§ 647 BGB Werk­un­ter­neh­mer­pfand­recht

§ 647 BGB Werk­un­ter­neh­mer­pfand­recht

Der Unter­neh­mer hat gemäß § 647 BGB wegen sei­ner For­de­run­gen aus dem Ver­trag an den von ihm ein­ge­brach­ten oder aus­ge­bes­ser­ten Sachen des Bestel­lers ein gesetz­li­ches Pfand­recht, wenn sie bei der Her­stel­lung oder zum Zwe­cke der Aus­bes­se­rung in sei­nen Besitz gelangt sind.

Ihr Auf­trag­ge­ber zahlt nicht? Wir set­zen Ihr Pfand­recht durch.

Für Unter­neh­men in den Berei­chen Indus­trie-Main­ten­an­ce, Kfz-Betrie­be, Flug­zeug- und Boots­werf­ten sowie ver­wand­te Bran­chen bie­ten wir rechts­kon­for­me und effi­zi­en­te Lösun­gen zur For­de­rungs­rea­li­sie­rung.

Rechts­si­che­re For­de­rungs­durch­set­zung durch öffent­li­che Ver­stei­ge­rung

Als all­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir befugt, For­de­run­gen auf­grund gesetz­li­cher und ver­trag­li­cher Pfand­rech­te durch öffent­li­che Ver­stei­ge­rung zu rea­li­sie­ren – rechts­kon­form und wirt­schaft­lich effi­zi­ent.

Unbü­ro­kra­ti­sche und effi­zi­en­te Abwick­lung

Die Durch­set­zung Ihrer For­de­run­gen erfolgt ohne lang­wie­ri­ge gericht­li­che Ver­fah­ren. Unse­re Exper­ti­se gewähr­leis­tet eine struk­tu­rier­te  und schnel­le Ver­wer­tung Ihrer Sicher­hei­ten.

Umset­zung i.d.R. inner­halb von 4 bis 5 Wochen

Durch die früh­zei­ti­ge Beauf­tra­gung ent­fal­len wesent­li­che Ver­zö­ge­rungs­fak­to­ren:

  • Kein Mahn- oder Kla­ge­ver­fah­ren erfor­der­lich
  • Kei­ne gericht­li­chen Ter­mi­ne oder Voll­stre­ckungs­ver­fah­ren not­wen­dig
  • Kei­ne War­te­zei­ten auf Gerichts­voll­zie­her.

 

Kos­ten­ef­fi­zi­en­te Durch­set­zung – ohne sons­ti­ge finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen

Ihr gesetz­li­ches Pfand­recht ent­steht unmit­tel­bar mit dem Zah­lungs­ver­zug des Schuld­ners kraft Gesetz. Durch unse­re Beauf­tra­gung ver­mei­den Sie:

  • Kos­ten für Inkas­so­un­ter­neh­men
  • Gebüh­ren für Schuld­ner­er­mitt­lung, Mahn­be­schei­de und Gerichts­ver­fah­ren
  • gericht­li­che oder außer­ge­richt­li­che Ver­glei­che
  • Vor­schüs­se für Gerichts­voll­zie­her und Gut­ach­ter.

 

Ver­gü­tung: Unse­re Hono­rie­rung erfolgt über­wie­gend durch das Auf­geld des Käu­fers – für Sie fal­len ledig­lich die Aus­la­gen für die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne öffent­li­che Bekannt­ma­chung an; wei­te­re Kos­ten oder finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen ent­ste­hen i.d.R. nicht.

 

Fazit

Die Ver­wer­tung von Sicher­hei­ten im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung ist eine rechts­si­che­re, schnel­le und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Alter­na­ti­ve zu lang­wie­ri­gen und kos­ten­in­ten­si­ven Gerichts­ver­fah­ren. Kon­tak­tie­ren Sie uns früh­zei­tig, um Ihre Ansprü­che effi­zi­ent durch­zu­set­zen. 

Wenn eine Sicherheitenverwertung
zeitkritisch und vertraulich umzusetzen ist:
Kontaktieren Sie uns.