Verwertungen von Sicherungsübereignungen
Für Banken, Sparkassen und Kreditinstitute übernehmen wir die rechtssichere und effiziente Verwertung von sicherungshalber übereigneten beweglichen Vermögenswerten, Unternehmensanteilen, Wertpapieren sowie immateriellen Rechten, einschließlich Patenten. Unsere Verwertungsverfahren erfolgen in strikter Übereinstimmung mit den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 6 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 73, 246 = GewA 73, 94 = GRUR 74, 31).
Das am 30. Dezember 2023 in Kraft getretene Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) verfolgt das Ziel, einen funktionierenden Markt für notleidende Kredite zu schaffen, die unter Art. 47a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) fallen. Nach Auffassung der BaFin umfasst der Begriff der notleidenden Kreditverträge nicht nur überfällige Forderungen, sondern auch gekündigte und endabgerechnete, titulierte, wertberichtigte oder abgeschriebene Kredite. Ob die gesetzlichen Regelungen des KrZwMG tatsächlich zu der von der Kreditzweitmarktrichtlinie angestrebten Belebung des Marktes führen, bleibt aus aktueller Perspektive abzuwarten.
Für Banken und Kreditinstitute stellt sich die Frage, welche Strategie zur Verwertung notleidender Forderungen den wirtschaftlich sinnvollsten Ansatz bietet. Während der Verkauf an Aufkäufer von Non-Performing Loans (NPLs) in der Regel mit erheblichen Abschlägen verbunden ist, bietet die öffentliche Versteigerung eine attraktive und effiziente Alternative. Durch ein transparentes, rechtssicheres und marktorientiertes Verfahren lassen sich oftmals höhere Erlöse erzielen als beim pauschalen Verkauf an spezialisierte Investoren.
Die Deutsche Pfandverwertung steht Banken und Finanzinstituten als erfahrener Partner zur Verfügung, um eine professionelle, gesetzeskonforme und wirtschaftlich optimierte Verwertung durch öffentliche Versteigerungen sicherzustellen.
Die öffentliche Versteigerung ermöglicht eine zügige, transparente und rechtlich unanfechtbare Realisierung der Sicherheiten. Für die Auftraggeberin gestaltet sich der Prozess äußerst effizient, da die gesamte Abwicklung – von der Vorbereitung über die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung bis hin zur Durchführung der Versteigerung – durch uns übernommen wird.
Als erfahrene Spezialisten in der Verwertung von Sicherheiten steht die Deutsche Pfandverwertung als bewährter Partner für die rechtskonforme und wirtschaftlich optimierte Umsetzung dieser Verfahren zur Verfügung.