Öffent­lich Ver­stei­ge­rung auf­grund rechts­ge­schäft­lich ver­ein­bar­ten Pfand­rechts

Öffentlich Versteigerung aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarten Pfandrechts

Datum und Ort der Versteigerung:

Rechtliche Hinweise / Legal informations:

Formulare (Deutsch):

Forms (English):

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Weitere Dokumente (falls vorhanden)

Wir versteigern im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte.

Versteigerungstermin: Montag, den 07.10.2024 - ab 14.00 Uhr
Versteigerungsort: Dr.-Ernst -Zimmermann-Str. 2, 14974 Ludwigsfelde

Leiter der Versteigerung: F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

Alles Wissenswerte auch im Video: Unsere freundliche Avatarin Julia erklärt Ihnen im Video, wie eine Versteigerung bei der Deutschen Pfandverwertung funktioniert > Übersichtsseite Versteigerungstermine.

Versteigerungsgut:

1 gebrauch­te Indus­trie­gas­tur­bi­ne (IGT) (in Ein­zel­tei­len auf 100 Palet­ten) des Her­stel­lers Gene­ral Elec­tric (GE) des Typs LM2500+ (Modell­num­mer: 7LM2500-PC-MDW­G02; Seri­en­num­mer: 679–107). Fotos unter “Down­laod” (roter But­ton, links unten)  als PDF-Fol­ge abruf­bar

Ein 83seitiger “Engi­ne Inco­ming Report” mit Abbil­dun­gen ist nach Abga­be einer NDA (For­mu­lar links in grau­er Kolum­ne) abruf­bar.

Hin­wei­se / Ergän­zung zum Engi­ne Inco­ming Report:

Bei dem Ver­stei­ge­rungs­ob­jekt han­delt es sich um eine gebrauch­te Indus­trie­gas­tur­bi­ne (IGT) des Her­stel­lers Gene­ral Elec­tric (GE), des Typs LM2500+ (Modell­num­mer: 7LM2500-PC-MDW­G02; Seri­en­num­mer: 679–107). Auf­grund eines umfas­sen­den Betriebs­aus­falls im Jah­re 2018 wur­de die LM2500+ umge­hend zum Pfand­gläu­bi­ger gebracht, um zunächst zur Begut­ach­tung in Ein­zel­tei­le zer­legt zu wer­den. Eine gründ­li­che Begut­ach­tung der Modu­le und Ein­zel­tei­le ergab, dass die ver­an­schlag­ten Repa­ra­tur­kos­ten der Maschi­ne deren Wert über­stei­gen (wirt­schaft­li­cher Total­scha­den). Der Auf­trag wur­de auf Wunsch des Kun­den abge­bro­chen. Seit 2018 wer­den die ver­blei­ben­den Ein­zel­tei­le durch den Pfand­gläu­bi­ger ver­wahrt. Auf den Inco­ming Inspec­tion Report (pdf.-Datei „679–107”) und die voll­stän­di­ge Ein­zel­teil­lis­te (excel sheet “MDP_L08548_Teileliste#2) sowie die nach­fol­gen­de Erklä­rung dazu wird ver­wie­sen (> die­se genann­ten Doku­men­te sind eben­falls im Daten­raum abruf­bar). Anm.: “Miss­ing“ = diese Tei­le fehl­ten bei Anlie­fe­rung.  “Serv./Unbef.“ = Bau­tei­le sind ser­viceable.  “Repair“ = Repa­ra­tur zunächst in Betracht gezo­gen. Tei­le noch nicht als Scrap aus­sor­tiert. Ob eine Repa­ra­tur tat­säch­lich mög­lich ist und zu wel­chen Kos­ten kann der­zeit nicht abschlie­ßend beur­teilt wer­den. “Scrap” = Die­se Bau­tei­le sind Schrott.

> Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me: Regis­trier­te Bie­ter müs­sen bis 48 Stun­den vor Teil­nah­me Erklä­run­gen zur Export­kon­trol­le unter­zeich­nen (die­se For­mu­la­re wer­den nach Regis­trie­rung zuge­sandt).

Zur Infor­ma­ti­on:

Der Ver­stei­ge­rungs­ge­gen­stand (Klas­si­fi­zie­rung: 9A991) unter­liegt aktu­el­lem EU- und US-Export­kon­troll­recht, insb. gegen­über der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on und Bela­rus. Inter­es­sen­ten und Bie­ter ver­pflich­ten sich ins­be­son­de­re:

-       zur Ein­hal­tung der Ver­ord­nung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restrik­ti­ve Maß­nah­me ange­sichts der Hand­lun­gen Russ­lands, die die Lage in der Ukrai­ne desta­bi­li­sie­ren und Ver­ord­nung (EG) des Rates vom 18.05.2006 über restrik­ti­ve Maß­nah­men gegen Prä­si­dent Lukaschen­ko und ver­schie­de­ne bela­rus­si­sche Amts­trä­ger, in der jeweils aktu­el­len Fas­sung und

-       kei­ne erstei­ger­ten Waren, Güter und/oder Tech­no­lo­gie an natür­li­che oder juris­ti­scher Per­so­nen oder ande­re Rechts­trä­ger in der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on oder Bela­rus oder zum Gebrauch in der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on oder Bela­rus zu (re-) expor­tie­ren,

 und zwar auch dann, wenn Bie­ter und/oder End­ver­wen­der nicht der Rechts­ord­nung der EU unter­lie­gen.

Zuwi­der­hand­lun­gen ent­bin­den den Pfand­gläu­bi­ger von sei­nen Pflich­ten und wer­den der zustän­di­ge Behör­de in der Euro­päi­schen Uni­on gemel­det.

Inter­es­sen­ten und Bie­ter ver­pflich­ten sich dar­über hin­aus im Rah­men der Ver­stei­ge­rung zur Ein­hal­tung des Export­kon­troll­rechts der Euro­päi­schen Uni­on, Deutsch­lands, der Ver­ein­ten Natio­nen, der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka und jeder wei­te­ren Rechts­ord­nung der die Inter­es­sen­ten und Bie­ter unter­wor­fen sind. Inter­es­sen­ten und Bie­ter ver­pflich­ten sich kei­ne Gebo­te abzu­ge­ben, wenn die mit der Ver­stei­ge­rung ver­bun­de­nen Rechts­ge­schäf­te und/oder die tat­säch­li­che oder beab­sich­tig­te Ver­wen­dung einen Ver­stoß gegen eine oder meh­re­re oben genann­ten Export­kon­troll­vor­schrif­ten dar­stel­len wür­de.

Bereits bei der Regis­trie­rung sind Inter­es­sen­ten ver­pflich­tet dem Pfand­ver­wer­ter und dem Pfand­gläu­bi­ger sämt­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len die ver­nünf­ti­ger­wei­se ver­langt wer­den kön­nen, um eine abschlie­ßen­de export­kon­troll­recht­li­che Prü­fung durch­füh­ren zu kön­nen. Dies umfasst auch aber nicht nur ein End User State­ment.

Ver­stö­ße gegen eine oder meh­re­re der genann­ten Ver­pflich­tun­gen stel­len

-       einen irrepa­ra­blen Ver­trags­ver­stoß dar und berech­tigt den Pfand­gläu­bi­ger unbe­scha­det sons­ti­ger Rech­te, zum sofor­ti­gen Rück­tritt vom Kauf­ver­trag und Ent­bin­dung sei­ner Pflich­ten, ohne des­we­gen dafür eine Haf­tung über­neh­men zu müs­sen, und

-       ver­pflich­ten den Käu­fer zu Min­de­rung von Scha­dens­er­satz und Ver­mei­dung sons­ti­ger nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen.

 

Irrtümer, Aussonderung von Fremdrechten vorbehalten. Keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser hier genannten uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Bildmaterial oder Inventurliste des Versteigerungsguts.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Positionen kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, aufgrund rechtlicher Vorgaben zurückgezogen werden oder zu anderen Konditionen aufgerufen werden können. Es gelten die Konditionen zum Aufruf während der laufenden Versteigerung. Es besteht kein Anspruch auf Aufruf. Es kann auch in Sachgesamtheit aufgerufen werden. Aufgrund eventuell technischer Probleme kann die Aktualität der Angaben nicht gewährleistet werden.

Persönliche Besichtigung:

Im Falle von Gegenständen: Sie vereinbaren einen Besichtigungstermin für den Lagerort Dr.-Ernst ‑Zim­mer­mann-Str. 2, 14974 Lud­wigs­fel­de und sehen sich die Ware an.

Im Falle von Rechten: Sie können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) alle vom Gläubiger zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente im Datenraum einsehen. Bitte verwenden Sie dazu das NDA-Formular hier links auf der Seite.

 

In einer öffentlichen Versteigerung erworbene Gegenstände oder Rechte sind gemäß § 935 Abs. 2 BGB immer gutgläubig erworben.

Es wird gemäß § 445 BGB unter Ausschluss der Gewährleistung angeboten. Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ist bei öffentlichen Versteigerungen nicht einschlägig. Wir raten dazu, vor Teilnahme an der Versteigerung die Gegenstände zu besichtigen.

Im Falle von Sachen/Gegenständen: Die Besichtigung ist nur für voll geschäftsfähige Personen und nur persönlich erlaubt. Besichtigung auf eigene Gefahr, nur mit original unterschriebener Enthaftungserklärung  (Formular wird mit Übermittlung Ihrer Anfrage per PDF übersandt und ist beim Besichtigungstermin vorzulegen).

Wenn Sie einen Besichtigungstermin der Versteigerungsgegenstände (bei Sachen/Waren) wünschen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

Besichtigungstermin Versteigerungsgut

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen oder Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter, die voll geschäftsfähig sind und uns einen Handelsregisterauszug bzw. Prokura-Nachweis übermittelt haben.

Notwendige Voraussetzung und Bedingung ist die rechtzeitige (bis 24 Stunden vor Versteigerungstermin)  Registrierung - bei online Live auf unserer eigenen Versteigerungsplattform (> Link) -  vorab und Bestätigung durch uns beziehungsweise die rechtzeitige Übermittlung eines schriftlichen Gebotsformulars (für schriftliche oder telefonische Gebote > Kolumne links) vorab mit Ihrem Wunschpreis, um zur Versteigerung zugelassen zu werden. Um zu verhindern, dass Sie überboten werden, können Sie auch online live bieten (> 4.).

Eine Sicherheitsleistung von 1 Euro von Ihrem persönlichen Bankkonto per Banküberweisung an uns ist zur Feststellung Ihrer Identität aufgrund Geldwäschegesetz GwG notwendig (24 Stunden vor Versteigerungstermin auf unserem Konto eintreffend). Die Kontodaten erhalten Sie nach Akzeptanz Ihres schriftlichen Gebotsformulars. Sie erhalten diesen 1 Euro umgehend nach Beendigung der Versteigerung zurücküberwiesen. Falls uns Ihre Identität bekannt ist, brauchen Sie den Betrag nicht mehr zu überweisen. Neu-Registrierende für Online-Live-Bieten, die auch ein schriftliches Gebotsformular (als Sicherheitsgebot bei Abwesenheit z.B.) übersenden, müssen nur einmal 1 EUR überweisen.

Persönliche Teilnahme:
Privatpersonen können unter nachfolgend aufgeführten Konditionen in Präsenz in der digitalen Betriebsstätte persönlich Gebote abgeben: Es sind allesamt diese Voraussetzungen bis spätestens drei (3) Tage vor dem Versteigerungstermin zu erfüllen.

1. Registrierung auf der Online-Live-Versteigerungsplattform und Bestätigung der Registrierung durch uns. Teilen Sie uns Ihren Präsenzgebotswunsch mit.

 2. Das Gebotsformular und eine Kopie des gültigen Personaldokuments ist an uns zu übersenden und der Erhalt muss von uns bestätigt worden sein.

3. Unsere Prozesse sind alle digitalisiert. Vor Ort können Gebote nur digital und aus Sicherheitsgründen zur Verhinderung z.B. von Schadsoftware in unser internes Netzwerk nur über unsere eigenen, an den Bieter zur Verfügung gestellten Computer/Pad gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 EUR für die während der Versteigerung leihweise Überlassung des digitalen Geräts abgegeben werden. Diese Sicherheitsleistung muss spätestens 48 Stunden vor Präsenzteilnahme auf unserem Bankkonto eingegangen sein und wird nach Beendigung der Versteigerung innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen. im Falle eines erfolgreichen Gebots kann diese Sicherheitsleistung aufgerechnet werden.

So können Sie sich bei uns an der Versteigerung beteiligen.
Schritt für Schritt erklärt:

1. Gebote: Bei Pfandrechtsverwertungen gibt es keinen Mindestpreis.

Grundsätzlich nehmen wir alle Gebote entgegen.  Aber damit Sie bei Vorgeboten eine realistische Chance auf Erfolg haben, sollte Ihr Gebot fair und marktgerecht sein. Der von uns angegebene VHS-Preis dient der Orientierung.

Sie können vorab entweder ein schriftliches Gebot (> 2.) oder ein Online-Vorgebot abgeben bzw. mit Versteigerungsbeginn  telefonisch (auf Anfrage) oder online-live bieten. Online-Vorgebote und Live-Bieten wird unten unter Punkt 4. erklärt, auch die notwendige Online-Registrierung.

2. Schriftliches Gebot mit Ihrem Wunschpreis
Wenn Ihnen das Versteigerungsgut gefällt und Sie schriftlich oder telefonisch (auf Anfrage) bieten wollen, übermitteln Sie uns mit dem Gebotsformular Ihren Wunschpreis (auch für Telefonbieter als Sicherheitsgebot) bis 2 Tage vor Versteigerungsbeginn. 

Wenn Ihr Wunschgebot in der Versteigerung das höchste ist, dann erhalten Sie automatisch den Zuschlag.

Hinweis für das Gebotsformular und für Online-Bieter: Bitte berücksichtigen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu bezahlen. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zusammen, nach der Aufgeldstaffel. Sie bestimmen, was Sie insgesamt bezahlt möchten.

Beispiel: Sie geben ein schriftliches Gebot über 1.000,00 Euro ab. Darauf addiert sich das Aufgeld. Beispiel: Bei einem Aufgeld von 25 % sind das 250,00 Euro. Die Höhe des Aufgelds ist für Sie nicht von Belang, denn Sie bestimmen, was Ihnen das Versteigerungsgut inklusive Aufgeld insgesamt wert ist.

Nur auf das Aufgeld berechnen wir die MwSt. Beim Beispiel von 25 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis 1.000 Euro beträgt die MwSt. 47,50 Euro. Das Versteigerungsgut würden Sie bei diesem Beispiel für insgesamt 1.297,50 Euro bekommen.

3. Aufgeldstaffel
Dem höchstbietenden Käufer wird ein zu zahlendes Aufgeld zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld berechnet nach folgender Staffel:

25 %zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis 99.999,99 EUR

18 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,-- bis 199.999,99 EUR
15 % zzgl. USt.bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,-- bis 349.999,99 EUR
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,-€ bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,-€ bis 699.999,99 €
8 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,-€ bis 999.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,-€ bis 3.999.999,99 €
3 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

4. Online-Live-Bieten / Online-Vorgebote

Für Teilnehmer, die nur live bieten wollen, bitte vorab registrieren (> roter Button unten). Wenn Sie eventuell mehr als Ihr (schriftliches) Vorgebot bieten wollen, dann können Sie auch beim Online-Live-Bieten teilnehmen und Ihr Gebot anpassen.

Die Freischaltung zur Online-Versteigerungsplattform erhalten Neu-Registrierende nach Zahlungseingang der Sicherheitsleistung von 1 EUR zur Identitätsfeststellung. Sobald Sie den Bestätigungslink zu Ihrer Registrierung Online-Live-Bieten aktiviert haben (ggfs. im Spam-Ordner nachsehen), erhalten Sie dazu die Zahlungsinformation.

Um Online-Vorgebote abzugeben bzw. beim Online-Live-Bieten dabei zu sein, hier rechtzeitig registrieren (falls nicht bereits auf der Versteigerungsplattform registriert):

So geht Online-Live-Bieten:

5. Versteigerungsbeginn

Wir beginnen die Versteigerung online-live am Montag, den 07.10.2024 - ab 14.00 Uhr mit dem höchsten uns vorliegenden schriftlichen Gebot.

6. Zuschlag und Zahlung

Der Zuschlag wird online mittels Live-Übertragung über die digitale Betriebsstätte der Deutschen Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhäuslweg 9, 83602 Dietramszell, ab 14.00 Uhr Uhr durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer erteilt.

Mit Zuschlag geht das ersteigerte Versteigerungsgut unwiderruflich in das Eigentum des Bieters über.

Die Zahlung in Euro ist sofort nach Zuschlag fällig per Online-Sofortüberweisung vom persönlichen Konto des Bieters. Die Zahlung muss vollständig erfolgen (Zuschlagspreis sowie Aufgeld und Mehrwertsteuer auf das Aufgeld). Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.

7. Abholung / Übergabe
Die Abholung - bzw. Übergabe durch Übertragungsvereinbarung  im Falle von Rechten - erfolgt nach vollständiger Bezahlung (Zuschlagpreis sowie Aufgeld inkl. Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) nach Freigabe durch uns an den/die Auftraggeber/in, auf eigene Verantwortung des Käufers, auf dessen Kosten und nach Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber/in, der Regel innerhalb von sieben Tagen.

8. Weitere Hinweise

Hinweis Gebotsannahme: Das Gebot des Käufers wird ca. 20 Sekunden nach Eingang gemäß § 156 BGB gegen das Höchstgebot angenommen. Mit Zuschlag geht das Risiko auf den Bieter über. Der Bieter trägt die Verantwortung und die Kosten für den Transport des Versteigerungsguts.

Hinweis zur Zahlung: Wir sind treuhänderisch für Gläubiger und Schuldner tätig und zur Sicherstellung der sofortigen Zahlung verpflichtet. Spätere Banküberweisungen sind deshalb leider nicht möglich. Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.

Hinweis zur Abholung - Übergabe: Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber/in abgetreten. Die örtlichen Gegebenheiten bei den Versteigerungen sind unterschiedlich. Es ist Aufgabe der Käufer, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keinerlei Kosten für Abholaufwendungen der Käufer. Im Fall der nicht fristgerechten Abholung übernehmen wir die Räumung und stellen die Kosten laut Versteigerungsbedingungen in Rechnung.

Rechtliche Hinweise

1. Versteigerungsverfahren:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR. Die Versteigerung wird öffentlich und für jedermann zugänglich durch schriftliche und digitale Gebotsabgabe in einer Versteigerung durchgeführt. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR behält sich vor, die Teilnahme an der Versteigerung sowie die Erteilung von Zuschlägen von einer Registrierung des Bieters und/oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.

2. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:
Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen (sowie Aufgeld / MwSt. auf das Aufgeld) werden sofort fällig und sind per Sofort-Überweisung vom persönlichen Konto des Käufers zu entrichten. Anderweitige Zahlungen werden aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG zurückgewiesen. Die Veräußerung der Pfandsachen steht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungsguts kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.

3. Gewährleistung:
Sämtliche Angaben der Versteigerungsausschreibung dienen lediglich der Identifizierbarkeit der jeweiligen Versteigerungssache; eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben. Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Versteigerungsgegenstände wird weder seitens unserer Auftraggeber noch seitens der Ostermayer & Dr. Gold GbR übernommen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR sowie die gesetzlichen Vorschriften zu öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere gemäß §§ 445, 1242 BGB.

4. Versteigerungsgut / Gebote:

5. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Alle Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden gemäß § 14 BGB, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) durch Einzelrichter, bei Anwendung des materiellen Rechts und der Verfahrenssprache des Schiedsgerichts der IHK München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche bei nicht Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht, soweit eine solche Gerichtsstands­vereinbarung in zulässiger Weise vereinbart werden kann. 

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Weitere Versteigerungen

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