Institution und Partner
Der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer stellt im deutschen Rechtssystem diejenige Institution dar, die bei Leistungsstörungen von Verträgen aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechten kurzfristig eine für alle Parteien faire - weil marktgerechte - Lösung herbeizuführen hat. Die rechtliche Position definiert sich als außergerichtliche, neutrale Instanz zwischen Gläubiger und Schuldner. Der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer wahrt bei der Umsetzung die Rechte der beteiligten Parteien. Bei der Durchführung dieser Aufgabe sind vom Versteigerer sowohl die VerstV, BGB, HGB, GewO, PfandlVO, AktG, GmbHG zu beachten. Die Durchführung ist im Vergleich zum gerichtlichen Pfändungsverfahren nach ZPO weniger normiert. Die Durchführungsbestimmungen für den Gerichtsvollzieher oder Rechtspfleger - GVGA, Zwangsversteigerungsgesetz oder ZPO sind für ihn nicht einschlägig. Dieser Freiraum ermöglicht eine pragmatisch und kaufmännisch orientierte Durchführung des Verfahrens. Viele Unternehmer, Juristen oder Privatpersonen haben die Vorteile, die durch die konsequente Umsetzung der Pfandrechte ermöglicht werden, oft nicht mehr "auf dem Radar".
Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG ist in ihrer Eigenschaft als "Problemlöser-Institution" Ihr zuverlässige Partner für die einfache und effektive Abwicklung von Pfandrechtsverwertungen, konform mit den gesetzlichen Bestimmungen.