Wir versteigern im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte.
Leiter der Versteigerung: F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Alles Wissenswerte auch im Video: Unsere freundliche Avatarin Julia erklärt Ihnen im Video, wie eine Versteigerung bei der Deutschen Pfandverwertung funktioniert > Übersichtsseite Versteigerungstermine.
1 gebrauchte Industriegasturbine (IGT) (in Einzelteilen auf 100 Paletten) des Herstellers General Electric (GE) des Typs LM2500+ (Modellnummer: 7LM2500-PC-MDWG02; Seriennummer: 679–107). Fotos unter “Downlaod” (roter Button, links unten) als PDF-Folge abrufbar
Ein 83seitiger “Engine Incoming Report” mit Abbildungen ist nach Abgabe einer NDA (Formular links in grauer Kolumne) abrufbar.
Hinweise / Ergänzung zum Engine Incoming Report:
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE), des Typs LM2500+ (Modellnummer: 7LM2500-PC-MDWG02; Seriennummer: 679–107). Aufgrund eines umfassenden Betriebsausfalls im Jahre 2018 wurde die LM2500+ umgehend zum Pfandgläubiger gebracht, um zunächst zur Begutachtung in Einzelteile zerlegt zu werden. Eine gründliche Begutachtung der Module und Einzelteile ergab, dass die veranschlagten Reparaturkosten der Maschine deren Wert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Auftrag wurde auf Wunsch des Kunden abgebrochen. Seit 2018 werden die verbleibenden Einzelteile durch den Pfandgläubiger verwahrt. Auf den Incoming Inspection Report (pdf.-Datei „679–107”) und die vollständige Einzelteilliste (excel sheet “MDP_L08548_Teileliste#2) sowie die nachfolgende Erklärung dazu wird verwiesen (> diese genannten Dokumente sind ebenfalls im Datenraum abrufbar). Anm.: “Missing“ = diese Teile fehlten bei Anlieferung. “Serv./Unbef.“ = Bauteile sind serviceable. “Repair“ = Reparatur zunächst in Betracht gezogen. Teile noch nicht als Scrap aussortiert. Ob eine Reparatur tatsächlich möglich ist und zu welchen Kosten kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. “Scrap” = Diese Bauteile sind Schrott.
> Voraussetzung zur Teilnahme: Registrierte Bieter müssen bis 48 Stunden vor Teilnahme Erklärungen zur Exportkontrolle unterzeichnen (diese Formulare werden nach Registrierung zugesandt).
Zur Information:
Der Versteigerungsgegenstand (Klassifizierung: 9A991) unterliegt aktuellem EU- und US-Exportkontrollrecht, insb. gegenüber der Russischen Föderation und Belarus. Interessenten und Bieter verpflichten sich insbesondere:
- zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und Verordnung (EG) des Rates vom 18.05.2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, in der jeweils aktuellen Fassung und
- keine ersteigerten Waren, Güter und/oder Technologie an natürliche oder juristischer Personen oder andere Rechtsträger in der Russischen Föderation oder Belarus oder zum Gebrauch in der Russischen Föderation oder Belarus zu (re-) exportieren,
und zwar auch dann, wenn Bieter und/oder Endverwender nicht der Rechtsordnung der EU unterliegen.
Zuwiderhandlungen entbinden den Pfandgläubiger von seinen Pflichten und werden der zuständige Behörde in der Europäischen Union gemeldet.
Interessenten und Bieter verpflichten sich darüber hinaus im Rahmen der Versteigerung zur Einhaltung des Exportkontrollrechts der Europäischen Union, Deutschlands, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder weiteren Rechtsordnung der die Interessenten und Bieter unterworfen sind. Interessenten und Bieter verpflichten sich keine Gebote abzugeben, wenn die mit der Versteigerung verbundenen Rechtsgeschäfte und/oder die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung einen Verstoß gegen eine oder mehrere oben genannten Exportkontrollvorschriften darstellen würde.
Bereits bei der Registrierung sind Interessenten verpflichtet dem Pfandverwerter und dem Pfandgläubiger sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen die vernünftigerweise verlangt werden können, um eine abschließende exportkontrollrechtliche Prüfung durchführen zu können. Dies umfasst auch aber nicht nur ein End User Statement.
Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen stellen
- einen irreparablen Vertragsverstoß dar und berechtigt den Pfandgläubiger unbeschadet sonstiger Rechte, zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag und Entbindung seiner Pflichten, ohne deswegen dafür eine Haftung übernehmen zu müssen, und
- verpflichten den Käufer zu Minderung von Schadensersatz und Vermeidung sonstiger nachteiliger Auswirkungen.
Irrtümer, Aussonderung von Fremdrechten vorbehalten. Keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser hier genannten uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Bildmaterial oder Inventurliste des Versteigerungsguts.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Positionen kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, aufgrund rechtlicher Vorgaben zurückgezogen werden oder zu anderen Konditionen aufgerufen werden können. Es gelten die Konditionen zum Aufruf während der laufenden Versteigerung. Es besteht kein Anspruch auf Aufruf. Es kann auch in Sachgesamtheit aufgerufen werden. Aufgrund eventuell technischer Probleme kann die Aktualität der Angaben nicht gewährleistet werden.
Im Falle von Rechten: Sie können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) alle vom Gläubiger zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente im Datenraum einsehen. Bitte verwenden Sie dazu das NDA-Formular hier links auf der Seite.
In einer öffentlichen Versteigerung erworbene Gegenstände oder Rechte sind gemäß § 935 Abs. 2 BGB immer gutgläubig erworben.
Es wird gemäß § 445 BGB unter Ausschluss der Gewährleistung angeboten. Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ist bei öffentlichen Versteigerungen nicht einschlägig. Wir raten dazu, vor Teilnahme an der Versteigerung die Gegenstände zu besichtigen.
Im Falle von Sachen/Gegenständen: Die Besichtigung ist nur für voll geschäftsfähige Personen und nur persönlich erlaubt. Besichtigung auf eigene Gefahr, nur mit original unterschriebener Enthaftungserklärung (Formular wird mit Übermittlung Ihrer Anfrage per PDF übersandt und ist beim Besichtigungstermin vorzulegen).
Wenn Sie einen Besichtigungstermin der Versteigerungsgegenstände (bei Sachen/Waren) wünschen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen oder Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter, die voll geschäftsfähig sind und uns einen Handelsregisterauszug bzw. Prokura-Nachweis übermittelt haben.
Notwendige Voraussetzung und Bedingung ist die rechtzeitige (bis 24 Stunden vor Versteigerungstermin) Registrierung - bei online Live auf unserer eigenen Versteigerungsplattform (> Link) - vorab und Bestätigung durch uns beziehungsweise die rechtzeitige Übermittlung eines schriftlichen Gebotsformulars (für schriftliche oder telefonische Gebote > Kolumne links) vorab mit Ihrem Wunschpreis, um zur Versteigerung zugelassen zu werden. Um zu verhindern, dass Sie überboten werden, können Sie auch online live bieten (> 4.).
Eine Sicherheitsleistung von 1 Euro von Ihrem persönlichen Bankkonto per Banküberweisung an uns ist zur Feststellung Ihrer Identität aufgrund Geldwäschegesetz GwG notwendig (24 Stunden vor Versteigerungstermin auf unserem Konto eintreffend). Die Kontodaten erhalten Sie nach Akzeptanz Ihres schriftlichen Gebotsformulars. Sie erhalten diesen 1 Euro umgehend nach Beendigung der Versteigerung zurücküberwiesen. Falls uns Ihre Identität bekannt ist, brauchen Sie den Betrag nicht mehr zu überweisen. Neu-Registrierende für Online-Live-Bieten, die auch ein schriftliches Gebotsformular (als Sicherheitsgebot bei Abwesenheit z.B.) übersenden, müssen nur einmal 1 EUR überweisen.
Persönliche Teilnahme:
Privatpersonen können unter nachfolgend aufgeführten Konditionen in Präsenz in der digitalen Betriebsstätte persönlich Gebote abgeben: Es sind allesamt diese Voraussetzungen bis spätestens drei (3) Tage vor dem Versteigerungstermin zu erfüllen.
1. Registrierung auf der Online-Live-Versteigerungsplattform und Bestätigung der Registrierung durch uns. Teilen Sie uns Ihren Präsenzgebotswunsch mit.
2. Das Gebotsformular und eine Kopie des gültigen Personaldokuments ist an uns zu übersenden und der Erhalt muss von uns bestätigt worden sein.
3. Unsere Prozesse sind alle digitalisiert. Vor Ort können Gebote nur digital und aus Sicherheitsgründen zur Verhinderung z.B. von Schadsoftware in unser internes Netzwerk nur über unsere eigenen, an den Bieter zur Verfügung gestellten Computer/Pad gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 EUR für die während der Versteigerung leihweise Überlassung des digitalen Geräts abgegeben werden. Diese Sicherheitsleistung muss spätestens 48 Stunden vor Präsenzteilnahme auf unserem Bankkonto eingegangen sein und wird nach Beendigung der Versteigerung innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen. im Falle eines erfolgreichen Gebots kann diese Sicherheitsleistung aufgerechnet werden.
1. Gebote: Bei Pfandrechtsverwertungen gibt es keinen Mindestpreis.
Grundsätzlich nehmen wir alle Gebote entgegen. Aber damit Sie bei Vorgeboten eine realistische Chance auf Erfolg haben, sollte Ihr Gebot fair und marktgerecht sein. Der von uns angegebene VHS-Preis dient der Orientierung.
Sie können vorab entweder ein schriftliches Gebot (> 2.) oder ein Online-Vorgebot abgeben bzw. mit Versteigerungsbeginn telefonisch (auf Anfrage) oder online-live bieten. Online-Vorgebote und Live-Bieten wird unten unter Punkt 4. erklärt, auch die notwendige Online-Registrierung.
2. Schriftliches Gebot mit Ihrem Wunschpreis
Wenn Ihnen das Versteigerungsgut gefällt und Sie schriftlich oder telefonisch (auf Anfrage) bieten wollen, übermitteln Sie uns mit dem Gebotsformular Ihren Wunschpreis (auch für Telefonbieter als Sicherheitsgebot) bis 2 Tage vor Versteigerungsbeginn.
Wenn Ihr Wunschgebot in der Versteigerung das höchste ist, dann erhalten Sie automatisch den Zuschlag.
Hinweis für das Gebotsformular und für Online-Bieter: Bitte berücksichtigen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu bezahlen. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zusammen, nach der Aufgeldstaffel. Sie bestimmen, was Sie insgesamt bezahlt möchten.
Beispiel: Sie geben ein schriftliches Gebot über 1.000,00 Euro ab. Darauf addiert sich das Aufgeld. Beispiel: Bei einem Aufgeld von 25 % sind das 250,00 Euro. Die Höhe des Aufgelds ist für Sie nicht von Belang, denn Sie bestimmen, was Ihnen das Versteigerungsgut inklusive Aufgeld insgesamt wert ist.
Nur auf das Aufgeld berechnen wir die MwSt. Beim Beispiel von 25 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis 1.000 Euro beträgt die MwSt. 47,50 Euro. Das Versteigerungsgut würden Sie bei diesem Beispiel für insgesamt 1.297,50 Euro bekommen.
3. Aufgeldstaffel
Dem höchstbietenden Käufer wird ein zu zahlendes Aufgeld zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld berechnet nach folgender Staffel:
18 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,-- bis 199.999,99 EUR
15 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,-- bis 349.999,99 EUR
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,-€ bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,-€ bis 699.999,99 €
8 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,-€ bis 999.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,-€ bis 3.999.999,99 €
3 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Online-Live-Bieten / Online-Vorgebote
Für Teilnehmer, die nur live bieten wollen, bitte vorab registrieren (> roter Button unten). Wenn Sie eventuell mehr als Ihr (schriftliches) Vorgebot bieten wollen, dann können Sie auch beim Online-Live-Bieten teilnehmen und Ihr Gebot anpassen.
Die Freischaltung zur Online-Versteigerungsplattform erhalten Neu-Registrierende nach Zahlungseingang der Sicherheitsleistung von 1 EUR zur Identitätsfeststellung. Sobald Sie den Bestätigungslink zu Ihrer Registrierung Online-Live-Bieten aktiviert haben (ggfs. im Spam-Ordner nachsehen), erhalten Sie dazu die Zahlungsinformation.
Um Online-Vorgebote abzugeben bzw. beim Online-Live-Bieten dabei zu sein, hier rechtzeitig registrieren (falls nicht bereits auf der Versteigerungsplattform registriert):
5. Versteigerungsbeginn
6. Zuschlag und Zahlung
Mit Zuschlag geht das ersteigerte Versteigerungsgut unwiderruflich in das Eigentum des Bieters über.
Die Zahlung in Euro ist sofort nach Zuschlag fällig per Online-Sofortüberweisung vom persönlichen Konto des Bieters. Die Zahlung muss vollständig erfolgen (Zuschlagspreis sowie Aufgeld und Mehrwertsteuer auf das Aufgeld). Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.
7. Abholung / Übergabe
Die Abholung - bzw. Übergabe durch Übertragungsvereinbarung im Falle von Rechten - erfolgt nach vollständiger Bezahlung (Zuschlagpreis sowie Aufgeld inkl. Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) nach Freigabe durch uns an den/die Auftraggeber/in, auf eigene Verantwortung des Käufers, auf dessen Kosten und nach Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber/in, der Regel innerhalb von sieben Tagen.
8. Weitere Hinweise
Hinweis Gebotsannahme: Das Gebot des Käufers wird ca. 20 Sekunden nach Eingang gemäß § 156 BGB gegen das Höchstgebot angenommen. Mit Zuschlag geht das Risiko auf den Bieter über. Der Bieter trägt die Verantwortung und die Kosten für den Transport des Versteigerungsguts.
Hinweis zur Zahlung: Wir sind treuhänderisch für Gläubiger und Schuldner tätig und zur Sicherstellung der sofortigen Zahlung verpflichtet. Spätere Banküberweisungen sind deshalb leider nicht möglich. Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.
Hinweis zur Abholung - Übergabe: Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber/in abgetreten. Die örtlichen Gegebenheiten bei den Versteigerungen sind unterschiedlich. Es ist Aufgabe der Käufer, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keinerlei Kosten für Abholaufwendungen der Käufer. Im Fall der nicht fristgerechten Abholung übernehmen wir die Räumung und stellen die Kosten laut Versteigerungsbedingungen in Rechnung.
1. Versteigerungsverfahren:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR. Die Versteigerung wird öffentlich und für jedermann zugänglich durch schriftliche und digitale Gebotsabgabe in einer Versteigerung durchgeführt. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR behält sich vor, die Teilnahme an der Versteigerung sowie die Erteilung von Zuschlägen von einer Registrierung des Bieters und/oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.
2. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:
Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen (sowie Aufgeld / MwSt. auf das Aufgeld) werden sofort fällig und sind per Sofort-Überweisung vom persönlichen Konto des Käufers zu entrichten. Anderweitige Zahlungen werden aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG zurückgewiesen. Die Veräußerung der Pfandsachen steht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungsguts kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
3. Gewährleistung:
Sämtliche Angaben der Versteigerungsausschreibung dienen lediglich der Identifizierbarkeit der jeweiligen Versteigerungssache; eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben. Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Versteigerungsgegenstände wird weder seitens unserer Auftraggeber noch seitens der Ostermayer & Dr. Gold GbR übernommen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR sowie die gesetzlichen Vorschriften zu öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere gemäß §§ 445, 1242 BGB.
4. Versteigerungsgut / Gebote:
5. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Alle Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden gemäß § 14 BGB, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) durch Einzelrichter, bei Anwendung des materiellen Rechts und der Verfahrenssprache des Schiedsgerichts der IHK München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche bei nicht Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
Adresse
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9
D-83623 Dietramszell
Tel. +49 (0) 8027 908 9928
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