M&A‑Prozesse dauern Monate – öffentliche Versteigerung schafft Ergebnisse in Wochen — kostengünstiger, final.
Vorteile der Verwertung gemäß § 1235 BGB:
schnelle und rechtskonforme Alternative zur klassischen M&A‑Abwicklung
klare Fristen, keine Nachverhandlung
deutlich geringere Kosten als M&A, höhere Netto-Erlöse
BGH-konforme Verwertung verpfändeter Rechte (§ 1235 BGB).
Für Pfandgläubiger, Finanzierer, ihre Rechtsvertreter und Wirtschaftsanwälte, die Verwertungsentscheidungen rechtskonform, wirtschaftlich nachvollziehbar und haftungsarm begründen wollen – insbesondere bei Unternehmensanteilen, Marken und sonstigen Rechten im Distressed Case.
Gesetzlicher Regelfall statt Marktgewohnheit:
Die Sensibilisierung für dieses Thema nimmt deutlich zu. Das BGH-Urteil vom 27.10.2022 (IX ZR 145/21) setzt der Insolvenzverwaltung klare Grenzen – und zeigt, warum § 1235 BGB (öffentliche Versteigerung) die Haftungsrisiken für alle Verfahrensbeteiligten erheblich reduziert.Distressed‑M&A im Kosten- und Haftungsfokus:
Wie Retainer, Overheads und Honorare die Masse belasten – und welche persönlichen Risiken für Verwalter, Finanzierer und Pfandgläubiger entstehen.Öffentliche Versteigerung als „Safe Harbour“:
Zuschlag als hoheitlicher Akt, klare Endspielsituation ohne Nachverhandlung – und dokumentierte Wertfeststellung, die sich gegenüber Gläubigern und Gerichten vertreten lässt.
Was Sie in diesem White Paper erhalten
Dieses White Paper bietet eine juristisch fundierte, praxisorientierte Gegenüberstellung von Distressed‑M&A und öffentlicher Versteigerung als Verwertungsweg für Unternehmensanteile und IP-Rechte. Im Mittelpunkt stehen Gläubigerschutz, Kostenwahrheit und Haftungsrisiken – nicht abstrakte Theorien, sondern konkrete Entscheidungsgrundlagen für Ihre tägliche Praxis. Durch die Verwertung nach § 1235 BGB ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Schnell & effizient: standardisierter Ablauf in 4–6 Wochen, Vertragswerk und digitale Infrastruktur vorhanden, feste Termine, geringe Transaktionskosten.
- Rechtskonform & final: Zuschlag als rechtsverbindlicher Hoheitsakt – nicht nachverhandelbar mit klarer Rechtsfolge, Gewährleistungsausschluss, gutgläubiger Erwerb, unwiderrufliche Wertfeststellung.
- Transparent & fair: Gleiche Informationen und Fristen für alle geprüften Interessenten (NDA); Vertraulichkeit im Verfahren bleibt gewährleistet.
- Marktöffnend & ertragssteigernd: Wettbewerb durch offene Marktteilnahme, Markterschließung und Investorennetzwerk, regelmäßig bestmöglicher Erlös.
- Unabhängig & mediativ: Auf Unabhängigkeit und Wahrung der Interessen aller Verfahrensbeteiligten vereidigt.
Ihr „Safe Harbour“ bei der Verwertung von Anteilen & immateriellen Rechten
Seit über fünfzehn Jahren konzentrieren wir uns auf eine der Kernaufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Auktionators: die Verwertung von Unternehmensanteilen in Distressed-Situationen.
Gesetzlich legitimiert nach § 34b GewO sind wir auf unsere unabhängige, unparteiische und ordnungsgemäße Durchführung im Verfahren vereidigt.
Die Verwertung erfolgt als öffentliche Versteigerung gemäß §§ 1235, 383 BGB n.F. – eine gesetzlich geregelte Verwertungsoption ohne komplexe Vertragsstrukturen oder mehrstufige Verhandlungen.
Mit dem Zuschlag gemäß § 156 BGB tritt die Rechtswirkung unmittelbar ein; Signing und Closing fallen dabei zusammen.
Was die öffentliche Versteigerung auszeichnet
- Rechtskonform & final: Zuschlag als rechtsverbindlicher Hoheitsakt – nicht nachverhandelbar mit klarer Rechtsfolge.
- Transparent & fair: Gleiche Informationen und Fristen für alle geprüften Interessenten (NDA); die Vertraulichkeit im Verfahren bleibt gewährleistet.
- Schnell & effizient: Standardisierte Abläufe, feste Termine, geringe Transaktionskosten.
- Marktöffnend & ertragssteigernd: Wettbewerb durch offene Marktteilnahme.
- Unabhängig & mediativ: Auf Unabhängigkeit und Wahrung der Interessen aller Verfahrensbeteiligten vereidigt.
