Pfand­rech­te – Das schar­fe Schwert der Gläu­bi­ger. Alles Wis­sens­wer­te erklärt.

Ein Pfand­recht dient der ding­li­chen Siche­rung einer gül­ti­gen For­de­rung. Es gewährt dem Gläu­bi­ger das Recht, eine For­de­rung durch Zugriff auf eine bestimm­te Sache des Schuld­ners zu befrie­di­gen.