gemäß § 225a InsO Debt- to-Equity Swap Versteigerung von Unternehmensanteilen
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir berechtigt, Pfandrechte an Rechten wie zum Beispiel Aktienrechte, GmbH- oder Personengesellschaftsrechte nach (§ 1273 Abs. 1 BGB) in geregelten M & A- Versteigerungen oder Bieterverfahren öffentlich zu verwerten.