird?
Wir ermöglichen einfache Lösungen für die Immobilienwirtschaft:
rechtssicher und kostengünstig
aufgrund des § 592 BGB, bei Pächtern, im Insolvenzfall und bei Todesfall von Pächtern
Seit vielen Jahren führen wir öffentliche Verpächter- bzw. Vermieterpfandrechtsversteigerungen nach der sogenannten “Berliner Räumung” durch. Wir bewirken eine rechtssichere Alternative zur teuren Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher und von diesem beauftragten Spediteur.
Ihre Vorteile
- wir ermöglichen die zeitnahe und erhebliche kostengünstigere Beräumung als die üblicherweise durch die Gerichtsvollzieher beauftragte Spedition
- auf Wunsch führen wir die Versteigerung im Pachtobjekt durch
- unsere Honorierung erfolgt über das Aufgeld welches wir vom Käufer erhalten.
- bei gewerblichen Mietverhältnissen ist auch im Insolvenzfall noch nicht alles verloren. Wir wissen wie wir gegenüber dem Insolvenzverwalter ein für Sie optimales Verwertungsergebnis erreichen.