§ 647 BGB Werk­un­ter­neh­mer­pfand­recht

§ 647 BGB Werk­un­ter­neh­mer­pfand­recht

Der Unter­neh­mer hat gemäß § 647 BGB wegen sei­ner For­de­run­gen aus dem Ver­trag an den von ihm ein­ge­brach­ten oder aus­ge­bes­ser­ten Sachen des Bestel­lers ein gesetz­li­ches Pfand­recht, wenn sie bei der Her­stel­lung oder zum Zwe­cke der Aus­bes­se­rung in sei­nen Besitz gelangt sind.

Ihr Auf­tra­ge­ber zahlt nicht? Wir zei­gen Ihnen die bran­chen­ori­en­tier­ten Lösun­gen für KFZ Betrie­be, Abschlepp­un­ter­neh­men, Flug­zeug­werf­ten, Boots­werf­ten usw. auf.
For­de­rungs­rea­li­sie­rung — ein­fach
Als all­ge­mein öffent­lich bestell­ter, ver­ei­dig­ter Ver­stei­ge­rer ist unse­re Auf­ga­be die For­de­rungs­rea­li­sie­rung gemäß Pfand­rech­te im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung.
Wir sind Kauf­leu­te und wis­sen wor­auf es ankommt um den gesam­te Abwick­lungs­pro­zess so

  •  unbü­ro­kra­tisch und
  •  ein­fach wie mög­lich

zu struk­tu­rie­ren.

For­de­rungs­rea­li­sie­rung — schnellst­mög­lich

Wenn Sie uns recht­zei­tig ein­schal­ten, kön­nen damit rech­nen, dass Sie inner­halb von ca. 4 bis 5 Wochen gute Chan­cen haben  Ihr Geld zu erhal­ten. Vie­le “Zeit­fres­ser” wer­den dann ent­fal­len, weil Sie

  • kein Mahn­ver­fah­ren durch­füh­ren müs­sen
  • kein Kla­ge­ver­fah­ren vor Gericht ver­langt ist
  • kei­ne Gerichts­ter­mi­ne ein­zu­hal­ten sind
  • nicht auf die Durch­füh­rung des Voll­stre­ckungs­ver­fah­rens war­ten müs­sen
  • nicht mehr den Ter­min­ka­len­der des Gerichts­voll­zie­hers akzep­tie­ren müs­sen.

For­de­rungs­rea­li­sie­rung — kos­ten­güns­tig
Ihre gesetz­li­chen Pfand­rech­te ent­ste­hen bei Zah­lungs­ver­zug sofort kraft Gesetz. Wenn Sie uns als all­ge­mein öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer ein­schal­ten haben Sie die Mög­lich­keit  Ihre For­de­run­gen kos­ten­güns­tig zu rea­li­sie­ren und spa­ren zeit­li­che und finan­zi­el­le Auf­wen­dun­gen für:

  • Inkas­so­un­ter­neh­men
  • Schuld­ner­er­mitt­lung
  • Mahn­be­schei­de
  • Gerichts­ver­fah­ren
  • gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Ver­glei­che
  • Vor­schüs­se und Gebüh­ren für Gerichts­voll­zie­her
  • Gut­ach­ter­kos­ten.

Unse­re Hono­rie­rung erfolgt fast aus­schließ­lich über das Auf­geld, das wir vom Käu­fer erhal­ten.