Nur bei Unternehmensanteilen und Rechten aller Art.
Wir versteigern im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte.
Leiter der Versteigerung:
F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Alles Wissenswerte auch im Video: Unsere freundliche Avatarin Julia erklärt Ihnen im Video, wie eine Versteigerung bei der Deutschen Pfandverwertung funktioniert > Übersichtsseite Versteigerungstermine.
Neuware: ca, 5.100 Paar Damenschuhe und Sandalen der Marke Onygo.
> Inventarlisten als 2 Excel-Tabellen abrufbar als Download (Zip) — linke Kolumne unter den Fotos, roter Button “Download”.
Irrtümer, Aussonderung von Fremdrechten vorbehalten. Keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser hier genannten uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Bildmaterial oder Inventurliste des Versteigerungsguts.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Positionen kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, aufgrund rechtlicher Vorgaben zurückgezogen werden oder zu anderen Konditionen aufgerufen werden können. Es gelten die Konditionen zum Aufruf während der laufenden Versteigerung. Es besteht kein Anspruch auf Aufruf. Es kann auch in Sachgesamtheit aufgerufen werden. Aufgrund eventuell technischer Probleme kann die Aktualität der Angaben nicht gewährleistet werden.
Im Falle von Rechten: Sie können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) alle vom Gläubiger zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente im Datenraum einsehen. Bitte verwenden Sie dazu das NDA-Formular hier links auf der Seite.
In einer öffentlichen Versteigerung erworbene Gegenstände oder Rechte sind gemäß § 935 Abs. 2 BGB immer gutgläubig erworben.
Es wird gemäß § 445 BGB unter Ausschluss der Gewährleistung angeboten. Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ist bei öffentlichen Versteigerungen nicht einschlägig. Wir raten dazu, vor Teilnahme an der Versteigerung die Gegenstände zu besichtigen.
Im Falle von Sachen/Gegenständen: Die Besichtigung ist nur für voll geschäftsfähige Personen und nur persönlich erlaubt. Besichtigung auf eigene Gefahr, nur mit original unterschriebener Enthaftungserklärung (Formular wird mit Übermittlung Ihrer Anfrage per PDF übersandt und ist beim Besichtigungstermin vorzulegen).
Wenn Sie einen Besichtigungstermin der Versteigerungsgegenstände (bei Sachen/Waren) wünschen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen oder Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter, die voll geschäftsfähig sind und uns einen Handelsregisterauszug bzw. Prokura-Nachweis übermittelt haben.
Notwendige Voraussetzung und Bedingung ist die rechtzeitige (bis 24 Stunden vor Versteigerungstermin) Registrierung - bei online Live auf unserer eigenen Versteigerungsplattform (> Link) - vorab und Bestätigung durch uns beziehungsweise die rechtzeitige Übermittlung eines schriftlichen Gebotsformulars (für schriftliche oder telefonische Gebote > Kolumne links) vorab mit Ihrem Wunschpreis, um zur Versteigerung zugelassen zu werden. Um zu verhindern, dass Sie überboten werden, können Sie auch online live bieten (> 4.).
Eine Sicherheitsleistung von 1 Euro von Ihrem persönlichen Bankkonto per Banküberweisung an uns ist zur Feststellung Ihrer Identität aufgrund Geldwäschegesetz GwG notwendig (24 Stunden vor Versteigerungstermin auf unserem Konto eintreffend). Die Kontodaten erhalten Sie nach Akzeptanz Ihres schriftlichen Gebotsformulars. Sie erhalten diesen 1 Euro umgehend nach Beendigung der Versteigerung zurücküberwiesen. Falls uns Ihre Identität bekannt ist, brauchen Sie den Betrag nicht mehr zu überweisen. Neu-Registrierende für Online-Live-Bieten, die auch ein schriftliches Gebotsformular (als Sicherheitsgebot bei Abwesenheit z.B.) übersenden, müssen nur einmal 1 EUR überweisen.
1. Gebote: Bei Pfandrechtsverwertungen gibt es keinen Mindestpreis.
Grundsätzlich nehmen wir alle Gebote entgegen. Aber damit Sie bei Vorgeboten eine realistische Chance auf Erfolg haben, sollte Ihr Gebot fair und marktgerecht sein. Der von uns angegebene VHS-Preis dient der Orientierung.
Sie können vorab entweder ein schriftliches Gebot (> 2.) oder ein Online-Vorgebot abgeben bzw. mit Versteigerungsbeginn telefonisch (auf Anfrage) oder online-live bieten. Online-Vorgebote und Live-Bieten wird unten unter Punkt 4. erklärt, auch die notwendige Online-Registrierung.
2. Schriftliches Gebot mit Ihrem Wunschpreis
Wenn Ihnen das Versteigerungsgut gefällt und Sie schriftlich oder telefonisch (auf Anfrage) bieten wollen, übermitteln Sie uns mit dem Gebotsformular Ihren Wunschpreis (auch für Telefonbieter als Sicherheitsgebot) bis 2 Tage vor Versteigerungsbeginn.
Wenn Ihr Wunschgebot in der Versteigerung das höchste ist, dann erhalten Sie automatisch den Zuschlag.
Hinweis für das Gebotsformular und für Online-Bieter: Bitte berücksichtigen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu bezahlen. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zusammen, nach der Aufgeldstaffel. Sie bestimmen, was Sie insgesamt bezahlt möchten.
Beispiel: Sie geben ein schriftliches Gebot über 1.000,00 Euro ab. Darauf addiert sich das Aufgeld. Beispiel: Bei einem Aufgeld von 25 % sind das 250,00 Euro. Die Höhe des Aufgelds ist für Sie nicht von Belang, denn Sie bestimmen, was Ihnen das Versteigerungsgut inklusive Aufgeld insgesamt wert ist.
Nur auf das Aufgeld berechnen wir die MwSt. Beim Beispiel von 25 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis 1.000 Euro beträgt die MwSt. 47,50 Euro. Das Versteigerungsgut würden Sie bei diesem Beispiel für insgesamt 1.297,50 Euro bekommen.
Hinweis: Auf den Zuschlagsbetrag selbst wird keine Umsatzsteuer erhoben, da es sich um eine nicht steuerbare Verwertung kraft gesetzlicher Pfandrechtsposition oder anderer dinglicher Sicherungsrechte handelt (sog. dingliche Surrogation gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG analog i. V. m. Rechtsprechung des BFH).
3. Aufgeldstaffel
Dem höchstbietenden Käufer wird ein zu zahlendes Aufgeld zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld berechnet nach folgender Staffel:
18 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,-- bis 199.999,99 EUR
15 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,-- bis 349.999,99 EUR
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,-€ bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,-€ bis 699.999,99 €
8 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,-€ bis 999.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,-€ bis 3.999.999,99 €
3 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Online-Live-Bieten / Online-Vorgebote
Für Teilnehmer, die nur live bieten wollen, bitte vorab registrieren (> roter Button unten). Wenn Sie eventuell mehr als Ihr (schriftliches) Vorgebot bieten wollen, dann können Sie auch beim Online-Live-Bieten teilnehmen und Ihr Gebot anpassen.
Die Freischaltung zur Online-Versteigerungsplattform (Online-Auktion mit Live Stream) erhalten Neu-Registrierende nach Zahlungseingang der Sicherheitsleistung von 1 EUR zur Identitätsfeststellung. Sobald Sie den Bestätigungslink zu Ihrer Registrierung Online-Live-Bieten aktiviert haben (ggfs. im Spam-Ordner nachsehen), erhalten Sie dazu die Zahlungsinformation.
Um Online-Vorgebote abzugeben bzw. beim Online-Live-Bieten dabei zu sein, hier rechtzeitig registrieren (falls nicht bereits auf der Versteigerungsplattform registriert):
5. Versteigerungsbeginn
6. Zuschlag und Zahlung
Mit Zuschlag geht das ersteigerte Versteigerungsgut unwiderruflich in das Eigentum des Bieters über.
Die Zahlung in Euro ist sofort nach Zuschlag fällig per Online-Sofortüberweisung (unmittelbar liquiditätswirksame Zahlung) vom persönlichen Konto des Bieters bzw. vom Geschäftskonto bei gewerblichen Bietern. Die Zahlung muss vollständig erfolgen (Zuschlagspreis sowie Aufgeld und Mehrwertsteuer auf das Aufgeld). Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.
7. Abholung / Übergabe
Die Abholung – bzw. im Falle von Rechten die Übergabe durch Übertragungsvereinbarung – erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Zuschlagspreises sowie des Aufgelds (zuzüglich Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) und nach Freigabe durch uns an den/die Auftraggeber/in.
Der Käufer hat nach Zahlungseingang bei uns unverzüglich mit dem/der Auftraggeber/in einen Abholtermin zu vereinbaren.
Die Abholung erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten des Käufers in der Regel innerhalb von sieben Tagen.
Bei Abholung bestätigt der Käufer schriftlich den vollständigen Erhalt des ersteigerten Pfandguts.
Im Falle von Rechten erfolgt anstelle einer Abholung die Übertragung des Rechts durch entsprechende Übertragungsvereinbarung. Diese ist nach vollständiger Bezahlung kurzfristig durchzuführen; der Käufer hat hierfür unverzüglich Sorge zu tragen, in der Regel durch Beauftragung eines Notars.
8. Weitere Hinweise
Hinweis Gebotsannahme: Das Gebot des Käufers wird ca. 20 Sekunden nach Eingang gemäß § 156 BGB gegen das Höchstgebot angenommen. Mit Zuschlag geht das Risiko auf den Bieter über. Der Bieter trägt die Verantwortung und die Kosten für den Transport des Versteigerungsguts.
Hinweis zur Zahlung: Wir sind treuhänderisch für Gläubiger und Schuldner tätig und zur Sicherstellung der sofortigen Zahlung verpflichtet. Spätere Banküberweisungen sind deshalb leider nicht möglich. Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.
Hinweis zur Abholung - Übergabe: Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber/in abgetreten. Die örtlichen Gegebenheiten bei den Versteigerungen sind unterschiedlich. Es ist Aufgabe der Käufer, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keinerlei Kosten für Abholaufwendungen der Käufer. Im Fall der nicht fristgerechten Abholung übernehmen wir die Räumung und stellen die Kosten laut Versteigerungsbedingungen in Rechnung.
1. Versteigerungsverfahren:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR. Die Versteigerung wird öffentlich und für jedermann zugänglich durch schriftliche und digitale Gebotsabgabe in einer Versteigerung durchgeführt. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR behält sich vor, die Teilnahme an der Versteigerung sowie die Erteilung von Zuschlägen von einer Registrierung des Bieters und/oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.
2. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:
Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen (sowie Aufgeld / MwSt. auf das Aufgeld) werden sofort fällig und sind per Sofort-Überweisung vom persönlichen Konto des Käufers zu entrichten. Anderweitige Zahlungen werden aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG zurückgewiesen. Die Veräußerung der Pfandsachen steht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungsguts kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
3. Gewährleistung:
Sämtliche Angaben der Versteigerungsausschreibung dienen lediglich der Identifizierbarkeit der jeweiligen Versteigerungssache; eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben. Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Versteigerungsgegenstände wird weder seitens unserer Auftraggeber noch seitens der Ostermayer & Dr. Gold GbR übernommen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR sowie die gesetzlichen Vorschriften zu öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere gemäß §§ 445, 1242 BGB.
4. Versteigerungsgut / Gebote:
5. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Alle Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden gemäß § 14 BGB, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) durch Einzelrichter, bei Anwendung des materiellen Rechts und der Verfahrenssprache des Schiedsgerichts der IHK München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche bei nicht Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.