M&A‑Abbruch bei Insol­venz­er­öff­nung: zwin­gend bei Abson­de­run­gen ver­pfän­de­ter Unter­neh­mens­an­tei­le und IP-Rech­ten

Nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens ist eine Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter unzu­läs­sig; eine Geneh­mi­gung oder Fort­füh­rung bereits begon­ne­ner M&A‑Prozesse ist recht­lich aus­ge­schlos­sen.