Das deutsche Pfandrecht hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei Mietschuldnern, säumigen oder zahlungsunwilligen Auftraggebern oder in allen Fällen, bei denen Sie Ihr Eigentum oder Ihre Forderungen durch einen Pfand schützen und schnell zu barem Geld machen wollen.
Im Folgenden finden Sie Beispiele, in welchen Fällen das deutsche Pfandrecht erfolgreich anwendbar ist.„Wir sind Bauträger. Die Durchführung geplanter Baumaßnahmen wird durch überhöhte Ablösesummen für noch zu beräumende Maschinen der Mieter blockiert. Wir wollen uns nicht weiter erpressen lassen.“
Setzen Sie den Räumungsschuldner gemäß § 383 BGB in Annahmeverzug. Die Frist beträgt bei gewerblichen Schuldnern eine Woche. Der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer wandelt im Wege der öffentlichen Versteigerung den Wert der Maschinen in Geldwert. Wenn Sie die Maschinen erwerben, gehen diese in Ihr Eigentum über und Sie können sofort entsorgen lassen.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Mein Mieter ist verstorben, Erben sind nicht erreichbar / verweigern die Annahme der Erbschaft. Der Rechtspfleger beim Nachlassgericht / Nachlassverwalter reagiert nicht auf meine Anfragen. Wie kann ich mein Wohneigentum schnellstmöglich frei bekommen?"
Machen Sie Ihr Vermieterpfandrecht und Ihr Sicherungsrecht geltend. Im Wege der öffentlichen Versteigerung wandeln wir das Eigentum des verstorbenen Mieters in Geldwert. Der Versteigerungserlös wird gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Ein eventuell Ihre Forderungen überschießender Betrag zahlen Sie bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein. Wenn Sie uns beauftragen können Sie über Ihr Objekt in circa 2 bis 3 Wochen wieder frei verfügen.
Ihre Vorteile: Keine Kosten für eine Einlagerung Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung
Unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine Kosten für eine Einlagerung Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung
Unbürokratische Abwicklung
„Mein Mieter zahlt keine Miete. Der Gerichtsvollzieher sagte mir, dass er von mir erst einen enormen Kostenvorschuss will, um die Gegenstände des Mietschuldners auf meine Kosten abtransportieren und einlagern zu lassen. Gibt es hier einen besseren Weg?"
Definitiv. Ihr Anspruch auf Beräumung kann erheblich günstiger umgesetzt werden. Der schnellere und vor allem günstigere Weg nennt sich "Berliner Räumung" gemäß § 885 a ZPO. Der Gerichtsvollzieher wechselt nach erfolgter Räumungsklage lediglich die Schlösser und übergibt Ihnen dann die Schlüssel. Nach einer Frist können wir für Sie im Wege der öffentlichen Versteigerung das Eigentum des Mietschuldners in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird gegen Ihre Forderungen aufgerechnet.
Ihre Vorteile: Keine Kosten für eine Einlagerung Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung
Unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine Kosten für eine Einlagerung Schneller Geldfluss durch direkte Versteigerung
Unbürokratische Abwicklung
„Unser Kunde zahlt die Rechnung für die KfZ-, Boots- oder Flugzeugreparatur nicht. Wir sind auf die Zahlung dringend angewiesen und können es uns kaum leisten das Ergebnis eines langwierigen Mahn,- Klage- und Vollstreckungsverfahren abzuwarten."
Nutzen Sie Ihr gesetzliches Werksunternehmerpfandrecht. Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht an den Ihnen zur Reparatur übergebenen Objekten. Nehmen Sie das Objekt in Pfand, setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an.
Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie das Pfand im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln.
Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Für den Fall, dass der Verwertungserlös Ihre Forderungen nicht ganz abdeckt, können Sie dann immer noch versuchen, den Restbetrag im Wege des Mahnverfahrens beizutreiben. Zumindest ist der Streitwert bereits gemindert. Einen eventuell Ihre Forderungen überschießender Versteigerungserlös zahlen Sie bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie das Pfand im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln.
Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Für den Fall, dass der Verwertungserlös Ihre Forderungen nicht ganz abdeckt, können Sie dann immer noch versuchen, den Restbetrag im Wege des Mahnverfahrens beizutreiben. Zumindest ist der Streitwert bereits gemindert. Einen eventuell Ihre Forderungen überschießender Versteigerungserlös zahlen Sie bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Unser Auftraggeber zahlt seine Speditions-, Logistik oder Lagerrechnungen nicht. Wir sind auf die Zahlungseingänge angewiesen und können es kaum leisten, ein langwieriges Mahn,- Klage- und Vollstreckungsverfahren abzuwarten.“
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Pfandrecht als Spediteur-, Verfrachter-, Lagerhalter oder Binnenschiffer Gebrauch! Sie haben bei Zahlungsverzug ein Zurückbehaltungsrecht an den Ihnen zum Transport, Bearbeitung oder Lagerung übergebenen Objekten. Nehmen Sie die Objekt in Pfand, setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an. Wenn Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie das Pfand im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet. Einen eventuell Ihre Forderungen überschießender Versteigerungserlös zahlen Sie bei Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ein.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Ich bin Erbe. Innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es Streit über die gerechte Aufteilung der gemeinsam geerbten Gegenstände.“
Ein Erbe kann von den Miterben jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Wege der öffentlichen Versteigerung werden dann die Objekte in Geldwert gewandelt. Alle Erben können sich an der Versteigerung beteiligen. Der Verwertungserlös wird zu gleichen Teilen an die Erben verteilt.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Ich bin Teilerbe an einer GmbH oder AG. Innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es Streit über die Unternehmensnachfolge .“
Erbe kann von den Miterben jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Wege der öffentlichen Versteigerung werden dann die Unternehmensanteile in Geldwert gewandelt. Alle Erben können sich an der Versteigerung beteiligen. Der Verwertungserlös wird zu gleichen Teilen an die Erben verteilt.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Wir habe ein Darlehen vergeben und dieses durch Hinterlegung von Unternehmensanteilen besichert. Der Schuldner kommt seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht nach.“
Nehmen Sie Ihr vertragliches Pfandrecht wahr. Setzen Sie dann dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist und drohen Sie gleichzeitig die öffentliche Versteigerung an. Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen sollte, können Sie die Unternehmensanteile im Wege der öffentlichen Versteigerung in Geldwert wandeln. Der Versteigerungserlös wird sofort gegen Ihre Forderungen aufgerechnet.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Einer unserer Kunden hat Insolvenz angemeldet. Innerhalb des Insolvenzverfahrens wurde uns im Rahmen eines Debt-to Equity-Swap die Wandlung unserer Forderungen in Unternehmensanteile angeboten."
Der Schlüssel zu dem Problem ist die Einschaltung einer vertrauenswürdigen, unabhängigen Instanz: den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Dieser verfügt über das Know-how, nach Abschluss der Unternehmenssanierung für die werthaltigen Unternehmensanteile im Wege der öffentlichen Versteigerung oder dem Freiverkauf geeignete Investoren zu gewinnen.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Wir halten an uns verpfändete Anteile an einem nicht börsennotierten Unternehmen“
In diesem Fall ist die Einschaltung des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers sinnvoll. Auf Vorteil bedachte Gläubiger erhalten über die Pfandverwertung von Unternehmensanteilen bei der Umsetzung die Chance, die Hebelwirkung zwischen Eintrittspreis und Nominalwert richtig anzuwenden. Die gesetzliche Regelung nach § 1239 BGB eröffnet dem Gläubiger die Gelegenheit, im Pfandverwertungsprozess die Anteile (z.B. über eine "New Co.") selbst zu erwerben und diese mit den Forderungen gegen das Schuldnerunternehmen selbst zu bezahlen. Eventuell darüber hinaus noch offene Forderung bleiben weiterhin bestehen und können in dem anstehenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Wir haben durch den Gerichtsvollzieher eine werthaltige Maschine pfänden lassen. Die Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher lässt keinen dem wahren Sachwert entsprechenden Erlös erwarten.“
Gemäß § 825 Abs. 2 ZPO können Sie den Antrag stellen, mit der Verwertung einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer zu beauftragen. Gerichtsvollzieher sind Beamte, nur in dem ihnen zugewiesenen Bezirk tätig und haben viele Aufgaben zu bewältigen. Die Kernkompetenz des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers ist die Generierung von geeigneten Kaufinteressenten und das Erzielen eines bestmöglichen Versteigerungsergebnisses.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
„Wir sind eine Spedition. Unser Auftraggeber hat Insolvenz angemeldet. Noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben wir unser Speditionspfandrecht geltend gemacht. Jetzt verlangt der Insolvenzverwalter die Herausgabe der Gegenstände..?"
Verkürzt dargestellt: Das Insolvenzverfahren dient zwei Zielen, zunächst einmal der Restrukturierung. Diese wird weitgehend auf Kosten der Gläubiger durchgeführt. Das weitere Ziel ist die Befriedigung sämtlicher Gläubiger des Schuldners. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, eine Verwertungsstrategie im Sinne des Insolvenzverfahrens herbeizuführen. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungsmaßnahmen und – aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus – auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.
Von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse, auch aufgrund der in Deutschland teuren Verfahrenskosten, wird am Ende eines langen Verfahrens häufig nur ein Bruchteil des Masseerlöses zur Befriedigung der Gläubiger ausgekehrt. Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Verwalter agiert in seiner Eigenschaft als Restrukturierer und Vertreter der Gesamtheit der Gläubiger. Der einzelne Gläubiger jedoch ist der Vertreter seiner Interessen oder die seines Unternehmens; er strebt eine seine Forderungen deckende, zeitnahe Verwertung des Pfands an. Im Pfandrecht gilt das Prioritätsprinzip.
Das Verwertungsrecht liegt bei Ihnen als Gläubiger. Beauftragen Sie deshalb uns als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer mit der Verwertung. Ihre Vorteile: Die durch uns durchgeführte Verwertung gegenüber derjenigen durch den Insolvenzverwalter ist kostengünstiger. Somit steht am Ende mehr vom Masseerlös zur Bedienung Ihrer Forderung zur Verfügung. Es ist unsere Aufgabe, ein optimales Verwertungsergebnis zu erzielen.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung
Von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse, auch aufgrund der in Deutschland teuren Verfahrenskosten, wird am Ende eines langen Verfahrens häufig nur ein Bruchteil des Masseerlöses zur Befriedigung der Gläubiger ausgekehrt. Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Verwalter agiert in seiner Eigenschaft als Restrukturierer und Vertreter der Gesamtheit der Gläubiger. Der einzelne Gläubiger jedoch ist der Vertreter seiner Interessen oder die seines Unternehmens; er strebt eine seine Forderungen deckende, zeitnahe Verwertung des Pfands an. Im Pfandrecht gilt das Prioritätsprinzip.
Das Verwertungsrecht liegt bei Ihnen als Gläubiger. Beauftragen Sie deshalb uns als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer mit der Verwertung. Ihre Vorteile: Die durch uns durchgeführte Verwertung gegenüber derjenigen durch den Insolvenzverwalter ist kostengünstiger. Somit steht am Ende mehr vom Masseerlös zur Bedienung Ihrer Forderung zur Verfügung. Es ist unsere Aufgabe, ein optimales Verwertungsergebnis zu erzielen.
Ihre Vorteile: Keine weiteren Kosten für die Einlagerung Direkte Versteigerung und Umwandlung in Geldwert
Schnelle und unbürokratische Abwicklung