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Verwertungsrechte bei sicherungsübereigneten Sachen

Verwertungsrechte bei sicherungsübereigneten Sachen

Die öffentliche Versteigerung von zur Sicherheit an Dritte übereigneten Sachen ist von der Rechtssprechung der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift gleichgestellt. (BGH, N JW 73, 246= GewA 73, 94 GRUR 74,31). Deshalb kann die Verwertung im Wege der öffentlichen Versteigerung oder bei Gegenständen oder Rechten mit einem Börsen- oder Marktpreis über freihändigen Verkauf durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer erfolgen.

Adresse

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell

office@deutsche-pfandverwertung.de

  

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