§ 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht
Der Unternehmer hat gemäß § 647 BGB wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag an den von ihm eingebrachten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers ein gesetzliches Pfandrecht, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
Ihr Auftraggeber zahlt nicht? Wir setzen Ihr Pfandrecht durch.
Für Unternehmen in den Bereichen Industrie-Maintenance, Kfz-Betriebe, Flugzeug- und Bootswerften sowie verwandte Branchen bieten wir rechtskonforme und effiziente Lösungen zur Forderungsrealisierung.
Rechtssichere Forderungsdurchsetzung durch öffentliche Versteigerung
Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir befugt, Forderungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Pfandrechte durch öffentliche Versteigerung zu realisieren – rechtskonform und wirtschaftlich effizient.
Unbürokratische und effiziente Abwicklung
Die Durchsetzung Ihrer Forderungen erfolgt ohne langwierige gerichtliche Verfahren. Unsere Expertise gewährleistet eine strukturierte und schnelle Verwertung Ihrer Sicherheiten.
Umsetzung i.d.R. innerhalb von 4 bis 5 Wochen
Durch die frühzeitige Beauftragung entfallen wesentliche Verzögerungsfaktoren:
- Kein Mahn- oder Klageverfahren erforderlich
- Keine gerichtlichen Termine oder Vollstreckungsverfahren notwendig
- Keine Wartezeiten auf Gerichtsvollzieher.
Kosteneffiziente Durchsetzung – ohne sonstige finanzielle Vorleistungen
Ihr gesetzliches Pfandrecht entsteht unmittelbar mit dem Zahlungsverzug des Schuldners kraft Gesetz. Durch unsere Beauftragung vermeiden Sie:
- Kosten für Inkassounternehmen
- Gebühren für Schuldnerermittlung, Mahnbescheide und Gerichtsverfahren
- gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche
- Vorschüsse für Gerichtsvollzieher und Gutachter.
Vergütung: Unsere Honorierung erfolgt überwiegend durch das Aufgeld des Käufers – für Sie fallen lediglich die Auslagen für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung an; weitere Kosten oder finanzielle Vorleistungen entstehen i.d.R. nicht.
Fazit
Die Verwertung von Sicherheiten im Wege der öffentlichen Versteigerung ist eine rechtssichere, schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen.
