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Verwertungen von Sicherungssübereignungen

Für Banken, Sparkassen und Kreditinstitute übernehmen wir die rechtskonformen Verwertungen von sicherungssübereigneten Gegenständen aller Art, Unternehmensanteilen, Wertpapieren und anderen Rechten wie Patente; gemäß § 6 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung, BGH N JW 73, 246 = GewA 73, 94 GRUR 74, 31.
Die Durchführung der öffentlichen Versteigerung ist für den Auftraggeber unkompliziert und findet zeitnah statt. DIE DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG steht als bewährter Partner zur Verfügung.

Adresse

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell

office@deutsche-pfandverwertung.de

  

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