Bei Fundsachen
Fundsachen müssen gemäß § 979 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden.
Bei Fundsachen
Fundsachen müssen gemäß § 979 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden.
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell
office@deutsche-pfandverwertung.de