Kostenreduktion bei der Forderungsrealisierung durch gesetzliches Pfandrecht
Pfandrechte strategisch nutzen – rechtskonform, effizient, durchsetzungsstark.
Gesetzliche Pfandrechte entstehen unmittelbar und automatisch und kraft Gesetzes, sobald ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät – ohne weitere (gerichtliche) Maßnahmen, ohne vertragliche Vereinbarung. Wer in diesem Moment konsequent handelt und uns als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer beauftragt, realisiert seine Forderungen schnellstmöglich, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Die gesetzlich verankerte Verwertung aufgrund Pfandrecht nach § 1235 BGB durch öffentliche Versteigerung ist eine wirtschaftlich gebotene Alternative zu langwierigen Mahn- und Klageverfahren – sie spart Zeit, reduziert Kosten und verhindert Schadensersatzrisiken seitens der Geschäftsführung (vgl. dazu: Schadensminderungspflicht § 43 Abs. 1 +2 GmbHG). Denn: Wenn Pfandrecht eindeutig geregelt ist, braucht es keinen keinen gerichtlichen Streit sondern eine rechtskonforme, schnelle Umsetzung.
Für den Gläubiger ist der Zahlungsausfall ein Ausnahmezustand – für uns tägliche Praxis. Unsere bewährten Strukturen garantieren einen rationellen und kostenoptimierten Ablauf. Durch unser Netzwerk erreichen wir tausende potenzielle Käufer. Die öffentliche Versteigerung – gesetzlich vorgeschrieben zur Wahrung der Rechte aller Beteiligten – ermöglicht, dass der marktgerechte Höchstpreis erzielt wird.
Doch kein Fall gleicht dem anderen. Jede Verwertung ist eine fallbezogene Maßnahme, die unter Berücksichtigung von § 254 BGB auch den Interessen des Schuldners Rechnung trägt. Die anfallenden Kosten richten sich nach Art, Umfang und wirtschaftlichem Potenzial des Pfandguts – stets mit dem Ziel, einen angemessenen Verwertungserlöszu erzielen. In geeigneten Fällen übernimmt sogar die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Kostenersparnis
Durch die rechtzeitige Einschaltung des Versteigerers sparen Sie Kosten für:
- Inkassounterhemen
- Schuldnerermittlung
- Rechtsanwaltshonorare
- Mahnbescheide
- Gerichtsverfahren
- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
- Vorschüsse und Gebühren für Gerichtsvollzieher
- Zinsen weil Sie nicht auf die vom Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner vereinbarten Ratenzahlungen warten müssen
- Gutachten.
