lienznehmer1800x310.jpeg - copy

gemäß § 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung; Notverkauf

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so ist der Käufer, wenn er die ihm von einem anderen Ort übersendete Ware beanstandet, verpflichtet, für ihre einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.

(2) Er kann die Ware, wenn sie dem Verderb ausgesetzt und Gefahr im Verzug ist, unter Beobachtung der Vorschriften des § 373 verkaufen lassen.


 

 

 

Adresse

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell

office@deutsche-pfandverwertung.de

  

Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zu unseren Versteigerungsterminen?
Dann tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail ein:


Sie möchten keine E-Mail-Newsletter mehr erhalten?
> Hier können Sie sich abmelden. <

© DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG, Ostermayer & Dr. Gold GbR, D-83623 Dietramszell
Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer