War­um Uns?

Ger­ne bie­ten wir Ihnen eine indi­vi­du­el­le Bera­tung.

Eine qua­li­fi­zier­te Bera­tung zur Umset­zung der Pfand­recht­ver­wer­tung beruht auf lang­jäh­ri­ger Erfah­rung in der Pra­xis und der recht­li­chen Anfor­de­run­gen sowie auf umfang­rei­chem Know-how in ver­schie­de­nen Sach­ge­bie­ten und Pro­dukt­klas­sen.

Eine Ein­zel­fall-Bera­tung ist in der Regel auf­wen­dig. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass wir eine sol­che Bera­tung nicht kos­ten­los durch­füh­ren kön­nen.

Wenn Sie eine indi­vi­du­el­le tele­fo­ni­sche Bera­tung wün­schen, bit­ten wir Sie, das Beauf­tra­gungs­for­mu­lar mit Ihrer Unter­schrift ver­se­hen per Fax oder E‑Mail zu über­sen­den.

Wir berech­nen 270 Euro zzgl. MwSt. je ange­fan­ge­ne Arbeits­stun­de. Der Betrag wird bei Ertei­lung eines Ver­wer­tungs­auf­trags ange­rech­net. Nach Ihrer Bank­über­wei­sung rufen wir Sie kurz­fris­tig zur Durch­füh­rung der Bera­tung an.

Schnellst­mög­li­che und unbü­ro­kra­ti­sche For­de­rungs­rea­li­sie­rung.

In einer funk­tio­nie­ren­den Markt­wirt­schaft bestehen für Unter­neh­men gute Mög­lich­kei­ten, Gewin­ne zu erwirt­schaf­ten. Zur Markt­wirt­schaft gehört aber auch das unter­neh­me­ri­sche Risi­ko. Im Gegen­satz zur Plan­wirt­schaft sind Zah­lungs­aus­fäl­le die sys­tem­be­ding­te Fol­ge. Sol­che Leis­tungs­stö­run­gen bei Ver­trä­gen haben fast immer kauf­män­ni­sche Ursa­chen. Fol­ge­rich­tig kann ein For­de­rungs­an­spruch am bes­ten durch Kauf­leu­te wie Ver­stei­ge­rer rea­li­siert wer­den. Der Gesetz­ge­ber sieht die­se Opti­on mit­tels der ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen Pfand­rech­te vor.

Für Gläu­bi­ger sind die öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer der DEUT­SCHEN PFAND­VER­WER­TUNG ver­läss­li­che Part­ner. Durch ihre kauf­män­nisch ori­en­tier­te Her­an­ge­hens­wei­se wird schnellst­mög­lich eine rechts­si­che­re und ver­wer­tungs­op­ti­mier­te Lösung her­bei­ge­führt. Als erfah­re­ne, kom­pe­ten­te Kauf­leu­te und als Exper­ten für For­de­rungs­si­che­rung und best­mög­li­che For­de­rungs­rea­li­sie­rung agie­ren unse­re Ver­stei­ge­rer letzt­end­lich zum Vor­teil für bei­de Sei­ten — Gläu­bi­ger und Schuld­ner.

Wir sind Mit­glied im BvV e.V. — Bun­des­ver­band öffent­lich bestell­ter, ver­ei­dig­ter Ver­stei­ge­rer.

Die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG steht für die rechts­si­che­re und best­mög­li­che Umset­zung der For­de­rungs­rea­li­sie­rung:

  • Ein zen­tra­ler Ansprech­part­ner zur Ein­lei­tung von Ver­wer­tun­gen über­all in Deutsch­land
  • Ein­fa­che und unbü­ro­kra­ti­sche Beauf­tra­gung der Ver­wer­tung über das Inter­net
  • Sozi­al­ver­ant­wort­li­che Abwick­lung durch Ein­be­zie­hung des Schuld­ners.
  • Rechts­si­che­re, bewähr­te Geschäfts­be­din­gun­gen (auf Deutsch und Eng­lisch)
  • Struk­tu­rier­tes Ver­wer­tungs­ver­fah­ren nach den Bestim­mun­gen des HGB,  BGB, AktG, GmbHG und VerstV
  • Spe­zi­el­les Know-how und Pro­blem­lö­sun­gen (z.B. bei Feh­len der KFZ-Papie­re bei öffent­lich zu ver­stei­gern­den Fahr­zeu­gen)
  • Moti­va­ti­on der Kauf­in­ter­es­sen­ten durch pro­fes­sio­nel­le Ver­stei­ge­rer über eine abge­stimm­te Cho­reo­gra­fie – dadurch Erhö­hung der Biet-Bereit­schaft zur Erzie­lung von Höchst­ge­bo­ten
  • Käu­fer­ver­trau­en durch nach­weis­li­che Serio­si­tät der staat­lich über­prüf­ten, öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Ver­stei­ge­rer.
  • Zusätz­li­che Rechts­si­cher­heit durch Abwehr einst­wei­li­ger Ver­fü­gun­gen


Auf Wunsch wird recht­zei­tig vor der Ver­stei­ge­rung von einem auf Pfand­rech­te spe­zia­li­siert Rechts­an­walt  eine zu hin­ter­le­gen­de Schutz­schrift erstellt.

  • Bedarfs­ana­ly­se und Fest­stel­lung der infra­ge kom­men­den Absatz­märk­te
  • Eva­lu­ie­rung der Markt­struk­tu­ren und Ermitt­lung der Ein­kaufs­ka­nä­le mög­li­cher Kauf­in­ter­es­sen­ten
  • öffent­li­che Bekannt­ma­chung gemäß § 1237 BGB (durch geeig­ne­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le, geziel­te und pro­fes­sio­nel­le Infor­ma­ti­on der Kauf­in­ter­es­sen­ten über die zur Ver­wer­tung anste­hen­den Gegen­stän­de, Unter­neh­mens­an­tei­le oder Rech­te; kon­se­quen­te Nut­zung der neu­es­ten Tools im Inter­net)
  • Kon­takt­auf­nah­me mit mög­li­chen Kauf­in­ter­es­sen­ten – über­re­gio­nal und bei Bedarf glo­bal in der jewei­li­gen Mut­ter­spra­che
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Kauf­in­ter­es­sen­ten vor­ab und wäh­rend der Ver­stei­ge­rung unter Ver­wen­dung der jeweils not­wen­di­gen Fach­ter­mi­no­lo­gie sowie in ihrer Mut­ter­spra­che bzw. Eng­lisch
  • gro­ßer Adress­be­stand an regel­mä­ßi­gen Bie­tern und Kauf­in­ter­es­sen­ten.
  • Schät­zung und Ver­wah­rung von Pfän­dern gemäß § 1231 BGB  
  • pro­fes­sio­nel­le Inven­ta­ri­sie­rung und Doku­men­ta­ti­on. Bei Ber­li­ner Räu­mung in Koope­ra­ti­on mit dem Gerichts­voll­zie­her.
  • Auf Wunsch: Andro­hung der Ver­stei­ge­rung gemäß § 1220 BGB durch einen auf Pfand­recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt
  • Auf Wunsch: kurz­fris­ti­ge Beräu­mung mit anschlie­ßen­der Ver­wer­tung oder, bei Bedarf, die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung vor Ort
  • Abwick­lung von Aus­son­de­run­gen und Abson­de­rung von Dritt­rech­ten unter Berück­sich­ti­gung aller dem Gläu­bi­ger zuste­hen­den Anwart­schafts­rech­te durch Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit und even­tu­ell rechts­si­che­re Aus­hän­di­gung
  • Aus­hän­di­gung nicht­pfänd­ba­rer Gegen­stän­de
  • sozi­al­ver­ant­wort­li­che Ein­be­zie­hung des Schuld­ners in unse­rer Eigen­schaft als neu­tra­le Instanz
  • rechts­si­che­re Durch­füh­rung und Been­di­gung des Ver­fah­rens.

Nach Ein­tritt des For­de­rungs­aus­falls bedeu­tet Zeit gleich Geld. Unse­re inter­net­ba­sier­te Auf­trags­er­tei­lung ermög­licht es dem Auf­trag­ge­ber, die Rea­li­sie­rung sei­ner For­de­run­gen und der damit ver­bun­de­nen Rech­te kos­ten­los, ein­fach und bequem ein­zu­lei­ten. Selbst­ver­ständ­lich ist eine tele­fo­ni­sche und per­sön­li­che Bera­tung mög­lich. Der Gläu­bi­ger kann sich nach der Beauf­tra­gung um sein täg­li­ches Geschäft küm­mern, und im Hin­ter­grund läuft unse­re ein­ge­spiel­te, effi­zi­en­te Pro­zess­ket­te. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist außer­dem sozi­al­ver­ant­wort­lich und fair, weil der Ver­stei­ge­rer als neu­tra­le Instanz die Belan­ge aller Par­tei­en berück­sich­tigt. Zudem wird ein Bei­trag zur Nach­hal­tig­keit durch die res­sour­cen­scho­nen­de Wie­der­ver­wend­bar­keit von Gegen­stän­den geleis­tet.